Richterspruch für binationale Ehen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Zeppelin
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Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von Zeppelin »

aus der Berliner Zeitung von heute:
(der Beitrag ist per Link im Zitat zu erreichen)

Fraglich ist natürlich, ob die Bundesregierung sich darum schert.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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7punkt
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Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von 7punkt »

Interessanter Artikel, aber irgendwie nichts Neues zum Thema :roll:
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
ttt
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Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von ttt »

Da bin ich ja mal sehr gespannt, ob es in Deutschland zu einer öffentliche Diskussion kommt.
harald55

Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von harald55 »

7punkt hat geschrieben:Interessanter Artikel, aber irgendwie nichts Neues zum Thema :roll:
Sehr, sehr interessant!!! Danke Zeppelin.
Nichts Neues? Jetzt gibt es endlich einen Richterspruch dazu und das auch noch vom europäischen Gerichtshof! Eine richtige schöne Ohrfeige für unsere Politiker, die fern der Realität leben! Sollte die BRD dieses ignorieren, sollte sie sich schon auf eine Flut von Gerichtsprozessen einstellen. Richtig so!
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Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von ttt »

harald55 hat geschrieben: Sollte die BRD dieses ignorieren, sollte sie sich schon auf eine Flut von Gerichtsprozessen einstellen. Richtig so!
In den meisten Fällen dürfte es aber wahrscheinlich schneller und billiger gehen, einen Sprachkurs zu machen und den Test zu bestehen, als den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht müsste der Ehepartner aus dem EU-Ausland ja sogar vor Gericht erscheinen - und bräuchte dafür wieder ein Visum :roll:
harald55

Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von harald55 »

ttt hat geschrieben:In den meisten Fällen dürfte es aber wahrscheinlich schneller und billiger gehen, einen Sprachkurs zu machen und den Test zu bestehen, als den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht müsste der Ehepartner aus dem EU-Ausland ja sogar vor Gericht erscheinen - und bräuchte dafür wieder ein Visum :roll:
Mag schon sein. Mir geht es auch vorrangig darum, dass unseren Politikern und Politikerinnen einmal gezeigt wird, dass es auch noch Recht gibt und man nicht mit menschenverachtenden Gesetzen um seine Daseinsberechtigung in irgendwelchen Gremien kämpfen kann. Es reicht eben nicht nur Mitglied im Bundestag zu sein, um die Interessen der Gesellschaft zu vertreten, wo man auch im Aufsichtrat sitzt und ansonsten durch Abwesenheit, im Bundestag, glänzt und wenn man anwesend ist, irgendwelche aberwitzigen Gesetze beschließt, die auch noch gegen die guten Sitten verstoßen.
Mag ein bisschen hart klingen, von mir, ist aber meine ganz persönliche Meinung über unsere realitätsfremden Politiker!

LG
Harald
Zeppelin
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Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von Zeppelin »

@7punkt
Ich habe das Urteil natürlich nicht vorliegen. Aber nach dem Artikel zu folgern könnte es durchaus eine neue Richtung weisen.
Denn es reicht meiner Meinung nach weit über die Frage von Sprachkenntnissen hinaus und wendet sich grundsätzlich gegen die berüchtigte Inländerdiskriminierung.

Was darunter zu verstehen ist, wurde hier ja schon öfter mal angesprochen.
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7punkt
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Re: Richterspruch für binationale Ehen

Beitrag von 7punkt »

Zeppelin hat geschrieben:...Aber nach dem Artikel zu folgern könnte es durchaus eine neue Richtung weisen....
Sehr fraglich, ob es zu einer neuen Richtung kommt. Bin aber auch gespannt...trotz Skepsis, ob was daraus wird :roll:
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