viel Erfolg mit der Spravka.
Ich hole mit Usbekistan doch noch weiter aus, obwohl ich Euch damit nicht erschrecken wollte. Hat ja nicht geklappt mit Standesamt und OLG.
tedesken hat geschrieben: was punkt 2 betrifft
[.../M.-M.]aber die Person vom Gericht meinte nur ohne Apostille geht nichts. Stur wie die deutschen halt mal sind .
Nun sind wir, was der Geburtsurkunde und der Apostille angeht ratlos [.../M.-M.]
- Der Typ vom Gericht hat keine Ahnung. Usbekistan unterliegt weder der konsularischen Legalisation, noch dem Apostille-Verfahren. Die Legalisation wird unter http://zuebers.wordpress.com/2008/05/02 ... tt-teil-1/ erklärt. Nur die Sache mit dem Übersetzer kommt erst zum Schluss in Eurem Fall. Ein Merkblatt zu Usbekistan findest du unter http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... =Daten.pdf.
- Die Erstellung von Geburtsurkunden, Beglaubigung usw. in den ehemaligen Unionsrepubliken ist eindeutig Sache der jetzigen Republiken, also von Usbekistan in Eurem Fall.
- Das bedeutet, ihr müsstet über die deutsche Botschaft in Taschkent eine neue Geburtsurkunde beschaffen und begutachten lassen, wenn es juristisch sauber sein soll.
- Fragt mal die deutsche Botschaft in Taschkent, ob sie Euch irgendwie mit der alten Geburtsurkunde unterstützen kann.
tedesken hat geschrieben:meine verlobte meint sie kann die Geburtsurkunde von einem Notar beglaubigen lassen und dann auf der Kopie eine Apostille anbringen reicht das??
- Ich habe solche Varianten gesehen, die russischen Behörden erteilen Apostillen; formal juristisch ist das meines Erachtens Murks; probiert es, manch einer ist damit wohl durchgekommen, aber eine garantie gebe ich dafür nicht.
M.-M.
