harald55 hat geschrieben:Es kommt noch viel blöder! ... Also, ich kann meine Verpflichtungserklärung auch online an die Botschaft absenden und ...
Harald, leider bist Du im Irrtum. Auf der Seite steht ja
... Merkblatt "Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz". Lesen Sie sich dieses sorgfältig durch ...
Hast Du das gemacht? Ich glaube nicht, denn dort steht ganz eindeutig, dass Du die VE nur in Moskau ausfüllen kannst, wenn Du einen Nachweis hast, "dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Moskau haben". Und den hast Du ja wahrscheinlich nicht, da Du in Berlin wohnst! Und weiter: "... wenn Sie ein russisches Visum für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage besitzen. In diesem Fall kann die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben werden."
Eine Verpflichtungserklärung darf immer nur jene Ausländerbehörde ausstellen, wo Du wohnst. Wenn Du in Berlin wohnst, musst Du sie in der Ausländerbehörde Berlin ausstellen. Als Münchner in München. Und da Deutsche in Moskau keine deutsche Ausländerbehörde haben, können sie es ersatzweise in der Botschaft machen. Jekaterinburg macht es dementsprechend nur für seinen Amtsbezirk. Und das ganz bestimmt, denn in Novosibirsk habe ich auch schon etliche VEs gemacht. In meinem Pass steht aber auch "Novosibirsk, Russische Föderation" als Wohnsitz!
Ferner wäre es übrigens auch normal, wenn Moskau diverse Serviceleistungen anbietet, Jekaterinburg aber nicht. Für manche Sachen braucht man Beamte mit bestimmten Dienstgraden, bestimmte Hardware, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, ... da Jekaterinburg bislang immer noch nicht in Interimsgebäuden sitzt, kommt es durchaus vor, dass sie beispielsweise im Moment keine Pässe ausstellen dürfen.