baby bekommen in rußland

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varg

baby bekommen in rußland

Beitrag von varg »

Liebe Rußlandkundige!

ich würde gerne wissen wenn man ein Baby auf russischen Territorium bekommt ob es dann Russe oder Deutscher ist.Später wenn es in die Schule geht und es mich dahin verschlägt wo es keine deutsche schule gibt wie im deutschen Städtchen ob es es als deutsches Kind in eine russische Schule gehen darf?.Wenn es ein Junge ist und er auf eine Kadettenanstalt gehen möchte und der gleichen?
Es sind beide Elternteile Deutsche.
Danke im Voraus
Zeppelin
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Zeppelin »

varg hat geschrieben:ich würde gerne wissen wenn man ein Baby auf russischen Territorium bekommt ob es dann Russe oder Deutscher ist...
Es sind beide Elternteile Deutsche.
Sehr interessantes Fragenpaket!
In der Russischen Föderation gilt m.W. ebenso wie in D das Abstammungsprinzip und nicht das Territorialprinzip (wie z.B. in USA). Manuchka kennt sich da aber besser aus.

M.a.W.: wenn beide Eltern Deutsche sind = Kind deutsch (und sonst nichts).
Fraglich ist, wie es unter solchen Umständen mit dem Aufenthaltsrecht des Babys für die Russische Föderation aussieht. An einen Fall von illegaler Einwanderung glaube ich da nicht wirklich. :lol:
Zum Einen steht das Baby spätestens ab der Geburt unter dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland - Andererseits bedarf es der Legalisierung seines Aufenthaltes durch die russischen Behörden.
Andernfalls könnte es Schwierigkeiten bei der Ausreise geben. - Stichwort: Illegale Adoption (was man unterstellen könnte - im schlimmsten Fall).

Wie es allerdings mit Einreisevisa für die RF aussieht, wenn die Mutter im beabsichtigten Aufenthaltszeitraum dort ihren voraussichtlichen Entbindungszeitpunkt hat, würde mich durchaus interessieren.
Man müsste ggf. das visaerteilende Konsulat in D befragen, ob z.B. durch Vorlage des Mutterpasses die Frage im Vorfeld gereglt werden kann.

Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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harald63
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von harald63 »

Zeppelin hat geschrieben:
varg hat geschrieben:ich würde gerne wissen wenn man ein Baby auf russischen Territorium bekommt ob es dann Russe oder Deutscher ist...
Es sind beide Elternteile Deutsche.
Sehr interessantes Fragenpaket!
In der Russischen Föderation gilt m.W. ebenso wie in D das Abstammungsprinzip und nicht das Territorialprinzip (wie z.B. in USA). Manuchka kennt sich da aber besser aus.

M.a.W.: wenn beide Eltern Deutsche sind = Kind deutsch (und sonst nichts).
Fraglich ist, wie es unter solchen Umständen mit dem Aufenthaltsrecht des Babys für die Russische Föderation aussieht. An einen Fall von illegaler Einwanderung glaube ich da nicht wirklich. :lol:
Zum Einen steht das Baby spätestens ab der Geburt unter dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland - Andererseits bedarf es der Legalisierung seines Aufenthaltes durch die russischen Behörden.
Wenn es unter dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland steht und die Russen machen Ärger, dann schicken wir die Bundeswehr und hauen es raus! Jawoll! :lol:
Andernfalls könnte es Schwierigkeiten bei der Ausreise geben. - Stichwort: Illegale Adoption (was man unterstellen könnte - im schlimmsten Fall).

Wie es allerdings mit Einreisevisa für die RF aussieht, wenn die Mutter im beabsichtigten Aufenthaltszeitraum dort ihren voraussischtlichen Entbindungszeitpunkt hat, würde mich durchaus interessieren.
Ich denke, dass ist nur bei Staaten mit Territorialprinzip von Interesse. Als Schwangere hat man Probleme, in die USA einzureisen.
Fester

Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Fester »

Zeppelin hat geschrieben:wenn beide Eltern Deutsche sind = Kind deutsch (und sonst nichts).
Es reicht, wenn es nur einer der Eltern Deutsche ist.
Zeppelin
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Zeppelin »

harald63 hat geschrieben:Ich denke, dass ist nur bei Staaten mit Territorialprinzip von Interesse. Als Schwangere hat man Probleme, in die USA einzureisen.
Dann verrate doch bitte, wie es im beschriebenen SV mit Aufenthalt und Ausreise in/aus der Russischen Föderation aussieht.
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Zeppelin »

Fester hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:wenn beide Eltern Deutsche sind = Kind deutsch (und sonst nichts).
Es reicht, wenn es nur einer der Eltern Deutsche ist.
Das ist mir durchaus klar. Doch wenn der andere ET eine andere StAng hat, bekommt das Kind ggf. auch die des anderen ET - zumindest bis zur Volljährigkeit.
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harald63
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von harald63 »

Zeppelin hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben:Ich denke, dass ist nur bei Staaten mit Territorialprinzip von Interesse. Als Schwangere hat man Probleme, in die USA einzureisen.
Dann verrate doch bitte, wie es im beschriebenen SV mit Aufenthalt und Ausreise in/aus der Russischen Föderation aussieht.
Was bringt Dich zur Annahme, dass ich das könnte?
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Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Sibirier »

Also wie Varg geschrieben hat, sind wohl beide Elternteile Deutsch. D. h. das Kind erhält nur die dt. Staatsangehörigkeit.

Frage ist erst einmal, nach welchem Recht leben die Eltern hier in Russland? Arbeitsvisum, Touristenvisum, Aufenthaltsgenehmigung, Diplomatenstatus... etc.

Also erst mal näher beschreiben.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Paulchen

Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Paulchen »

Zeppelin hat geschrieben:Doch wenn der andere ET eine andere StAng hat, bekommt das Kind ggf. auch die des anderen ET - zumindest bis zur Volljährigkeit.
Ganz genau! Und im Falle Deutsch/russischer Elter beide Staatsangehörigkeiten auf Lebenszeit

In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, wie ich das wohl am besten später mal anstellen werde, wenn mein Sohn ins wehrfähige Alter kommt...Da wird er wohl die eine sicherheitshalber abgeben müssen...
Fester

Re: baby bekommen in rußland

Beitrag von Fester »

Paulchen hat geschrieben:In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, wie ich das wohl am besten später mal anstellen werde, wenn mein Sohn ins wehrfähige Alter kommt...Da wird er wohl die eine sicherheitshalber abgeben müssen...
Es gibt Wege von dem Wherdienst wegzukommen :) Na ja, in ein Paar Jahren kann es alles ändern, aber zur Zeit kann man einfach Studieren gehen (also 5-5.5 Jahre bei einer Uni + 3 Jahre bei ... hm.. Аспирантура geben zur Zeit vollen Schutz :) ). Andere Weg wäre den Sohn abmelden und an der russischen Botschaft in Deutschland anmelden lassen. Oder dein Sohn kann in Deutschland sein Wehrdienst leisten...
Na ja, es gibt ein Paar Möglichkeitene :D
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