Sibirier hat geschrieben:M. E. muss Sie Wiederspruch beim Aussenministerium einlegen. Wenn Sie Euch (besser Deiner Schwester) eine Vollmacht sendet, könntet Ihr das vielleicht auch sogar machen...
@ niar
Nö, Harald hatte schon Recht: Es heißt in solchen Fällen nicht Widerspruch, sondern Remonstration und die muss an das Konsulat gerichtet werden.
Richtig ist allerdings, dass man dies auch mit einer Vollmacht des Visaantragstellers für diesen erledigen kann und das würde in der konkreten Konstellation eventuell auch mehr Wirkung zeigen.
Denn wenn man schon als deutscher Staatsangehöriger alle erforderlichen Bürgschaften übernommen hat, kann einem das Konsulat nicht so mirnichts dirnichts den eingeladenen Besucher vorenthalten und somit hat man zumindest ein allgemeines Mitsprache und Beschwederecht, auch wenn man nicht Visaersuchender, aber gleichwohl betroffener ist.
ABER: Bei den beiden Dokumenten, die Du gepostet hast, wundert mich rein gar nichts.
Ich habe dies hier im Forum und ebenso bei info4alien.de -zig mal dargelegt: In einer solchen Konstellation würde ich niemals ein Visum ohne ein zusätzliches persönliches Einladungsschreiben stellen, welches ich der Eingeladenen Person mit der Bitte um Vorlage beim Konsulat zusende und darin die Gründe der Einladung, der Reisedauer etc. darlege.
So wie Du hier den Sachverhalt geschildert hast, hättest Du es auch vor der Ablehnung gegenüber dem Konsulat erklären können. Wie sollen die denn allein aus dem Antragsformular ersehen können, wie die konkrete Konstellation aussieht?
Benutze mal die Suchfunktion des Forums und such nach Beiträgen von mir und dem Stichwort Einladung. Damit findest Du zahlreiche Begründungen, Argumentationen, Beispieltexte und vor allem Erfolgsberichte, die damit problemlos zur Visaerteilung geführt haben.
Ich habe nämlich weder Zeit noch Lust, das alles nochmals zu schreiben.
Da bis Juli ja noch etwas Zeit ist, empfehle ich vor dem Einreichen einer formalen Remonstration zunächst noch den Weg der gütlichen Einigung zu suchen.
Das Gz des Konsulats steht ja auf dem Ablehnungsbescheid und darauf beziehst Du Dich. Dann bittest Du das Konsulat höflichst und unter Angabe aller Fakten, welche Du hier genannt hast darum, den Besuch doch noch zu ermöglichen.
Orientiere Dich dabei an den Beispieltexten, die Du eben mit der o.g. Suche findest.
Wenn das (Mail, Fax, Brief = gleichgültig) nicht hilft, kann immernoch remonstriet werden.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)