harald55 hat geschrieben:Wo steht das, mit 3 Monaten?
Die Frage galt nicht mir. Dennoch: Die Rechtsgrundlage kenne ich jetzt auch nicht aus dem Effeff.
Aber das ist schon richtig. Visa zur Eheschließung sind in allen mir bekannten Fällen
nationale Visa mit einer Gültigkeit bis zu 90 Tage.
Es ist auch nur sehr bedingt richtig, dass der Antrag auf ein solches Visum in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antrag auf eine AE steht, obwohl natürlich im Vorfeld bereits die Voraussetzungen geprüft werden.
Aber: Erst die rechtskräftige Heiratsurkunde schafft die Anspruchsgrundlage für eine AE nach 28/1 AufenthG. Daher sind das Einreisevisum für die Heirat und die AE zwei verschiedene Schuhe, aus denen erst dann ein Paar wird, wenn es die Eheleute auch sind.
Immerhin ist ja auch der Fall der "Braut die sich nicht traut" denkbar.
LG,
Zeppelin
edit: Habs abgeschickt, auch wenn Manu mal wieder schneller war.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)