Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

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elch-michel

Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

Beitrag von elch-michel »

Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Grenzregelung?

Bericht vom 20.06.2008: http://www.aktuell.ru/russland/news/woh ... 21564.html
Thema: Wohl bekomm's: Russland setzt Promille-Grenze herauf

Alkohol, um das einmal vorwegzunehmen, hat in Maßen getrunken durchaus einen angenehmen Effekt und muss grundsätzlich nicht „verteufelt“ werden, zumal der Staat ja im Regelfall auch von den zusätzlichen Steuereinnahmen profitiert.

Unabhängig davon hat sich aber auch herausgestellt, dass der alkoholisierte Autofahrer natürlich eine nicht zu unterschätzende Gefahr für das Leib und Leben gegenüber unbedarften Dritten darstellt. Deshalb ist auch grundsätzlich gegen eine vorsorgliche, staatliche Fürsorgepflicht nichts einzuwenden.

Wo das Problem allerdings beginnt, dass ist die nichtgesicherte einwandfreie Ermittlung/Feststellung der wahren oder richtigen Promillewerte! Denn weder das „Dräger-Pusteröhrchen“ noch der „Bluttropfen“ ergeben ein gesichertes und vor Gericht bindendes Beweismittel.

Das „Pusteröhrchen“ dient ja lediglich zur Vorermittlung. Die möglicherweise folgende Blutentnahme kann bei unsachgemäßer Anwendung den Ist-Alkoholgehalt noch einmal verändern. Eine weitere positive oder negative Veränderung des Blutalkohols kann dann noch durch eine nicht fach- und sachgerechte Blutanalyse entstehen. Also zwei sehr große und mögliche Fehlerquellen, die nicht zu einem Recht führen werden.

Es gibt zum Schutz der Willkür oder rechtsstaatlichen Unsicherheit aber auch eine verlässliche Möglichkeit zur Ermittlung von Blutalkoholwerten! Wenn im Gesetz bindend festgelegt ist, das ein Arzt die Blutentnahme für die staatliche Bewertung vorzunehmen hat und ein weiterer Arzt folgend, eine Gegenprobe für ein anderes zugelassenes Institut zur Feststellung sichert.

Die folgenden Analyseergebnisse, die ja auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben ermittelt wurden, müssen nun ja das gleiche bewertbare Ergebnis aufweisen und der Richter kann dadurch erstmalig zweifelsfrei und rechtssicher urteilen.

Es gibt zur Ermittlung von Blutalkohol aber auch noch weitere Bedenken:


Ich bin mir in der Zahl nicht mehr so ganz sicher, aber etwa ein Drittel der Bevölkerung hat ja schon einen Blutalkoholwert von bis zu 0,3 –Promille, ohne etwas getrunken zu haben.

Und eine weitere Gefahr besteht darin, dass Personen, die sich z. B. aus „Gewichtsgründen“ von Kernobst, etc. (Äpfel) ernähren, auch über einen bewertbaren Blutalkoholgenalt von mehr als 0,3-Promille verfügen werden.

Ein Arzt benötigt zur Promille-Bewertung immer das „richtige oder tatsächliche Gewicht und den letzten Zeitpunkt der Alkoholaufnahme. Wenn diese beiden Werte aus welchen Gründen auch immer nicht erklärt wurden, dann stimmt möglicherweise auch das ermittelte Ergebnis nicht.

Für die weitere Diskussion sind jetzt auch mal die „Gesetzesverdreher“ gefragt.
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7punkt
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Re: Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

Beitrag von 7punkt »

Bist aber beharrlich, elch. Sollste unbedingt jeden Artikel von RU-Aktuell hier ..aehhhhm...zur Diskussion vorschlagen? Stoert DIch nicht, dass immer weniger Leute auf Deine Postings der Art reagieren? :roll:
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Zejtnot
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Re: Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

Beitrag von Zejtnot »

Habe den Artikel in die richtige Rubrik verschoben. Vorschlag, deren Bezeichnung anzupassen: "Russland-Aktuell - Elch-Michels' Monologe zu Artikeln und Berichten". :)
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7punkt
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Re: Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

Beitrag von 7punkt »

Zejtnot hat geschrieben:...Vorschlag, deren Bezeichnung anzupassen: "Russland-Aktuell - Elch-Michels' Monologe zu Artikeln und Berichten".
Ich wuerde sogar noch weiter gehen und mal vorschlagen eine extra Rubrik fuer elchs Monologe zu machen ;)
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CSB_Wolf
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Re: Führten fehlerhafte Alkoholanalysen zu der 0,3-Promille-Gren

Beitrag von CSB_Wolf »

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