Murmeltier hat geschrieben:nur zur Info das internationale Privatrecht ist ein NATIONALES Recht, welches regelt wie Behörden mit privaten Angelegenheit welche das Ausland betreffen umzugehen haben.
Das internationale Privatrecht ist somit kein allgemeines internationales Gesetz und wird in jedem Land anders gehandhabt.
Ach nee. Da müsstest Du zwar noch etwas weiter denken, aber ich habe keine Lust, Deine Wissenslücken auszufüllen, da Du offenbar nicht hören/lesen willst, was Dire nicht in den Kram passt.
Nur zu
Deiner Info: Für eine Eheschließung in D muss Deine Verlobte u.a. die Geburtsurkunden ihrer Eltern vorlegen und die dürfen bei der Heirat nicht älter als sechs Monate sein. Ferner müssen diese Urkunden - wie auch alle anderen - von der jeweils übergeordneten Behörde mit einer Apostille versehen werden.
Und wie in jedem entwickelten Staat werden solche Vorgänge auch in der Russischen Föderation über hochmoderne vernetzte IT-Systeme abgewickelt, auf welche die verschiedenen Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Zugriff haben. Ich weiß das zufällig sehr genau, weil ein Freund von mir maßgeblich am Aufbau dieser Systeme in leitender Position beteiligt war!!!
Du darfst also davon ausgehen, dass es keines "übermächtigen" Geheimdienstes bedarf, damit die Personalabteilung des russischen Außenministeriums auf die Daten seiner Mitarbeiter unterrichtet wird.
Du solltest auch nicht vergessen, dass die Russische Föderation sehr genau registriert, wann und für wie lange ihre "Schäfchen" das Land verlassen...
Naja, ich sehe schon - hier komm ich nicht weiter, da bisher noch niemad Erfahrungen damit gemacht hat...
Wie kommst Du denn darauf? Ein sehr großer Teil der Stammuser hier lebt in dt.-russ. Ehen und hat sehr ausführliche Erfahrungen damit. Außerdem haben einige von uns mehr oder weniger detaillierte Rechts- und Verwaltungskenntnisse sowie entsprechende Berufserfahrungen.
Deshalb sind mir und vielen anderen hier die Konsequenzen krummer Touren mehr als entbehrlich.
Alle vorigen Antworten an Dich sind auch so zu verstehen,
dass Ihr gewarnt werden solltet. Aber das weißt Du offenbar nicht zu schätzen.
Zum Schluss noch einen Kleinen aus der Insiderecke: Spätestens wenn Deine künftige Gattin mit einem nach der Heirat neu ausgestellten russischen Pass bei der ABH aufkreuzt, der immer noch auf ihren Geburtsnamen und nicht auf den ab der Eheschließung
verbindlichen Ehenamen lautet, fliegt die ganze Sache auf! Und dann wird es richtig übel.
I.V.m. dem oben Geschriebenen hilft da auch nicht, evtl. auf einen gemeinsamen Ehenamen zu verzichten.
Ich frage mich nur, woher die unbewiesene These stammt, dass legales Verhalten der Familie der Verlobten schaden könnte.
PS: Meine Schwiegereltern unterliegen auch erhöhten Sicherheitsanforderungen. Sie werden definitiv regelmäßig vom FSB überprüft. Probleme hat unsere Ehe niemandem bereitet.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)