Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Zeppelin »

Oletsch,
Deine Argumente sind gewiss ebenfalls zutreffend. Ich ging dummer weise von der komfortablen Situation aus, in der wir hier (noch) leben - nämlich nur zwei Steinwürfe vom Konsulat entfernt wohnen bzw. auf dem Weg zur Arbeit/Uni dort vorbeizukommen.

Mit dem Reisen ist das so eine Sache. Kommt drauf an, wie oft man außerhalb des Schengenraums unterwegs ist. Denn innerhalb von Schengen kann man sich mit einer AE/NE ja völlig frei bewegen. Reisen in die USA sind ja neuerdings auch für Deutsche sehr erschwert worden, was angesichts der Argumente von Michael Moore in "Fahrenheit 9/11" mehr als eine Farce ist.

Und zum Thema Gebühren, die die russ. Konsulate von ihren eigenen Staatsbürgern verlangen: Da kann man dann durchaus abwägen, ob man die Kosten nicht sinnvoller investieren kann, indem man die Behördenangelegenheiten mit einem Besuch bei Verwandten verbindet und die Dinge vor Ort in RUS regelt. Das hängt natürlich auch wieder davon ab, wie das im individuellen Fall mit Entfernungen und verfügbarer Zeit etc. aussieht.

Wer sich rechtmäßig in D aufhält hat nicht nur Rentenansprüche (wenn er/sie arbeitet), sondern partizipiert an der ganzen Packung von Sozialleistungen einschließlich der Förderung beruflicher Weiterbildung etc.
(Letzeres erwähne ich nur, weil Manu dazu kürzlich eine Frage gestellt hatte).

Grüße,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Tamara

Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Tamara »

Hallo zusammen,

ich möchte grundsätzlich die Staatsangehörichkeit wechseln. Ich bin hier mehr als 4 Jahre und wirklich im hiersigen Leben integriert. Da ich nicht in Rus geboren bin, sondern aus Taschkent eingewandert bin, kann ich nicht sagen, dass Russland meine Heimat wäre... So wirklich oft fahre ich nach Moskau auch nicht. Mein Reisepass wird gerade neu in Russland gemacht und das ist schon unterhaltsam. Auch die Reisefreiheit ist wichtig. Ich kenne auch viele, die gern die Bürgerschaft abgeben würden und nach Russland nur ein mal im Jahr als Turist fahren. Aber es ist bereits Emotionen.
Zeppelin
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Zeppelin »

Tamara hat geschrieben:...ich möchte grundsätzlich die Staatsangehörichkeit wechseln. Ich bin hier mehr als 4 Jahre und wirklich im hiersigen Leben integriert. Da ich nicht in Rus geboren bin, sondern aus Taschkent eingewandert bin, kann ich nicht sagen, dass Russland meine Heimat wäre... So wirklich oft fahre ich nach Moskau auch nicht. Mein Reisepass wird gerade neu in Russland gemacht und das ist schon unterhaltsam. Auch die Reisefreiheit ist wichtig. Ich kenne auch viele, die gern die Bürgerschaft abgeben würden und nach Russland nur ein mal im Jahr als Turist fahren. Aber es ist bereits Emotionen.
Na wenn Du das so siehst... :roll:
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Oletsch
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Oletsch »

Tamara, ich möchte Dir nur eins ans Herz legen: triff solche Entscheidungen nicht weil Du frei reisen willst und weil gerade der Pass abläuft und das Konsulat weit weg ist. Staatsbürgerschaft ist eine prinzipielle Sache, Entscheidung fürs Leben, wie ich oben schon gesagt habe, und muss gut durchdacht sein. Ich würde noch abwarten, 4 Jahre wären mir zu wenig, aber es ist auch individuell, und wenn Du es tatsächlich jetzt schon weisst, mach doch, es ist ein freies Land ;)

Gruß
Oletsch
Glider
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Glider »

Zunächst einmal: Die Hoffnung auf Einbürgerung in Deutschland unter Hinnahme der mehrfachen Staatsangehörigkeit kann man in aller Regel vergessen.
Sowohl das Landratsamt in Freiburg als auch dessen Rechtsaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Freiburg, kann man nur als reichlich verbockt ansehen, was diese Thematik betrifft. Selbst erwartbare Rentenansprüche aus Russland ziehen da nicht.
Also wird man sich entscheiden müssen:
Für den deutschen Pass spricht in der Tat, dass man mit den russischen Behörden dann mal weniger zu tun hat. Mit russischen Behörden zu tum haben zu müssen, ist m.E. schon etwas für Masochisten. Wie deren Bürokraten ihre Landsleute behandeln, kann nur in weiten Teilen als menschenverachtend bezeichnet werden. Manchmal glaube ich gar, dass sie sich selbst gegenüber Ausländern nicht so schlimm geben, wie gegenüber Russen.
Für den russischen Pass spricht eigentlich nur, dass man ohne Visum nach Russland reisen kann. Andererseits lassen sich Visa doch recht zügig über Agenturen beschaffen, dass ich da keinen richtigen Vorteil mehr sehe.
Letztlich ist es eine sehr persönliche Frage. Wenn einen nichts mehr oder nichts mehr so richtig mit Russland verbindet, man sich hier integriert fühlt, dann sollte man die Staatsangehörigkeit wirklich wechseln.
Hier also einen Antrag auf Einbürgerung stellen, dann mit der Einbürgerungszusage zum Konsulat dackeln und die Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit beantragen. Dann mit der Entlassungsurkunde der Russen zur deutschen Behörde und die Sache zuendebringen.
Dieses Verfahren dauert allerdings....
Daher wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zunächst noch einmal deinen russischen Pass zu erneuern.
Zeppelin
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Zeppelin »

Glider,
wenn ich hinsichtlich der Einbürgerung zur Behutsamkeit mahne, habe ich nicht in erster Linie nur die Reisefreiheit vor Augen, sondern vor allem die Arbeitserlaubnis, die eine NE für hüben wie drüben umfasst.

Ich kann daher immer nur meine Empfehlung wiederholen, möglichst doch immer noch einen Fuß in der Tür zu behalten und nicht alle Brücken abzubrechen, da sich in der Zukunft die persönlichen Verhältnisse sehr schlagartig ändern können. Und dann kann man sehr schnell sehr alt aussehen.
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Zejtnot »

Glider hat geschrieben:Selbst erwartbare Rentenansprüche aus Russland ziehen da nicht.
Die russischen Rentenansprüche verfallen auch mit deutschem Pass nicht. Man kann seine Rentenansprüche gemäß Gesetz auch als Deutscher anmelden (in der Auslandsvertretung Russlands) und muss dann diverse Dokumente vorlegen. Трудовая книга, Arbeitsvertrag, etc. - die genaue Liste findet man online recht fix. Dann bekommt man seine russische Rente auch ins Ausland überwiesen - angeblich mit einer jährlichen Überweisung.

Ich hatte dies mal recherchiert, weil ich wissen wollte ob ich als Expat in Russland Rentenansprüche habe. Laut diesem Gesetz ja.

Ich kenne natürlich niemanden, der damit Erfahrung hat - wäre mal interessant. Ich fürchte, dass die beizubringenden Dokumente eine Tücke sind!
Tamara

Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Tamara »

bin gerade dabei,

danke
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Re: Entbürgerung und Doppelbürgerschaft

Beitrag von Zejtnot »

Tamara hat geschrieben:bin gerade dabei
Wobei? Eine russische Rente zu beantragen?
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