Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
obijan

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von obijan »

wolk0815 hat geschrieben: Wo ? Bei dem für euer Bundesland zuständigen russischen Konsulat. Wenn du uns noch mitteilst, welches das bei euch wäre, kann man euch ggf gleich eine Link zukommen lassen. Diese beantwortet dann auch die Frage nach den notwendigen Dokumenten. Vorweg schon mal 3, welche ich noch so parat hatte:

Für Hamburg: http://www.generalkonsulat-rus-hamburg. ... mode=pass2
Für Frankfurt: http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/Rus/ ... M-allg.htm
Für Bonn: http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/consinfo/passport/
danke für die links...für uns scheint frankfurt zuständig zu sein
offensichtlich sind wiedermal jede menge dokumente mit beglaubigungen, apostillen und dergleichen notwendig....insbesondere die heiratsurkunde muss apostilliert, übersetzt und dann von der notariellen abteilung des konsulat selbst nochmal beglaubigt werden...
ist das tatsächlich alles notwendig? im neuen inlandspass meiner frau steht ja bereits mit wem sie seit wann verheiratet ist...ähnliches prozedere haben wir also bereits in russland selbst durchexerziert...vielleicht reicht da ja auch die vorlage des neuen inlandspasses?!?!?

...entstehen eigentlich noch irgendwelche komplikationen durch die tatsache, dass meine frau noch in russland registriert ist?
...weiss ausserdem noch jemand, ob der alte pass eingezogen wird, sodass meine frau dann gar keinen pass mehr hat, bis der neue fertig ist?...das geht aus den angaben auf der website nicht so direkt hervor

merci
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wolk0815
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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Beitrag von wolk0815 »

obijan hat geschrieben:danke für die links...für uns scheint frankfurt zuständig zu sein
offensichtlich sind wiedermal jede menge dokumente mit beglaubigungen, apostillen und dergleichen notwendig....insbesondere die heiratsurkunde muss apostilliert, übersetzt und dann von der notariellen abteilung des konsulat selbst nochmal beglaubigt werden...
ist das tatsächlich alles notwendig? im neuen inlandspass meiner frau steht ja bereits mit wem sie seit wann verheiratet ist...ähnliches prozedere haben wir also bereits in russland selbst durchexerziert...vielleicht reicht da ja auch die vorlage des neuen inlandspasses?!?!?
...entstehen eigentlich noch irgendwelche komplikationen durch die tatsache, dass meine frau noch in russland registriert ist?
...weiss ausserdem noch jemand, ob der alte pass eingezogen wird, sodass meine frau dann gar keinen pass mehr hat, bis der neue fertig ist?...das geht aus den angaben auf der website nicht so direkt hervor
merci
Zur Heiratsurkunde und dem Prozedere kann ich nichts sagen. Bei uns lag der Fall anders (es ging nur um einen neuen Pass , also quasi 1:1 Tausch oder Änderungen). Es erscheint zwar logisch, dass man mit schon geändertem Inlandspass die Rechtmässigkeit ja schon mal nachgewiesen hat, Aber: von Logik sollte man sich bei russischen Behörden lieber nicht leiten lassen ;) .
Da ich die Infos der Webseite nicht genau kenne, würde ich empfehlen diese genau durchzulesen. Je nach Entfernung des Wohnsitzes von Frankfurt würde ich dann lieber die Apostillen/Übersetzungsprozedur durchmachen, bevor ich nochmals antanzen muss. Wir hatten in einer anderen Angelegenheit da auch nichts dem Zufall überlassen und dann doch lieber in eine echte Übersetzung investiert (auch wenn es hiess es ginge auch mit guten ´Amateurübersetzungen´....wird ja sowieso nochmals überprüft). Die Überprüfung besteht augenscheinlich durch eine Querlesen des Originals mit der Übersetzung durch den Notar vor Ort (damals noch Bonn).
Bisher haben wir noch nichts gefunden, bei dem die Nochregistration in Russland ein Problem war (zum Glück wurde diese Regelung rechtzeitig für unseren Passtausch geändert).
Der alte Pass wird nicht eingezogen . Sonst wäre man ja für Monate ohne gültiges Identifikationspapier. Einen Personalausweis für Nicht-Deutsche gibt es ja nicht (das ist auch so ein Punkt für dessen Einführung ich auch wäre).
Bei Abholung des neuen Passes wird dann der alte ungültig gelocht oder gestempelt. Nach Erhalt des neuen Passes muss man dann halt nochmals zur Ausländerbehörde und sich den Aufenthaltstitel in den neuen Pass kleben lassen.
Nur der Vollständigkeit halber: auch eine Wiedereinreise mit einem neuen Pass (für die Konstellation in der man den neuen Pass in der RF machen lassen hat) und einem ungültig gestempelten Pass in dem noch der gültige Aufenthaltstitel ist, ist kein Problem (Quelle: Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt/Main)
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