Namensänderung besser erst in Deutschland?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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manuchka
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von manuchka »

Weil das Thema "Namensänderung besser erst in Deutschland" heißt, weise ich übrigens noch mal darauf hin, dass russische Staatsbürger, die ihren Namen in Deutschland ändern, trotzdem die Änderung des Namens ggf. bei den für sie zuständigen russischen Behörden anzeigen und einen neuen Inlands- und Auslandspass mit dem neuen Namen beantragen müssen. Spätestens wenn diese Russen darüber nachdenken, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, kommen sie darum nicht herum, weil sie sonst nicht aus der russischen Staatsbürgerschaft entlassen werden! Diese Infos habe ich auf dem entsprechenden Merkblatt der russischen Botschaft in Berlin gefunden.
Если срок действия паспорта кончился, его необходимо заменить. Если заявитель изменил фамилию, имя или отчество, то он обязан осуществить обмен паспорта на новую фамилию, имя или отчество, независимо от того, окончился срок действия паспорта или нет.
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat geschrieben:Mal im Ernst, sind eingetragene Lebensgemeinschaften eigentlich in Sachen Familienzusammenführung gleichgestellt?
davon kann man ausgehen. siehe aber auch meine folgende AW auf Dietrichs Frage.
Dietrich hat geschrieben:Da es die in RU nicht gibt, muesste man diese "Ehe" also in D schliessen.
Braucht man dafuer dann auch ein Ehefaehigkeitszeugnis um eine "eingetragene Lebensgemeinschaft" zu gruenden?
a: in D oder einem anderen Staat, der solche Lebenspartnerschaften als adäquat zu einer "Heteroehe" ermöglicht.
daraus folgt:
b: ja! ein EFZ wird benötigt, weil eine eingetragene Lebensgemeinschaft ja durchaus bereits bestehen / oder noch gültig sein könnte.
Ebenso wie hier keine Mehrfachehen zwischen Heteros erlaubt sind...
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Dietrich
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von Dietrich »

Zeppelin hat geschrieben: a: in D oder einem anderen Staat, der solche Lebenspartnerschaften als adäquat zu einer "Heteroehe" ermöglicht.
Ist denn eine solche Homo-Ehe, die im Ausland geschlossen wurde international anerkannt? Oder macht da jeder Staat so sein eigenes Ding? Also jetzt sogar mal nur die betrachtet, wo es sowas ueberhaupt gibt....
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von 7punkt »

Zejtnot hat geschrieben:
7punkt hat geschrieben:Hab keine Frau, bin selber eine :D
Was aber nicht ausschließt, dass Du eine Frau hättest (bzw. eine Verlobte)....
Im Grunde genommen haste schon Recht, Zejtnot. Nur in meinem Fall stimmt's net......irgendwie mag ich Frauen nicht.

Aber mal im Ernst: die Loesung des Problems sehe ich genauso wie Dietrich. Da es hier keine Moeglichkeit dazu gibt sone "Ehe" zu schliessen, muss man wohl ausreisen und das irgendwo in EU machen. Interessante Frage uebrigens. Schade, dass wir hier keine Beispiele davon haben.

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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von manuchka »

Ich habe mal nachgelesen, wie - rein juristisch - Lebenspartnerschaften zwischen Russen und Deutschen in DE geschlossen werden könnten. Ganz so einfach ist das nicht, das geht - so wie ich das verstanden habe - (mit Ausnahmen) nur, wenn der russische Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hat, weil Russland solche Partnerschaften ja nicht anerkennt. Hier kurz und gut zusammengefasst:
Die Anwendbarkeit des LPartG ist abweichend von der Anwendung des Eherechts geregelt, das grundsätzlich auf das Heimatrecht jedes Verlobten verweist. Grund dafür ist, dass die Rechtsordnungen vieler Staaten eine eingetragene Partnerschaft nicht vorsehen. Somit bliebe einem Ausländer, der einem solchen Staat angehört, die Begründung einer Lebenspartnerschaft selbst nach langjährigem Inlandsaufenthalt versagt. Stärker als die Staatsangehörigkeit fällt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der Lebenspartner ins Gewicht, da die Zuständigkeit der beurkundenden Behörden im Länderrecht geregelt wird, und die meisten Bundesländer eine am Wohnsitz gebundene Zuständigkeit festgelegt haben.
Das hat zur Folge, dass Ausländer ohne Aufenthalt in Deutschland oder einen sonstigen Inlandsbezug, deren Heimatrecht keine Lebenspartnerschaft kennt, die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland nur dann betreiben können, wenn die nach Landesrecht zur Eintragung berufene Registerbehörde gemäß dem Landesverfahrensrecht zuständig ist, was derzeit nur in Bayern möglich ist.

Quelle
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von Zeppelin »

oops, da war ich wohl etwas vorschnell mit meinem Analogieschluss :oops:
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von Dietrich »

Also mit der Familienzusammenfuehrung wird es also etwas schwierig, weil der russische Teil naemlich schon eine AE braucht.... (oder sowas in der Art).

Aber wie ist es dann mit einem "Heirats-Visum"?
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von 7punkt »

Dietrich hat geschrieben:..Aber wie ist es dann mit einem "Heirats-Visum"?
Ich vermute, das liegt daran, ob man in DE so eine Lebenspartnerschaft als Ehe betrachtet :roll: Wenn nicht, ob die LPartnerschaft dann der Ehe gleichgestellt wird.
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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Beitrag von manuchka »

Ich glaube, für solche Fälle kommt das mit dem Heiratsvisum nicht in Betracht, weil ja der gewöhnliche Aufenthalt schon in DE sein muss, wie ich das verstanden habe. Ich kann das aber nicht mit Sicherheit sagen. Vielleicht sollte mal jemand bei der dt. Botschaft anrufen und nachfragen?
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