Steuern
-
Fraggel
Re: Steuern
*musste sich jetzt auch mal ein Traenchen aus dem Auge wischen*
Ohne Einkommen keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis kein Einkommen?!
Ist irgendetwas in der Hinsicht beschleunigend? (nein ich meine jetzt kein Bakschisch)
Wohneigentum? Irgendwelche Buergschaften oder sonstwas?
(PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben)*lacht*
Ohne Einkommen keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis kein Einkommen?!
Ist irgendetwas in der Hinsicht beschleunigend? (nein ich meine jetzt kein Bakschisch)
Wohneigentum? Irgendwelche Buergschaften oder sonstwas?
(PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben)*lacht*
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Steuern
Ich habe herzlich gelacht! Sorry, wenn man ein paar Jahre hier lebt, entwickelt man diesen schwarzen Humor bezüglich russischer Behörden!Fraggel hat geschrieben:Danke, insbesondere Dietrich, fuer die konstruktive Antwort.
Im Normalfall macht man zuerst die Arbeitserlaubnis, weil man - wie Dietrich schon schreibt - für das Wohnrecht ein Einkommen nachweisen muss. Es geht aber auch, dass Deine Frau einen ausreichenden (offiziellen) Lohn für zwei Leute hat - dann könnte man das ganze nach meinem Kenntnisstand auch in Deutschland beantragen. Aber eines ist sicher: Die Rennerei wird in Deutschland noch schlimmer!Das heist also sehr bald vor einem geplanten Umzug Wohnrecht beantragen, und nachdem das erworben wurde auch die Arbeitserlaubnis beantragen.
Noch zwei Kommentare:
* "Sehr bald" ... ein halbes Jahr vorher! Rechne für das Organisieren der Dokumente mit ein bis zwei (zusätzlichen) Monaten.
* Deine Frau muss bei Beantragung in Russland leben, sonst hast Du keinen Anspruch.
Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.Wenn ich das Wohnrecht habe, muss ich das dann auch sofort in Anspruch nehmen oder kann ich den Umzug dann organisieren wenn ich beide Erlaubnisse/Rechte habe, und wie lange gelten diese beiden Rechte?
Die Arbeitsgenehmigung ist von all dem unabhängig und sie fällt frühestens zwei Jahre nach dem ersten Antrag weg, wie Dietrich schon richtig sagte. Insofern sollte sich Dein Arbeitgeber schon jetzt darum kümmern, denn für alle Branchen, russischen Regionen und Herkunftsländer gibt es Quoten. Die 2008er Quoten sind voll, wenn man für 2009 also einen Platz will, sollte man jetzt loslegen!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Steuern
Nein, ohne Einkommen kein Wohnrecht. Aber für die Arbeitserlaubnis benötigt man natürlich kein Einkommen.Fraggel hat geschrieben:Ohne Einkommen keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis kein Einkommen?!
Noch einmal: Die Arbeitserlaubnis ist extra, wenn man diese hat, bekommt man ein Visum. Aber kein Wohnrecht.
Lächeln, Gedult, Hörigkeit (Unterwürfigkeit) gegenüber den Beamten, ... also nicht wirklich.Ist irgendetwas in der Hinsicht beschleunigend? (nein ich meine jetzt kein Bakschisch) Wohneigentum? Irgendwelche Buergschaften oder sonstwas?
Sorry, deutsche Behörden sind ein Kinderkram dagegen!PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben *lacht*
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Steuern
Noch ein Hinweis: eine subjektive Beschreibung meiner Wohnrechtsbeantragung ist hier zu finden: http://deutsche-novosibirsk.de/geschich ... ibirsk/#29
Eine formelle FAQ haben wir hier im Forum: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465
Eine formelle FAQ haben wir hier im Forum: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Steuern
Fraggel hat geschrieben:(PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben)*lacht*
Warte ab! Du wirst noch zu schätzen lernen, was Du von der "deutschen Bürokratie" an Service bekommen hast.
Oder anders ausgedrückt: Frag bei Gelegenheit mal in einer russ. Behörde nach einer "Rechtsbehelfsbelehrung" oder nach Fristen...
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
-
Fraggel
Re: Steuern
Naja.... ich seh ja an dem ein oder anderen von euch... es ist machbar!
Ein gewisser Grad an Masochismus ist vorhanden.
Wird also irgendwie gehen *lacht*
Ein gewisser Grad an Masochismus ist vorhanden.
Wird also irgendwie gehen *lacht*
Re: Steuern
Nochmal um evtl bei mir was ´gerade zu rücken´.Gilt dieses Abkommen, welches für uns Deutsche im Hinblick auf diese Aus-/Einreisevisa (das ich meine im Kopf zu haben) gilt, dann erst ab Erhalt des Vorlaeufiges Wohnrecht (rasresheniye na vremmenoe proshivaniye) ?Zejtnot hat geschrieben:Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Steuern
Ja.wolk0815 hat geschrieben:Nochmal um evtl bei mir was ´gerade zu rücken´.Gilt dieses Abkommen, welches für uns Deutsche im Hinblick auf diese Aus-/Einreisevisa (das ich meine im Kopf zu haben) gilt, dann erst ab Erhalt des Vorlaeufiges Wohnrecht (rasresheniye na vremmenoe proshivaniye) ?Zejtnot hat geschrieben:Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Steuern
Eindeutig ja, denn im Abkommen steht ja, das Inhaber vom Wohnrecht kein Visum brauchen. So lange es nur beantragt ist, hast Du ja noch kein Wohnrecht.
-
Stromberg
Re: Steuern
Zejtnot, wie sieht diese Differenz praktisch aus? Bekommt man das, was man die abgelaufenen 6 Monate an 30% gezahlt hat nun wieder teils zurueck?Zejtnot hat geschrieben:Nach den sechs Monaten gibt es auch die 17 % Differenz zurück!fremantle hat geschrieben:Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
