Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
ernesto

Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von ernesto »

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe mal wieder eine kurze Frage zum Aufenthalt in Russland. Seit kurzem bin ich Besitzer eines Arbeitsvisums und habe nun eine Frage hinsichtlich der Registrierung.
Beim Abholen des Einlegeblattes wurde meiner Chefin gesagt, dass sie mich bei jeder (auch kurzfristigen) Auslandsreise beim OVR ab- und wieder anmelden müsste. Welch ein Aufwand!
Ich kann mir das nicht vorstellen, dachte ich doch, dass ich nun mit dem Arbeitsvisum frei ein- und ausreisen kann, ohne weiter e Formalitäten durchführen zu müssen und dass es reicht, sich einmalig beim OVR für ein Jahr zu registrieren.
Wer arbeitet schon länger in Russland und kann mir dazu eine Auskunft geben? Toll wäre es auch, wenn jemand einen Link auf eine Internetseite hätte, wo dies auf russisch erklärt ist (für meine Chefin).

Vielen Dank!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von Zejtnot »

Deine Chefin hat leider Recht. Jede Ein- und Ausreise muss gemeldet werden, das kann aber auf der Post erledigt werden.

Hier das Gesetz dazu: http://www.deutsche-novosibirsk.de/file ... igners.doc
harald55

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von harald55 »

Zejtnot hat geschrieben:Deine Chefin hat leider Recht. Jede Ein- und Ausreise muss gemeldet werden, das kann aber auf der Post erledigt werden.

Hier das Gesetz dazu: http://www.deutsche-novosibirsk.de/file ... igners.doc
Stimmt ganz genau. Ich habe meine letzte Registrierung auch auf der Post gemacht, war absolut problemlos, nur zu empfehlen!

LG
Harald
ernesto

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von ernesto »

Danke für die schnellen Antworten und den Link.

Also das gilt auch für den Wochenendtrip nach Finnland oder in die Ukraine?! Und ich dachte, nun ist alles einfacher. Per Post ist natürlich einfacher, trotzdem muss meine Chefin dann jedesmal bei Post vorstellig werden oder kann ich mich auch mit einem Arbeitsvisum privat (z.B. bei meiner Freundin) melden?

Gibt es noch andere Formulitäten, die ich bei der Ein- und Ausreise beachten muss? Oder reicht die Vorlage meines grünen Arbeitsvisums und das Ausfüllen einer neuen Migrationskarte?

Vielen Dank
ernesto
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von manuchka »

Hallo Ernesto,
ja, Anmeldung ist nach jeder neuen Einreise in die RF erforderlich, es sei denn, dass du dich weniger als 3 Tage in der RF aufhältst. Du hast ja keine Aufenthaltserlaubnis, sondern (immer noch) nur ein Visum. Wichtig: Anmeldung bei der Post geht nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Einreise, sonst nehmen sie die Anmeldung nicht (hier zumindest), und man muss zur Migrationsbehörde.

Du bekommst einen Abriss oder Abschnitt des Anmeldebogens, der dir auch gegenüber Polizei etc. als Meldebestätigung gilt. Den musst du vor jeder Ausreise abgeben, der muss auch per Post oder persönlich bei der Migrationsbehörde eingereicht werden. Wenn du nur kurz aus der RF ausreist, kann man die Abmeldung (sprich den alten Abriss) zusammen mit der neuen Anmeldung schicken.

Die Chefin muss übrigens nicht selber zur Post, die muss nur deine Anmeldung unterschreiben. Was du brauchst, ist folgendes:

- 2 ausgefüllte Anmeldebögen, die deine Chefin unterschreiben und stempeln muss
- Kopie des Visums
- Kopie der Bildseite des Passes
- Kopie der aktuellen Migrationskarte
- Vollmacht für den, der die Anmeldung erledigt (das kann auch die Sekretärin sein), am besten für 1 Jahr ausstellen, und eine Kopie davon

Ihr solltet am besten eine Person in der Firma benennen, die sich immer darum kümmert. Die füllt dann einmal den Anmeldebogen ohne Datum der Einreise und Nummer der Migrationskarte aus, dann muss später bei jeder neuen Einreise nur noch Datum der Einreise und Nummer der neuen Migrationskarte eingesetzt werden - und ab zum Drucker (der Bogen muss zweiseitig auf einem Blatt gedruckt werden). Wenn ihr den Bogen nicht als Datei habt, dann einfach ebenso ausfüllen und kopieren und in schwarz dann jeweils Datum der Einreise und Nr. der Migrationskarte eintragen. Wichtig ist, dass die Unterschrift und der Stempel jeweils "von Hand" drauf kommen und nicht kopiert werden.

Du kannst dich im Prinzip auch privat melden, dann muss aber deine Freundin jedes Mal selber zur Post und zwei Kopien ihres Passes (Bildseite und Seite mit Meldestempel) dort hin tragen. Außerdem geht das nur, wenn deine Freundin selber in der Wohnung gemeldet ist, wo sie dich anmeldet.

Hier gibt es in russischer Sprache alle Infos: http://www.fmsmoscow.ru/registracija.html
Du erntest, was du säst.
ernesto

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von ernesto »

Vielen Dank, Manuchka, für die ausführlichen Informationen! Ein sehr nützlicher Hinweis ist für mich, dass man eine Person bevollmächtigen kann, die die Registrierung vornehmen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann es eine beliebige Person mit russischer Staatsangehörigkeit sein (z.B. Sekretärin). Das entlastet meine chronisch vielbeschäftigte Chefin.

sonnige Grüße nach Moskau
ernesto
m1009

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von m1009 »

hi,

das man bei arbeitsvisa sich bei der post an und abmelden kann, ist wohl immer noch nicht in alle bezirke durchgedrungen. bei uns ist es immer noch zwingend erforderlich bei der mirgrationsbehoerde vorstellig zu werden.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von Zejtnot »

manuchka hat geschrieben:Wenn ihr den Bogen nicht als Datei habt, dann einfach ebenso ausfüllen und kopieren und in schwarz dann jeweils Datum der Einreise und Nr. der Migrationskarte eintragen.
Gibt es den irgendwo als ausfüllbare Datei? Ich kenne nur die PDF und nun die Word aus Deinem Link.
ernesto

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von ernesto »

Zejtnot hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Wenn ihr den Bogen nicht als Datei habt, dann einfach ebenso ausfüllen und kopieren und in schwarz dann jeweils Datum der Einreise und Nr. der Migrationskarte eintragen.
Gibt es den irgendwo als ausfüllbare Datei? Ich kenne nur die PDF und nun die Word aus Deinem Link.
Gibt`s. Als ausfüllbare Word-Datei. Ich habe ein Muster und kann es bei Bedarf verschicken.
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Registrierungsbestimmung bei Arbeitsvisum

Beitrag von manuchka »

Ich hab eine ausfüllbare Excel-Version. Und ich wäre an der ausfüllbaren Word-Version interessiert, per Mail vielleicht.
Du erntest, was du säst.
Antworten

Zurück zu „#Expat | Leben und Arbeiten in RU und DE“