Hi Zeppelin,
also, da du dich da ja wirklich gut auszukennen scheinst möchte ich dich auf den neusten Stand setzen. Die wichtige Managerin "grins..." ist seid heute wieder zurück in Moskau.
Dies haben wir doch gleich mal zu einem mehrstündigen telefonat genutzt. Fakt ist das wir uns sehr lieben und auf jeden Fall heiraten wollen, sei es nun später als Besigelung unserer Liebe oder eben früher als enge Bindung die unser baldiges Zusammenleben schneller realität werden läßt.
Was hälst Du von diesem Plan : Nachdem meine Einladung und die Verpflichtungserklärung ja noch per Post unterwegs sind will Anna die nächste Woche dazu nutzen (neben ihrer Arbeit natürlich) mal die Liste der zur Heirat benötigen Dokumente zusammenzusuchen und Apostulieren zu lassen (b.z.w. da das sicher nicht sofort geht es zumindestens mal auf den Weg bringen).
Ich werde nächste woche nochmal zum Standesamt hier in Stuttgart gehen und mal nachfragen welche Unterlagen evtl nicht benötigt werden wenn sie in kürze persönlich anwesend ist. (Habe in einem forumbeitrag gelesen das z.B. beglaubigte Reisepaßkopien nicht notwendig sind wenn sie persönlich mit Ihrem Reisepaß da ist).
Auf jeden Fall will Anna bei der Deutschen Botschaft ein Besuchervisum beantragen. Da sie bereits ein Visum für England (vier Wochen), ein Schengenvisa für Frankreich (vier Wochen) mit dem sie anschließend auch von Moskau noch bei mir in Deutschland war und jetzt noch ein 15 Tage Visum von Griechenland (für die Regatta) hat ist sie voller Hoffnung zumindestens mal überhaupt ein Visum zu bekommen.
Sollte sie gefragt werden würde sie die Maximaldauer beantragen, schließlich haben wir ja noch keinen Flug gebucht, b.z.w. es gibt noch keinen festen Termin.
In der Einladung habe ich den Zeitraum von Ende Mai bis August angegeben.
Sollte sie dann ein Visum bekommen (für wie lange auch immer) würde sie zu mir kommen. Dann würden wir einfach mal zum Standesamt gehen um herauszufinden ob wir alle Unterlagen zusammen haben.
So und nun kommen wir an die kniffelige Stelle : ob es wohl ratsam wäre dann auch gleich das Aufgebot zu bestellen (will heißen die Unterlagen einzureichen zur Prüfung beim OLG) ?
Natürlich muß Anna am Ende ihres Besuchervisums wieder nach Moskau ausreisen, das ist ja klar.
Was wäre denn wenn z.B. Annas Visum für drei Monate ausgestellt wäre (nur mal angenommen sie hätte eind bekommen) und nach zwei Monaten gibt das OLG das ok zu unserer Heirat.
Müßte Anna dann ausreisen und in Moskau ein Visum zur Eheschließung beantragen? Um dies zu bekommen müßte Sie dann den A1 Sprachtest bestehen?
Wäre es ausgeschlossen das wenn wir hier das ok des OLG haben im Standesamt zu heiraten und sie somit ein Aufenthaltsrecht (oder duldung oder wie auch immer der genaue Titel heißen mag) zu bekommen ?
Wir hatten gehofft das es so oder so ähnlich funktionieren würde. Falls nicht muß sie eben in Moskau solange Deutsch lernen bis sie eben den Test besteht. Was ja wirklich schwachsinnig wäre, denn wo lernt man Deutsch besser als in Deutschland, oder ?
Sollten sie doch die Leute nach, sagen wir zwei Jahre Aufenthalt in Deutschland, auf ihre Deutschkenntnisse überprüfen.
Eigentlich hoffen wir nur auf eine baldige Möglichkeit unser gemeinsames Leben zu starten, daher sind wir wirklich für jede Information Dankbar.
Natürlich ist uns auch klar das eine Einwanderung und Heirat nach b.z.w. in Deutschland gewiß kein einfacher Vorgang ist. Da sind wir sicherlich von der Regelung innerhalb der EU zu sehr verwöhnt.
Aber so lang und steinig der Weg auch sein mag, wir werden ihn gehen.
Grüßle aus Stuttgart und Moskau
Ralf und Anna
Balschoje sspassiba