Warum nicht? In welchem Gesetz steht, dass man mit einem Besuchervisum noch eine Registrierung einer Privatperson benötigt?Spätzleskosake hat geschrieben:Aber wie gesagt gilt für die Registrierung nicht der Stempel des Hotels.
Das Registrierungsgesetz verlangt lediglich, dass man sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft an jedem Aufenthaltsort melden muss. Und zwar dort, wo man sich real aufhält, sprich: übernachtet.
Es steht nirgends, dass die einladende Person ("приглашающая сторона") den Gast registrieren muss. Stattdessen steht ganz eindeutig, dass die "gastgebende Seite" ("принимающая сторона") die Registrierung übernehmen muss. "Приглашающая сторона" und "принимающая сторона" sind jedoch in der Einführung des Gesetzes ganz deutlich voneinander getrennt.
Insofern bitte keine falsche Panik. Wenn Dir ein Milizionär so etwas erzählt hat, dann wollte er Dich einfach nur verunsichern. Ich habe speziell beim Leiter der Migrationsbehörde in Novosibirsk nachgefragt - entscheidend ist der Aufenthaltsort, nicht die Einladung!
P.S.: Ich kann ja durchaus meine Eltern einladen, aber weil denen meine Bude zu lausig ist, wollen sie ins Hotel. Dann darf ich sie überhaupt nicht registrieren, weil sie ja im Hotel sind und nicht bei mir! Dennoch sind sie keine Touristen, weil sie mich ja besuchen und ich sie dementsprechend eingeladen habe.



