Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Murmeltier

Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Murmeltier »

xxx
Zuletzt geändert von Murmeltier am 06 Mai 2009, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
wolk0815
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 851
Registriert: 27 Mär 2007, 01:24
Wohnort: bei Frankfurt

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von wolk0815 »

Murmeltier hat geschrieben: EIngentlich wäre es schön wenn sie meine Nachnamen als Familiennamen annhemen könnte... ist es zwingend erforderlich diesen in ihrem rusischem Pass zu vermerken? Wenn nein, wäre es möglich, dass sie einen deutschen Ausweis bekommt (natürlich ohne Staatsbürgerschaft)?
Nun..ein Pass ist ein Dokument über die Identität (u.a. auch den Namen) einer Person. Natürlich muss in dem dann auch der Name stehen, den man wirklich hat (bestimmte Fristen für die Änderung hier mal ausgenommen). Eine Art deutschen Personalausweis für Nicht-Deutsche gibt es nicht (wird zwar immer wieder mal angeregt damit dieser Personenkreis nicht mit dem Reisepass herumlaufen muss...aber es gibt ihn im Moment nicht). Folglich gibt es aus diesem Grund schon die Variante einen Namen für D zu haben...und einen für Russland nicht. Allein der gesunde Menschenverstand diktiert das doch schon, oder ?
Auch in Russland gibt es übrigens Fristen was die Meldung von Änderungen zu Personalien angeht.
Aus verschieden Gründen wäre es sehr vorteilhaft für uns, wenn der russische Staat überhaupt nichts von unserer Eheschließung mitbekommen würde...
Das wäre nun aber interessant zu wissen, welche legitime Gründe das sind.

Auch bleibt zu bedenken, was ein ´einfaches´ Verschweigen der Heirat evtl. mal später für Folgen haben könnte. Sei´s einfach nur wg. der Einhaltung von Meldefristen oder vielleicht auch mal der Wunsch einem späteren Kind die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen....und die Fragen, die man sich dann gefallen lassen muss.
So ´nebenbei´: in Russland gibt es ja kein Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung. Der Eintrag im Pass ist, neben der Heiratsurkunde ... in eurem Fall ja dann ´leider´ eine deutsche..., Nachweis über das Verheiratet- oder Ledigsein.
Wird angedacht die D Staatsbürgerschaft anzunehmen, muss die russische abgelegt werden. Auch hier wäre dann schon wieder ein nicht korrekter Pass im Spiel.
Mein Rat: Finger weg von Handlungen basierend auf ´es wäre schön´ Angelegenheiten. Wollt ihr Heiraten: heiratet. Spricht etwas sooooo sehr gegen die Heirat (also zumindest formell gesehen): lasst es.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Zeppelin »

Schließe mich wolk0815 vollständig an!

Ergänzung: Heiratsurkunde in RUS notariell beglaubigt übersetzen lassen und damit einen neuen russ. Inlandspass beantragen, bzw. den aktuellen ändern lassen (falls das geht - glaube ich aber nicht).
Damit ist die Voraussetzung erfüllt, um später den neuen Reispass mit dem neuen Namen ausstellen zu lassen. - Das muss nicht sofort sein und man kann damait auch erstmal noch problemlos reisen. War bei meiner Frau auch so.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von manuchka »

Hallo Murmeltier,

Wenn ihr in Deutschland oder Dänemark oder sonstwo heiratet, seid ihr - rechtlich gesehen - überall auf der Welt verheiratet, auch wenn die russischen Behörden davon (erst mal) nichts wissen. Natürlich kann man das verheimlichen, die Frage ist nur: wozu? und die zweite Frage ist: wie lange soll das gutgehen?
Es gibt natürlich Vorschriften, die verlangen, dass die Änderung des Familienstandes den zuständigen Behörden (hier: dt. und ru. Standesamt) angezeigt wird. Es ist aber immer Sache jedes einzelnen, sich an Gesetze zu halten oder gegen sie zu verstoßen.

Was den Pass betrifft: Wenn sie ihren Nachnamen nicht ändert, kann sie ihren Inlandspass behalten und muss nur ihren Auslandspass wechseln, das geht in einem russischen Konsulat in DE. Im Antrag auf einen neuen Pass gibt es immer das Feld "Familienstand", also verheiratet, geschieden, ledig etc. Und es steht auch immer der Satz drin, den man unterschreibt: "Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden". Wenn sie dort also ankreuzt, dass sie nicht verheiratet ist, ist das eine Lüge, und wenn sie den Satz unter dem Antrag unterschreibt, gleich noch eine. Wenn das rauskommt, möchte ich wahrlich nicht in ihrer Haut stecken. Vielleicht muss sie nur Strafe zahlen, aber vielleicht war es das dann vorerst auch mit einem Auslandspass und damit sämtlichen Reisen aus der RF raus.

Wenn sie deinen Nachnamen annimmt, wird dieser vorerst nicht im Pass selbst, wohl aber in ihrer dt. Aufenthaltserlaubnis vermerkt. Die klebt im Auslandspass, die können also auch russische Behörden sehen. Rechtlich gesehen, müsste deine Frau im Falle des Namenswechsels auch ihre Pässe wechseln - zuerst den Inlandspass in Russland, dann ebenfalls dort oder bei einem russischen Konsulat in DE auch den Auslandspass. Beim Passwechsel muss der Grund und das Dokument angegeben werden (Heiratsurkunde), weshalb der Namenswechsel erfolgt. Auch da steht es jedem frei, sich an die Gesetze zu halten oder gegen sie zu verstoßen.

Warum sollte übrigens deine Frau einen deutschen Ausweis bekommen? Denk selber mal nach - sie ist doch keine Deutsche, auch keine Staatenlose, sondern russische Staatsbürgerin. Wieso sollten Behörden eines für sie fremden Staates ihr einen Ausweis ausstellen?

Meine Empfehlung: Macht euch keinen Ärger und haltet euch an die Regeln. Ihr wisst heute nicht, was morgen passiert und ob euer Handeln, wenn es gesetzwidrig ist, nicht mal noch sehr sehr unangenehme Folgen nach sich zieht.
Du erntest, was du säst.
Murmeltier

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Murmeltier »

xxx
Zuletzt geändert von Murmeltier am 06 Mai 2009, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:Wenn sie deinen Nachnamen annimmt, wird dieser vorerst nicht im Pass selbst, wohl aber in ihrer dt. Aufenthaltserlaubnis vermerkt. Die klebt im Auslandspass, die können also auch russische Behörden sehen.
Die AE wird zwingend auf den Namen ausgestellt, auf den auch der Pass lautet. Der mit der Heirat geänderte Name kann als Zusatzvermerk auf der AE eingetragen werden, damit man sich hier mit dem 'richtigen' Namen legitimieren / ausweisen, Verträge schließen etc. kann.

Aber wie auch immer: Es entsteht zunächst mal eine rechtliche Schieflage durch eine binationale Ehe, für deren Ausgleich man gegenüber beiden beteiligten Staaten weitestgehend selbst verantwortlich ist.
Und man ist besser beraten, die daraus resultierenden Verpflichtungen auch zu befolgen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Zeppelin »

Murmeltier hat geschrieben:Nun, das Problem liegt darin, das ihre gesamte Familie im höheren diplomatischen Dienst steht und deren weitere Karierre durch eine Heirat ihrer Tochter mit einem Ausländer extrem gefährdet würde...
Vesteht Ihr... Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen und zusammen mit mir eine Lösung für diese Problematik finden...
Ich verstehe und verstehe eben auch nicht.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass die russischen Behörden in diesem Falle nicht so oder so Wind von der Sache bekommen würden? Die sind doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Aber wenn die aufdecken, was ihr da vorhabt, dürfte es sich mit den Karrieren der Schwiegerverwandten auf jeden Fall erledigt haben.
Da versteht kein Staat so richtig Spaß.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Murmeltier

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Murmeltier »

xxx
Zuletzt geändert von Murmeltier am 06 Mai 2009, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von Zeppelin »

Murmeltier hat geschrieben:Nun... die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) sieht in den §§ 14, 15 einen solchen Pass für Ausländer grundsätzlich schon vor...
http://www.aufenthaltstitel.de/dvauslg.html#14
Meine Frage ist ob jemand damit Erfahrungen hat und ob meine Verlobte dafür überhaupt in Frage kommt...
Abgesehen davon, dass es schon lange kein Ausländergesetz mehr gibt, sondern dieses von dem AufenhG abgelöst wurde, sieht auch der Text den Du da verlinkt hast nicht vor, dass Deine künftige Frau einen Passersatz o.ä. erhalten könnte.

Die Lösung hatten wir schon geschrieben.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
wolk0815
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 851
Registriert: 27 Mär 2007, 01:24
Wohnort: bei Frankfurt

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE

Beitrag von wolk0815 »

Murmeltier hat geschrieben:Nun... die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) sieht in den §§ 14, 15 einen solchen Pass für Ausländer grundsätzlich schon vor...
http://www.aufenthaltstitel.de/dvauslg.html#14
Meine Frage ist ob jemand damit Erfahrungen hat und ob meine Verlobte dafür überhaupt in Frage kommt...
In welchem Unterpunkt der Paragrafen siehst du diesen Pass denn ? Bin zwar kein Experte in dem Bereich, aber hier geht es doch um einen Ersatz für einen Pass bzw ein Reisedokument. Sie hat doch aber einen. Würde der Pass weggeworfen oder ´gestohlen´werden, so ist es in eurem Fall bestimmt auch nicht unzumutbar einen offiziellen Ersatz zu besorgen.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“