Leider Fehlanzeige, Zejtnot... ich hatte das mit den Quoten ja schon mal geschrieben: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7437& - es gibt Quoten sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Arbeitsvisa-Einladungen... und wer eine Arbeitserlaubnis hat, muss noch lange nicht in die - viel geringere - Quote für die Visa reinrutschen. Das ist natürlich unlogisch, aber wen wundert das hier?Zejtnot_ hat geschrieben:Hat man die Genehmigung der Einstellung, gibt es die Plastikkarte. Mit der Plastikkarte gibt es wiederum das Arbeitsvisum. Für dieses Visum gibt es aber keine extra Quote!!!
Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Peinlich. Sorry, ich ging davon aus, dass die zweite Quote für die Aufenthaltsgenehmigungen war. Damit gibt es ja dann quasi drei Quoten, oder?
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Genau, so habe ich das auch verstanden.
Du erntest, was du säst.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Umwandeln??? Das wird dann aber $$$$ehr $$$$chwierig werden. Habe ich noch nie gehört.Zejtnot_ hat geschrieben:....
(Wobei natürlich die Frage aufkommen wird, ob Du dein abgelaufenes Visum einfach so in ein Arbeitsvisum umwandeln kannst - ohne Strafe wird das nicht abgehen. ...
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Na ne ordentliche Strafe gibt es sowieso.
Das einzige was ich dazu kenne: Bekannte hatten sich letztens irgendwie nicht rechtzeitig umgemeldet (waren umgezogen) - die Strafe war wohl im Bereich 40.000 Rubel! Ganz offiziell. (Kein Scherz.)
Das Gesetz erlaubt übrigens noch deutlich mehr.
Das einzige was ich dazu kenne: Bekannte hatten sich letztens irgendwie nicht rechtzeitig umgemeldet (waren umgezogen) - die Strafe war wohl im Bereich 40.000 Rubel! Ganz offiziell. (Kein Scherz.)
Das Gesetz erlaubt übrigens noch deutlich mehr.
-
Berliner
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Zejtnot, deine Messages in allen Aehren, aber du hast Dich schon mal geirrt. Du wuerdest mir mehr helfen mit Gesetzestexten und nicht nur mit Panikmache. Danke.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Berliner - sorry für den Irrtum zuvor. Ich bleibe dennoch bei meiner Meinung, dass Dir Deine Arbeitsgenehmigung grundsätzlich bei der Argumentation helfen wird.
Bezüglich der Strafen, hier der Gesetzestext: http://www.center-migracia.ru/index_4.htm (rechte Seite). Verstöße gegen die Migrationsregeln werden mit 10 bis 15 Tagessätzen für den Migranten und 20 bis 5000 Tagessätzen für die einladende Seite geahndet. Illegaler Aufenthalt wird mit 20 bis 50 Tagessätzen bestraft. Illegale Beschäftigung kostet bis zu 8000 Tagessätze. Ein Tagessatz sind 100 Rubel.
Um dem Vorwurf der Panikmache vorzubeugen: Ich kenne nur einen Fall, wo von solch hohen Strafen Gebrauch gemacht wurde. (Ich kenne rund 50 Deutsche in Novosibirsk.)
Bezüglich der Strafen, hier der Gesetzestext: http://www.center-migracia.ru/index_4.htm (rechte Seite). Verstöße gegen die Migrationsregeln werden mit 10 bis 15 Tagessätzen für den Migranten und 20 bis 5000 Tagessätzen für die einladende Seite geahndet. Illegaler Aufenthalt wird mit 20 bis 50 Tagessätzen bestraft. Illegale Beschäftigung kostet bis zu 8000 Tagessätze. Ein Tagessatz sind 100 Rubel.
Um dem Vorwurf der Panikmache vorzubeugen: Ich kenne nur einen Fall, wo von solch hohen Strafen Gebrauch gemacht wurde. (Ich kenne rund 50 Deutsche in Novosibirsk.)
-
Berliner
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Zejtnot, das war mal sehr sehr konstruktiv! Vielen Dank fuer Deine Informationen. Das hilft mir wirklich weiter. danke nochmals.
-
kazan
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Gilt für Selbständige anscheinend nicht!?Berliner hat geschrieben:Richtig.
Die Arbeitserlaubnis (Plastikkarte) ist die Voraussetzung fuer die Beantragung eines Arbeitsvisums. Um dieses zu beantragen benoetigt man wiederum eine entsprechende Einladung des ....Ministeriums. Diese erhält man wenn sich der AG dort hat registrieren lassen, man - wie gesagt - im Besitz der Plastikarte ist und in der Quote befindet. So hab ich es verstanden.
Ist es richtig, dass für ein Geschäftsvisum (mehrfach) 1 Jahr keine weiteren Unterlagen nötig sind, sondern der Visaantrag genauso ausgefüllt werden kann wie mein 30 Tage Touristenvisa, wenn ich selbständig bin?manuchka hat geschrieben:...Oder du schreibst "selbständig" rein.
Habe mit einem Visaservice-Anbieter telefoniert und diese Information bekommen.
Danke für die Aufklärung.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Warum nicht? Ich kann jedenfalls nirgends eine Ausnahmeregelung für частные предприниматели (Selbstständige) in der Ausländergesetzgebung entdecken.kazan hat geschrieben:Gilt für Selbständige anscheinend nicht!?Berliner hat geschrieben:Richtig. Die Arbeitserlaubnis (Plastikkarte) ist die Voraussetzung fuer die Beantragung eines Arbeitsvisums. ...
Nein, so stimmt das nicht. Für ein Geschäftsvisum - erst recht eins für ein Jahr - muss immer eine Einladung vom Innenministerium bestätigte vorliegen. Willst Du für Dich selbst eine solche Einladung aus Deutschland beim Moskauer Innenministerium beantragen?Ist es richtig, dass für ein Geschäftsvisum (mehrfach) 1 Jahr keine weiteren Unterlagen nötig sind, sondern der Visaantrag genauso ausgefüllt werden kann wie mein 30 Tage Touristenvisa, wenn ich selbständig bin?
Was gut sein kann, dass Dein Visa-Service für Dich eine solche Einladung aus Russland organisiert - dann lädt Dich formell irgendeine Firma ein. Das ist sehr üblich.
Ich glaube, wir hatten es schon erwähnt: Diese "Geschäftsvisa (mehrfach), 1 Jahr" gelten nicht das ganze Jahr sondern maximal 90 Tage pro Halbjahr. Du bist Dir dessen hoffentlich bewusst!
