Im o.g. Artikel vertritt der Herr Prof. Dr. Wolfgang Seiffert als Gastkommentator die These, dass der Vorwurf von Aussenminister Steinmeier unhaltbar sei.
Dazu bemerkt er:
Von der Ueberschritung der georgischen Grenze und der Besetzung georgischen Staatsgebietes durch die russischen Truppen scheint der Schreiber nichts mitbekommen zu haben. Ausserdem wurden nachweisbar nicht nur militaerische Ziele und Flugplaetze bombardiert.Bei einem solchen Angriff handelt es sich um eine Völkerrechtsdelikt, bei dessen Vorliegen das kollektive und individuelle Selbstverteidigungsrecht zur Anwendung kommt, das den Betroffenen und den Schutzmächten – in diesem Falle Russland – das Recht zur Gewaltanwendung einräumt. Dazu kann auch die Bombardierung von militärischen oder auch militärisch genutzter Flugplätzen gehören. Eine Überschreitung der Grenzen des Russland zustehenden Selbstverteidigungsrechtes ist also nicht feststellbar.
Ausserdem hat Herr Professor Seiffert noch 2004 in einem Interview mit der "National Zeitung" zu einem aehnlich gelagerten Thema folgendes gesagt:
Siehe http://www.archiv2004.national-zeitung.de/NZ35_4.htmlNational-Zeitung: ... argumentieren, dass unter Putins Führung und Verantwortung Russland in einen in völkerrechtswidriger Weise geführten Krieg in Tschetschenien verwickelt bleibe.
Seiffert: Ein völkerrechtswidriger Akt in Tschetschenien liegt schon deshalb nicht vor, weil nach Auffassung aller Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Tschetschenien ein Bestandteil der Russischen Föderation ist. Man kann über die Aktionen, die von Moskau durchgeführt wurden, verschiedener Meinung sein. Aber es geht dabei um Maßnahmen im Inneren eines souveränen Staates.
Aber wenn man den Rest des Interviews liest, dann weiss man schon Bescheid. Steht eben als "Putin Biograph" auch auf der gleichen Lohnliste wie G. Schroeder.



