Hallo zusammen,
vorgestellt hatte ich mich ja schon.
Ich habe da ein paar Fragen wegen der neuen Einreisebestimmungen, die hier sicher schon viele male durchgekaut wurden.
Vielleicht ist es möglich, mir die gewünschten Fragen direkt per Mail zu schicken.
Das würde mir die ganze Sache erleichtern.
Kurz zur Info hänge ich Auszüge aus einem Brief an die russische Botschaft in der Schweiz an, damit gleich jeder meine Situation kennt.
Seit zwei Jahren reise ich beruflich und privat nach Russland und bin seit dem 19.6.2008
in Sterlitamak, Baschkortostan mit einer russischen Frau verheiratet.
Zurzeit besitze ich ein dreimonatiges Businessvisum.
Ich hatte von meiner Firma einen Arbeitsauftrag für 5 Tage in Ulyanowsk und wollte zuvor und danach ein paar Tage mit meiner Familie verbringen.
Die Registrierstelle in Sterlitamak wollte mich, nicht privat registrieren, da ich nur ein Businessvisum habe.
Um geschäftliches und privates am besten zu vereinen plane ich meine Zukunft in Russland, wo meine Frau und ich auch unsere Familienpläne mit Kindern verwirklichen wollen.
Meine Frau hat aus erster Ehe eine mittlerweile sieben jährige Tochter, die ich sehr lieb gewonnen habe und die mich gänzlich als neuen Vater akzeptiert.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich bei der heutigen Visumsvergabe vorzugehen habe und ob ich zusätzliche Dokumente bei der Botschaft einreichen muss, damit ich zum einen für meine Schweizer Firma in Russland arbeiten und zum anderen für meine Familie da sein kann.
1. Frage: da gibt es eine 18 Punkte Liste zum Erlangen einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis.
2. Aber ich vermute, dass ich mit dieser Aufenthaltsbewilligung nicht arbeiten darf?
Hat jemand die bereits auf Deutsch übersetzt?
2. Frage: worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitsvisa und Geschäftsvisa?
3. Frage: wenn es keinen Unterschied gibt, wo bekomme ich elektronisch diesen Anmeldebogen für die Post, damit ich ihn immer ausfüllen kann?
4. Frage: gilt er für alle Bereiche der russischen Föderation, weil ich in Baschkierien, Ohrenburg und Ulyanowsk unterwegs bin.
5. Frage: ich wurde das erste Mal wegen meinem Führerschein angesprochen, weil ich zwar schon zwei Jahre in Russland bin und immer wieder nach Hause fahre. was ist zu beachten
6. Frage: hat es schon Veränderungen gegeben, wegen dieser 90 Tage rein ins Land, dann 90 Tage raus und wieder rein Regelung? Und wer ist dafür zuständig, wann diese Tage erreicht sind?
Auf der Botschaft in Bern sagte mir der wirklich freundliche Herr, Du kannst auch 180 Tage bleiben und wer weiss was dann sich schon wieder geändert hat.
Über schnelle und gute Hinweise und Ratschläge würde ich mich sehr freuen
Gruss Ulli
verschiedene Fragen von mir
Re: verschiedene Fragen von mir
Ja, und deshalb bleiben wir hier auch alle beim "du".Sabacca hat geschrieben:Hallo zusammen,vorgestellt hatte ich mich ja schon.
Nein, dies ist ein oeffentliches Forum und Antworten auf derartige Fragen sind auch fuer andere interessant. Ausserdem sind ein grosser Teil deiner Fragen bereits mehrmals beantwortet worden und befinden sich auch in einigen FAQs hier im Forum.Sabacca hat geschrieben:Vielleicht ist es möglich, mir die gewünschten Fragen direkt per Mail zu schicken.
"du", nicht "Sie".Sabacca hat geschrieben:Bitte teilen Sie mir mit, wie ich bei der heutigen Visumsvergabe vorzugehen habe und ob ich zusätzliche Dokumente bei der Botschaft einreichen muss, damit ich zum einen für meine Schweizer Firma in Russland arbeiten und zum anderen für meine Familie da sein kann.
Wenn du in RU arbeiten willst, dann gibt es fuer dich nur 2 Moeglichkeiten: Arbeitsvisum oder Aufenthaltsgenehmigung. Und da die Aufenthaltsgenehmigung nicht so schnell zu erlangen ist, sollte also auf jeden Fall deine Firma dir ein Arbeitsvisum besorgen. Dann hast du auch keine Probleme mit irgendwelchen 90/180 Tagen....
Und dann kannst du in Ruhe die AE beantragen. Siehe FAQ von Zejtnot (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465)
Lies die FAQ!Sabacca hat geschrieben:1. Frage: da gibt es eine 18 Punkte Liste zum Erlangen einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis.
2. Aber ich vermute, dass ich mit dieser Aufenthaltsbewilligung nicht arbeiten darf?
Arbeitsvisa = Du darfst in Russland fuer eine dort ansaessige Firma arbeiten. Aufenthalt in RU 365 Tage pro jahr moeglich.Sabacca hat geschrieben:2. Frage: worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitsvisa und Geschäftsvisa?
Businessvisa = Du arbeitest bei einer auslaendischen Firma und machst in RU Geschaefte. Aufenthalt in RU: 90/180.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 9&start=15 (Beitrag von Zejtnot)Sabacca hat geschrieben:3. Frage: wenn es keinen Unterschied gibt, wo bekomme ich elektronisch diesen Anmeldebogen für die Post, damit ich ihn immer ausfüllen kann?
Wenn du mit Visum in Russland bist, darfst du mit deinem deutschen FS fahren. (Lass ne Uebersetzung machen oder hol' dir nen Internationalen oder besser beides!).Sabacca hat geschrieben:5. Frage: ich wurde das erste Mal wegen meinem Führerschein angesprochen, weil ich zwar schon zwei Jahre in Russland bin und immer wieder nach Hause fahre. was ist zu beachten
Wenn du die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Vid na Shitelstvo) hast, darft du noch 60 Tage mit deinem deutschen FS fahren. Dann musst du einen russischen machen. Nur Theorie.
Wenn auf deinem Visum etwas von 90 oder 180 Tagen drauf steht, dann gilt die Regel auch fuer dich. Darauf "achten" musst du. Probleme kann es sonst bei Aus- oder Einreise geben.Sabacca hat geschrieben:6. Frage: hat es schon Veränderungen gegeben, wegen dieser 90 Tage rein ins Land, dann 90 Tage raus und wieder rein Regelung? Und wer ist dafür zuständig, wann diese Tage erreicht sind?
Auf der Botschaft in Bern sagte mir der wirklich freundliche Herr, Du kannst auch 180 Tage bleiben und wer weiss was dann sich schon wieder geändert hat.
Über schnelle und gute Hinweise und Ratschläge würde ich mich sehr freuen
Gruss Ulli
Gruesse, Dietrich.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
