Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
hal3390

Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von hal3390 »

Hallo,
wir haben geheiratet - in Rußland - weil wir irgendwann doch zu der Überzeugung gekommen waren, das sei der schnellste Weg, zusammenzukommen.
Hätte auch geklappt, mit dem Ausländeramt war vorab alles geklärt und dann die Falle:
Da meine Frau meinen Nachnamen angenommen hat, braucht sie laut Auskunft des deutschen Konsulates in Novosibirsk einen neuen Inlands- und Reisepaß mit dem geänderten Namen.
Mittlerweile habe ich hier im Forum auch gelesen, das nach russischem Recht sie innerhalb von einer Woche den neuen Inlandspaß beantragen mußte, aber die Hürde ist schon überwunden, der neue Inlandpaß in ihren Händen.
Stellt sie mir die Frage, warum sie auch den Reisepaß tauschen muß, bevor sie das Visum zur FZF beantragen beantragen kann?
Zur Zeit hoffen wir, das mitfühlende russische Beamte relativ zügig den neuen Reisepaß ausstellen, was aber erst nach der Überprüfung durch den FSB erfolgen kann.
Unser Problem ist, das ihr Sohn noch praktisch kein Deutsch kann und uns die Zeit, in der wir ihn auf den deutschen Schulalltag vorbereiten können, zusammenschmilzt.
Mein zuständiges Ausländeramt käme auch mit dem alten Reisepaß klar, wer auf den neuen Reisepaß besteht, ist das deutsche Konsulat.
Wieso?
Zeppelin
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von Zeppelin »

Ich verstehe auch nicht so recht, warum das Konsulat auf einen neuen Pass besteht. Vermutlich nehmen die das mit dem Identitätsnachweis etwas zu eng.

Schließlich hat Deine Frau mit Eurem Ehestatus und dem erforderlichen Sprachnachweis einen Rechtsanspruch auf das Visum zur FZF und Deine Frau könnte ebenso auch über ein russisches Konsulat hier ihren Pass erneuern lassen.
Denn wenn sie z.B. mit einem Visum zur Eheschließung hier her gekommen wäre und ihr hättet dann hier geheiratet, wäre sie hier ja auch rechtmäßig mit ihrem derzeitgen Pass unterwegs.

An Deiner Stelle würde ich mich mal an den telefonischen Bürgerservice beim Auswärtigen Amt erkundigen, ob das Konsulat in Novosibirsk da nicht etwas zu streng mit Euch umgeht.

Immerhin ist das Argument mit der Vorbereitung des Jungen auf die Schule in D schon ein sehr ernstes.

Ohne die genaue Rechtslage zu kennen, bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das AufenthG keine Aussagen zu Eurem Fall trifft - und höchstens vielleicht irgendwelche weiterführenden Verwaltungsvorschriften dies tun.
Ferner wird in den Reisepass ja normalerweise gar nicht eingetragen, welchen Familienstand man hat - es sei denn, man bekommt auf besonderen Wunsch so einen Vermerk.

Also kann ich Dir nur raten, eben beim AA nachzufragen und dem Konsulat mit den genannten Argumenten nochmal genauer auf den Zahn zu fühlen: Eure Ehe ist gültig, die Heiratsurkunde regelt das Namensrecht und basta. Eure sonstigen Urkunden sind für einen Identitätsnachweis völlig ausreichend.

Die ABH stellt ohne mit der Wimper zu zucken den Aufenthaltstitel (auf den 'alten' Familiennamen) aus und macht auf Wunsch den Zusatzvermerk, dass der aktuelle Familienname nach deutschem Recht eben nun euer gemeinsamer Name ist.

Letzeres ist wichtig, damit man hier Verträge abschließen kann, die auf den aktuellen Familiennamen laufen, damit man bei anderen Behören usw. gleich auf den richtigen Namen registriert wird u.v.a.m.
Sonnst kommt es später dauernd zu bürokratischen Verwechslungen. Das haben wir alles jahrelang miterlebt. Nervereien und Zeitaufwand en gros.

Gruß,
Zeppelin
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von Zejtnot »

Die Antwort, die Du verlinkt hast, klingt recht logisch - aber grundsätzlich gebe ich auch Zeppelin Recht.

Ich würde noch einmal mit Novosibirsk telefonieren. Im Konsulat hier geht es sehr familiär zu und mit dem von Dir genannten Argument lässt sich vielleicht auch etwas bewegen.

Grundsätzlich sollte der Junior aber vielleicht schon etwas Sprachunterricht in Russland bekommen? Ist nicht so teuer in Sibirien, ein Deutschlehrer, der nach Hause kommt, kostet 400 bis 500 Rubel pro 90 Minuten.
khratoy

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von khratoy »

Leider kann ich hier nicht helfen; wir haben aber ein ähnliches Problem, daher wollte ich keinen neuen Thread aufmachen. Zunächst die Vorraussetzungen:

1. Meine Frau aus Petersburg und ich (Deutscher) haben am 14.8.06 in Dänemark geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt konnten wir in Dänemark keinen gleichen Familiennamen gleich bei der Heirat annehmen (war angeblich damals ein taufrisches Gesetz in Dänemark, dass dies seperat beantragt werden muss).

2. Ehe wurde beim zuständigen Standesamt in Deutschland legalisiert und meine Frau hat eine (zunächst bis 2009 befristete) AE.

3. In Deutschland wurde beim Standesamt die Namesänderung beantragt und genehmigt (da uns dies sehr wichtig ist), seitdem besteht der etwas seltsame Umstand, dass sie offiziell in Deutschland den gemeinsamen Namen trägt; der Pass und die AE aber noch auf den Geburtsnamen läuft.

4. Die Namensänderung im russ. Pass kan in der russ. Botschaft nicht durchgeführt werden, da meine Frau noch in Petersburg gemeldet ist und Ihr Inlandspass ebenfalls den Geburtsnamen noch trägt.

so weit so gut. Nun reisen wir im kommenden Februar (AE läuft bis März 09) nach Petersburg um diese Dinge zu regeln. Aber wir haben beide nur 2 Wochen Urlaub - mehr kriegen wir vom Arbeitgeber nicht am Stück. Wie sollten wir vorgehen, um in der kurzen Zeit die wichtigsten Dinge zu erledigen?

Die Überlegung ist zzt. folgende:

a) Abmeldung in Russland (obwohl Schwiegervaters Wohnung auf den Namen meiner Frau läuft - kann das Probleme verursachen, wenn sie zukünftig Ihren Wohnsitz im Ausland/Deutschland hat?)

b) Umschreibung des Inlandspasses auf den gemeinsamen Namen

c) Ausreise mit altem Reisepass mit Geburtsnamen, in dem ja auch die AE ist (!) und

d) Beantragung eines neuen Reisepasses bei der russ. Botschaft in Berlin auf den gemeinsamen Namen.

-> Kann der Name im Inlandspass geädert werden ohne Auswirkung auf den Reisepass? Denn wenn der Reisepass ebenfalls geändert wird, muss ja ein neues Visum beantragt werden, das ist alles in 10 Werktagen im Zweifel ja nie zu schaffen?

-> Oder sollte nur die Abmeldung in Russland gemacht werden? Geht dann die Namensänderung in der russ. Botschaft in Berlin?

-> Hat jmd. evtl. ähnliche Erfahrungen bereits gemacht oder kann einen Tipp geben wie optimalerweise vorzugehen wäre in einem solchen Fall?

Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus!
Zeppelin
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von Zeppelin »

khratoy hat geschrieben: Wie sollten wir vorgehen, um in der kurzen Zeit die wichtigsten Dinge zu erledigen?
Ich kann darauf nur nach bestem Wissen antworten, aber das ist ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.
Die Überlegung ist zzt. folgende:

a) Abmeldung in Russland (obwohl Schwiegervaters Wohnung auf den Namen meiner Frau läuft - kann das Probleme verursachen, wenn sie zukünftig Ihren Wohnsitz im Ausland/Deutschland hat?)
Soweit mit bekannt ist, braucht man sich nicht mehr unbedingt aus RUS abmelden, um hier beim Konsulat den Pass erneuern zu lassen.
b) Umschreibung des Inlandspasses auf den gemeinsamen Namen
Das kann IMHO nur direkt vor Ort passieren. Dafür braucht man eine apostillierte Heiratsurkunde und eine in RUS gefertigte, beglaubigte Übersetzung davon. U.U., muss man aufpassen, dass der Name korrekt so ins russische transliteriert wird, dass bei einer Rücktransliteration in die spätere internationale Passschreibweise wieder der korrekte Name herauskommt.
Das merke ich nur an, weil meine Frau laut Pass einen anderen Namen hat, als in unserer Heiratsurkunde steht. (ärgerlich)
c) Ausreise mit altem Reisepass mit Geburtsnamen, in dem ja auch die AE ist (!) und
Das sollte kein Problem sein. Ich habe noch nie gehört, dass die Ausfertigung eines neuen Inlandspasses Auswirkungen auf den Reisepass hätte.
d) Beantragung eines neuen Reisepasses bei der russ. Botschaft in Berlin auf den gemeinsamen Namen.
Sollte ebenfalls funktionieren. Aber es ist wohl ziemlich teuer.
-> Kann der Name im Inlandspass geädert werden ohne Auswirkung auf den Reisepass? Denn wenn der Reisepass ebenfalls geändert wird, muss ja ein neues Visum beantragt werden, das ist alles in 10 Werktagen im Zweifel ja nie zu schaffen?
siehe oben. Zur Sicherheit würde ich vor der Ausreise bei der ABH eine schriftliche Bestätigung über die Existenz eines gültigen AT besorgen. Das macht die ABH ohne Probleme.
-> Oder sollte nur die Abmeldung in Russland gemacht werden? Geht dann die Namensänderung in der russ. Botschaft in Berlin?
Siehe ebenfalls oben.
-> Hat jmd. evtl. ähnliche Erfahrungen bereits gemacht oder kann einen Tipp geben wie optimalerweise vorzugehen wäre in einem solchen Fall?
Ja. U.a. meine Frau. Nur waren wir nicht so (Entschuldigung!) dämlich, in DK zu heiraten. Das zieht immer zusätzliche Probleme nach sich, auch wenn's am Anfang so schön einfach aussieht.

Warnung: Die beschriebene Vorgehensweise würde zwar vermutlich funktionieren, steht aber juristisch streng genommen auf wackeligen Beinen. Fraglich ist nämlich, was das russ. Passrecht über die Fortgeltung des Reisepasses bei der Namensänderung im Inlandspass sagt.
Ferner ist fraglich, ob Deine Frau nicht schon gegen russ. Recht verstoßen hat, weil sie die Namensänderung nicht sofort nach der Eheschließung angezeigt hat.
Dafür gibt es meines Wissen Fristen.
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von manuchka »

Fristen gibt es in der Tat (Antrag auf Änderung des Inlandspasses nach Namensänderung muss - soweit ich weiß - innerhalb eines Monats eingereicht werden), aber ein Verstoß hat wohl in der Regel keine Konsequenzen.
Du erntest, was du säst.
E.P.H.
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von E.P.H. »

Dazu noch folgende Erfahrung aus meiner Familie:

Die Schwester meiner Frau hat 2007 auch in DK geheiratet (aber einen Russen). Da die Mitarbeiter der Abteilung des SAGS an ihrem Propiska-Wohnort gelinde gesagt von nichts gar keine Ahnung haben und zu faul oder was weiß ich sind, um sich über Ausführungsvorschriften zu informieren, wollten sie aufgrund der dänischen Heiratsurkunde (mit Apostille und Übersetzung) den Namenswechsel nicht vornehmen. (Ok, vielleicht haben wir auch irgendetwas übersehen, aber ich schieb die Schuld erstmal auf die verehrten Beamten). Auf der Urkunde steht nämlich nichts darüber, wer wie nach der Heirat heißt. Das steht nur im Antragsformular an die Kommune, aber dieses ist ja nicht die Heiratsurkunde, also zählts wohl nicht ...

Lange Rede, kurzer Sinn: sie hat jetzt gerade ihren Inlandspaß gewechselt. Und zwar gabs den Stempel über die Eheschließung aufgrund der Heiratsurkunde. Und den Namenswechsel aufgrund ihrer eigenen Erklärung, dass sie (den lieben langen Tag nichts besseres zu tun, als sich neue Nachnamen ohne erfindliche Gründe auszudenkenden und) den Nachnamen aus freien Stücken wechseln möchte.
Ne Strafe gabs demnach auch nicht.

Tschuldigung, für diese Tirade.

E.P.H.
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sl74

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von sl74 »

Hallo,

meine Frau hat meinen Nachnamen angenommen. Gestern hat wollte Sie den Reisepass abholen. Dabei bemerkte sie, dass der Nachnamen falsch übersetzt wurde.

Aus einem "c" wurde ein "k". Nach Aussage der Behörde ist dies nicht änderbar. Da folgender Vorgang eingehalten wird.

1) Nachname wird ins russische übernommen (nationaler Pass)
2) Übersetzung für den Reisepass wird vom nationalen Pass durchgeführt

Das ganze soll computergestützt laufen. Soll etwas anderes dabei rauskommen, kann dies anscheinend nicht geändert werden. Meine Frau hat erst mal den Reisepass abgelehnt und versucht mit einer Kopie meines Passes heute was zu erreichen.

Hat jemand von Euch diesbzüglich schon Erfahrungen gemacht?
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von Zejtnot »

Kannst Du andeuten, um welchen Familiennamen es geht.

Denn dann könnte man einschätzen, ob es ein Fehler oder einfach eine andere Norm war.
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