Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
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jimco
Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Wenn ich meine Freundin in Russland geheiratet habe, wann darf sie offiziell für immer in Deutschland leben und legal arbeiten?
Sie habe wohl gehört, dass die dt. Botschaft da zum Teil sehr lange Wartezeiten (Monate/ Jahre?) ohne einen bestimmten Grund festlegen würde.
Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
Sie habe wohl gehört, dass die dt. Botschaft da zum Teil sehr lange Wartezeiten (Monate/ Jahre?) ohne einen bestimmten Grund festlegen würde.
Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
DER ist gut, den habe ich auch noch nicht gehoert....jimco hat geschrieben:Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
Hallo Jimco,
durch die Heirat aendert sich an der Staatsangehoerigkeit deiner Freundin ersteinmal garnichts.
Als Ehefrau eines Deutschen hat deine Frau aber die Moeglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis (AE) zu bekommen. Im Prinzip hat sie sogar ein Anrecht darauf, WENN die deutschen Behoerden nicht vermuten, dass es sich nur um eine Scheinehe zur Erlangung der AE handelt.
Ausserdem muss sie mittlerweile einfache Deutschkenntnisse nachweisen, um eine AE zu erhalten.
Um eine AE zu bekommen, muss sie bei der deutschen Botschaft ein "Visum zur Familienzusammenfuehrung" (FZF) beantragen.
Diese angeblichen grundlosen Wartezeiten bei der Botschaft gibt es NICHT.
Die erste moegliche Wartezeit ist die, um ueberhaupt erstmal einen Termin bei der Botschaft zu bekommen. Allerdings ist es durchaus moeglich, dass man bei einem Visum zur FZF keinen Termin braucht...
Wenn man alle moeglichen Dokumente eingereicht hat, dann schickt die Botschaft die Dokumente auch in deinen Heimatort nach D zur Pruefung. Und an dieser Stelle kann es dann wirklich zu Wartezeiten (4 Wochen und mehr) kommen, je nachdem wieviel die Auslaenderbehoerde in deiner Heimatstadt gerade zu tun hat. Aber auch diese Wartezeit ist nicht grundlos und kann mit "persoenlichem Drum-kuemmern" bei der Behoerde in D u.U. verkuerzt werden.
Ansonsten rate ich dir die Suchfunktion zu benutzen und nach "AE", "Aufenthaltsgenehmigung", "FZF", "Familienzusammenfuehrung" und "Auslaenderbehoerde" zu suchen....
Infos ueber diese Dinge gibt es hier zuhauf!
Dietrich.
P.S.: Noch als Zusatz: Mit der AE kann deine Frau dann in D leben und arbeiten. Die AE ist aber erstmal auf eine gewissen Zeit (1-3) Jahre begrenzt. Nach ein paar Jahren kann man denn eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Und dann irgendwann auch die Staatsbuergerschaft.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Zeppelin
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Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Hallo jimco,jimco hat geschrieben:Wenn ich meine Freundin in Russland geheiratet habe, wann darf sie offiziell für immer in Deutschland leben und legal arbeiten? Sie habe wohl gehört, dass die dt. Botschaft da zum Teil sehr lange Wartezeiten (Monate/ Jahre?) ohne einen bestimmten Grund festlegen würde.
dazu wurde hier schon sehr viel geschrieben. Siehe die Antwort von Dietrich sowie u.a. die FAQ in diesem Unterforum, zahlreiche vorangegangene Threads hier und im benachbarten Unterforum über Visa.
Merkblatt Ehegattennachzug
Sprachnachweis
Ansonsten ist es Quatsch, was Deine Freundin da "gehört" haben will bzw. so eine typische Sch***hausparole. Die dt. Botschaft legt da gar nichts fest und verzögert das Verfahren auch nicht unnötig.
Es kann aber durchaus dauern, bis sie sich alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pässe und Apostillen auf Urkunden von den russ. Behörden beschafft hat.
Wenn sie alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht hat, gehen diese umgehend über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Ausländerbehörde (ABH), die für Euren beabsichtigten Wohnsitz in D zuständig ist.
Die prüft dann, ob einer Einreise Deiner künftigen nichts im Wege steht und teilt das Ergebnis dem Konsulat mit. Dann gibt es zunächst ein Visum, welches nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis (AE) umgewandelt werden muss.
Wie letzteres geht, verrät dir Deine ABH bzw. deren Homepage.
Sehr lesenswert sind auch der Erlebnisbericht von pimpim,
dies hier und dies hier.
Wie kommst Du denn darauf? Für eine Einbürgerung müsst ihr mindestens drei Jahre gemeinsam in D gelebt haben. Ihr müsst unabhängig von Sozialleistungen sein und sie muss einen Einbürgerungstest bestehen.Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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harald55
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Der ist echt gutjimco hat geschrieben:Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
Ansonsten haben Dietrich und Zeppelin 100% ig Recht. Alle Antworten zu Deinen Fragen findest Du in diesem Forum!!!
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Ich habe mir mal das Merkblatt Ehegattennachzug mal durchgelesen.
Finde es ja schon ein starkes Stück, dass für das FZF Visum mittlerweile 60 € verlangt werden. Vor paar Jahren war es mal kostenlos, jetzt kostet es fast das Doppelte eines Tourivisums
Finde es ja schon ein starkes Stück, dass für das FZF Visum mittlerweile 60 € verlangt werden. Vor paar Jahren war es mal kostenlos, jetzt kostet es fast das Doppelte eines Tourivisums
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Zeppelin
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Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Das ging mir auch so.Marco hat geschrieben:Finde es ja schon ein starkes Stück, dass für das FZF Visum mittlerweile 60 € verlangt werden.
Leider ist keine Rechtsgrundlage dafür angegeben.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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jimco
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Dietrich & Zeppelin, Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten! 
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Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Moment, müssen nicht nach dem letzten EU-RUS-Abkommen alle (!) Visa für 35 Euro angeboten werden?!Zeppelin hat geschrieben:Leider ist keine Rechtsgrundlage dafür angegeben.Marco hat geschrieben:Finde es ja schon ein starkes Stück, dass für das FZF Visum mittlerweile 60 € verlangt werden.
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
FZF und Heiratsvisum sind nationale Visa, deswegen dürften sie kaum unter das EU-RUS Abkommen fallen
Re: Wann darf die Ehefrau nach Deutschland?
Deutsche Behörden verlangen eben auch Geld. Der Preis ist aber kein Spezifikum für die Familienzusammenführung. Bei uns in Freiburg kostet der Reisepass mittlerweile auch 59 EUR. Um die kommt man auch nicht drumrum, wenn man ins Ausland will.Marco hat geschrieben:Finde es ja schon ein starkes Stück, dass für das FZF Visum mittlerweile 60 € verlangt werden.

