Aufenthaltserlaubnis
-
michaelwagener
- Insider/in

- Beiträge: 198
- Registriert: 28 Apr 2004, 00:37
- Wohnort: Oberstdorf/Bayern und weltweit auf kulinarischer Mission
Aufenthaltserlaubnis
Nach erfolgter Heirat wollte ich bei der Registrierung beim OWIR die
Aufenthaltsdenehmigung fuer 5 Jahre beantragen.
Jedoch sagte man mir, sie seien nicht zustaendig. Wie immer bekam ich die russlandtypische Antwort, es ist mein Problem das herauszufinden.
Weiss jemand von Euch an welches Amt oder Behoerde ich mich wenden muss?
Danke! Michael
Aufenthaltsdenehmigung fuer 5 Jahre beantragen.
Jedoch sagte man mir, sie seien nicht zustaendig. Wie immer bekam ich die russlandtypische Antwort, es ist mein Problem das herauszufinden.
Weiss jemand von Euch an welches Amt oder Behoerde ich mich wenden muss?
Danke! Michael
-
Gast
hallo michael,
ein guter freund von mir arbeitet in st.petersburg bei der miliz und ist zuständig für die überprüfung der ausländer in der stadt, passwesen im allgemeinen. ich werde deine frage weiter leiten.....
wahrscheinlich kann dir auch auch das konsulat weiter helfen. tel: +7 812 3202400. wende dich an hr. schmidt, der ist ganz fit.
gruss
pedaleur
ein guter freund von mir arbeitet in st.petersburg bei der miliz und ist zuständig für die überprüfung der ausländer in der stadt, passwesen im allgemeinen. ich werde deine frage weiter leiten.....
wahrscheinlich kann dir auch auch das konsulat weiter helfen. tel: +7 812 3202400. wende dich an hr. schmidt, der ist ganz fit.
gruss
pedaleur
-
michaelwagener
- Insider/in

- Beiträge: 198
- Registriert: 28 Apr 2004, 00:37
- Wohnort: Oberstdorf/Bayern und weltweit auf kulinarischer Mission
-
michaelwagener
- Insider/in

- Beiträge: 198
- Registriert: 28 Apr 2004, 00:37
- Wohnort: Oberstdorf/Bayern und weltweit auf kulinarischer Mission
FUERUNGSZEUGNIS
ALSO LIEBE LEUTE! FUER DIE AE BRAUCHT MAN/FRAU EIN AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTELREGISTER;DAS MAN IN DE NICHT GEMORDET, VERGEWALTIGT ETC HAT.
ALLERDINGS IST DIESES MASCHINELL ERSTELLT UND HAT KEINEN STEMPEL UND UNTERSCHRIFT ERGO AUCH KEINE APOSTILLE.
FUER RUSSISCHE BEAMTENGEHIRNE UNVORSTELLBAR!!
WAR HEUTE HIER BEIM KONSULAT, DIE WAREN SO FREUNDLICH MIR DAS ZU UEBERSETZTEN UND ABZUSTEMPELN, OB DAS ETWAS NUETZT WERDEN ICH MORGEN BEIM OWIR ERFAHREN.
SCHAUN MER MAL MICHAEL!
ALLERDINGS IST DIESES MASCHINELL ERSTELLT UND HAT KEINEN STEMPEL UND UNTERSCHRIFT ERGO AUCH KEINE APOSTILLE.
FUER RUSSISCHE BEAMTENGEHIRNE UNVORSTELLBAR!!
WAR HEUTE HIER BEIM KONSULAT, DIE WAREN SO FREUNDLICH MIR DAS ZU UEBERSETZTEN UND ABZUSTEMPELN, OB DAS ETWAS NUETZT WERDEN ICH MORGEN BEIM OWIR ERFAHREN.
SCHAUN MER MAL MICHAEL!
Also dieser ominoese "AUSZUG" nennt sich auch
"Fuehrungszeugnis" und auf dieses gibt es sehrwohl eine Apostille. Man muss nur bei der Beantragung desselben gleich darauf hinweisen das man eine sog. Vorbeglaubigung braucht.
Danach wird das vorbeglaubigte Fuehrungszeugnis dann Koeln gechickt.
Hier von der Seite
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr15.html
=====================
Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und Erteilung einer Apostille
Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zum Teil Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung durch das Bundeszentralregister und ggf. darüber hinaus noch die Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt Köln.
Der Antrag auf Überbeglaubigung kann entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses oder - sofern das Führungszeugnis dem Antragsteller bereits vorliegt - unter Vorlage des Originalführungszeugnisses im Nachhinein gestellt werden. Das Führungszeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.
Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt zusätzlich 13 €.
Hinsichtlich der Zahlungsformen und der Fälligkeit der Gebühr gilt Ziffer 2 entsprechend.
Der Antrag auf Erteilung einer Apostille ist an das Bundesverwaltungsamt Köln, Referat II B 4, 50728 Köln zu richten. Soll der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer Überbeglaubigung gestellt werden, kann er aus Vereinfachungsgründen auch dem Bundeszentralregister zugeleitet werden. Das Führungszeugnis wird in diesem Fall nach erfolgter Überbeglaubigung - ohne Abgabenachricht an den Antragsteller - an das Bundesverwaltungsamt Köln zur Erteilung der Apostille weitergeleitet.
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt Köln gesondert erhoben und ist nicht an das Bundeszentralregister zu überweisen. Vorschusspflicht besteht nicht.
Ob die Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und ggf. die Erteilung einer Apostille erforderlich ist, hat der Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen im allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Sowohl bei einem Antrag auf Überbeglaubigung als auch bei einem Antrag auf Erteilung einer Apostille ist das Land anzugeben, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Dietrich.
"Fuehrungszeugnis" und auf dieses gibt es sehrwohl eine Apostille. Man muss nur bei der Beantragung desselben gleich darauf hinweisen das man eine sog. Vorbeglaubigung braucht.
Danach wird das vorbeglaubigte Fuehrungszeugnis dann Koeln gechickt.
Hier von der Seite
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr15.html
=====================
Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und Erteilung einer Apostille
Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zum Teil Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung durch das Bundeszentralregister und ggf. darüber hinaus noch die Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt Köln.
Der Antrag auf Überbeglaubigung kann entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses oder - sofern das Führungszeugnis dem Antragsteller bereits vorliegt - unter Vorlage des Originalführungszeugnisses im Nachhinein gestellt werden. Das Führungszeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.
Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt zusätzlich 13 €.
Hinsichtlich der Zahlungsformen und der Fälligkeit der Gebühr gilt Ziffer 2 entsprechend.
Der Antrag auf Erteilung einer Apostille ist an das Bundesverwaltungsamt Köln, Referat II B 4, 50728 Köln zu richten. Soll der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer Überbeglaubigung gestellt werden, kann er aus Vereinfachungsgründen auch dem Bundeszentralregister zugeleitet werden. Das Führungszeugnis wird in diesem Fall nach erfolgter Überbeglaubigung - ohne Abgabenachricht an den Antragsteller - an das Bundesverwaltungsamt Köln zur Erteilung der Apostille weitergeleitet.
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt Köln gesondert erhoben und ist nicht an das Bundeszentralregister zu überweisen. Vorschusspflicht besteht nicht.
Ob die Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und ggf. die Erteilung einer Apostille erforderlich ist, hat der Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen im allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Sowohl bei einem Antrag auf Überbeglaubigung als auch bei einem Antrag auf Erteilung einer Apostille ist das Land anzugeben, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Dietrich.
-
Gast
-
Anonymous

