Gruß
Silvio


60 Tage nach meinen Informationen....Zejtnot hat geschrieben:Sobald Du ein endgültiges Wohnrecht hast, verliert Dein deutscher Führerschein innerhalb von 90 Tagen seine Gültigkeit,


Ja, aber wenn du noch nie etwas von Fragebögen gehört hast, wie soll denn dann diese Theorieprüfung ablaufen? Das wird für mich am schwierigsten. Mein Russisch wird zwar so langsam, aber für so etwas würde es nicht ausreichen. Okay bei vorläufigem Wohnrecht, das man alle 6mon ausreist, werd ich wohl schaffen(2mal im Jahr flieg ich sicher heim nach Deutschland um mit meiner Frau zusammen bei meiner Familie urlaub zu machen)Zejtnot hat geschrieben:
Von russischen Fragebögen habe ich nie etwas gehört. Würde mich wundern.
Sobald Du ein endgültiges Wohnrecht hast, verliert Dein deutscher Führerschein innerhalb von 60 (korrigiert, danke Dietrich) Tagen seine Gültigkeit, aber der Umtausch geht einfacher: Nur Theorieprüfung und Ärztekommission (keine Paxisprüfung, keine Fahrschule).
Der internationale Führerschein gilt ein Jahr, aber nur, wenn Dein Hauptwohnsitz nicht in Russland ist.

bella_b33 hat geschrieben:Ja, aber wenn du noch nie etwas von Fragebögen gehört hast, wie soll denn dann diese Theorieprüfung ablaufen?
Wie gesagt, ich habe es so gehandhabt - aber ob das im Falle eines Unfalls wirklich die korrekte Regelung wäre und vor Gericht Bestand hätte, weiß ich nicht! Bevor Du Dich darauf verlässt, prüfe es lieber noch einmal nach.Okay bei vorläufigem Wohnrecht, das man alle 6mon ausreist, werd ich wohl schaffen
Dann musst du halt ein paar zusätzliche "Papiere" zwischen die Seiten deines Passes legen, wenn du dich zur Prüfung anmeldest. Frag mal Zimdriver, wenn er wieder da ist - er wollte die Prüfung selbst machen, aber für ihn lag schon alles vorbereitet und ausgefüllt am Platz, als er den Prüfungsraum betrat, wenn ich mich recht erinnere...bella_b33 hat geschrieben:Ja, aber wenn du noch nie etwas von Fragebögen gehört hast, wie soll denn dann diese Theorieprüfung ablaufen? Das wird für mich am schwierigsten. Mein Russisch wird zwar so langsam, aber für so etwas würde es nicht ausreichen.
Na, also ich weiss nicht, es kommt auf die Diagnose drauf an - für Schockzustände ist Antwort 3 auf jeden Fall richtig. Bei anderen Dingen (Bewußtlosigkeit) sollte der Kopf eher höher gelagert werden, damit der Patient nicht erstickt (an der Zunge oder an Erbrochenem) - stabile Seitenlage.manuchka hat geschrieben:Harald hat jedenfalls recht - wenn man die Beine hochlegt, kommt wieder Blut (und damit Sauerstoff) ins Gehirn, dagegen schlimmer macht man es, wenn man den Kopf hochlegt.