Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zeppelin »

Ich habe mal eine Frage an die reiseerfahrenen EU-Bewohner hier.

Also, es ist ja bekanntlich so, dass Drittstaatsbewohner (egal welche Staatsangehörigkeit) bei Nachweis eines Wohnsitzes außerhalb der EU die Umsatzsteuer für hier gekaufte Waren erlassen bekommen, sofern diese in einen Drittstaat (also z.B. RUS) mitgenommen werden und dort auch verbleiben sollen.

Für meine Frau würde dies ja eigentlich nicht gelten, weil sie halt eine Aufenthaltserlaubnis hat. Dass sie ebenfalls nach wie vor ihren Wohnsitz in Kazan' hat, spielt da keine Rolle.

Nun aber zu meiner Frage: Weiß jemand von Euch, ob man diese Steuerbefreiung evtl. dennoch in Anspruch nehmen kann, wenn man im Auftrag von Drittstaatsbewohnern hier Waren kauft, um sie dann quasi als Bote mitzunehmen?
Ich meine hier natürlich keinen gewerbsmäßigen Handel, sondern reine einzelne Konsumgüter, die man z.B. auf Bitte von Angehörigen hier kauft, um sie auf einer Reise in den Drittstaat auszuführen?

Immerhin bildet die MWSt. ja inzwischen fast 1/5el der hiesigen Verbraucherpreise.

Wenn also jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht hat, währe ich für Auskünfte über Dinge, die man dabei beachten muss, sehr dankbar.

Grüße,
Zeppelin
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Simone
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Simone »

Du kannst TAX Free an der Grenze abrechnen (http://www.globalrefund.de/), mußt aber nachweislich einen russischen Wohnort haben, also in Deutschland abgemeldet sein. Aber Achtung bei der Einfuhr in Russland gelten Grenzen (ca. 150€ Wert) für die Zollfreiheit. Daher immer alle Quittungen vom Tax-Free wegschmeißen vor der Einreise.

Andere Variante besteht über den Speditionsversand, aber der Händler muß bereit sein, diesen bürokratischen Akt der Rückerstattung abzuwickeln. Man bekommt dann die vollständige MwSt. zurück.
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bella_b33
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von bella_b33 »

Stimmt, solche TAX Free Geschäfte gibts vereinzelt in einigen Städten. In Singapur sind die Verkäufer schon so dreist, daß sie einem beim Einkauf den Preis nach Steuerrückzahlung sagen :(

Gruß
Silvio
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zeppelin »

Danke Euch erstmal für die Antworten.

Die offiziellen Regeln, auf die ich mich bezog, sind hier zu finden.

Der Grund meiner Frage bezog sich eigentlich darauf, dass meine Frau zu den Besuchen ihrer Familie meistens eine Reihe verschiedener Dinge des persönlichen Bedarfs mitnimmt - teils als Geschenke, teils auf Bestellung.
Bei der Einfuhr nach RUS würde das auch locker als normales Reisegepäck durchgehen: Kleidung, Kinderspielzeuge, Medikamente und orthopädische Hilfsmittel, bla bla, bla. Was man halt so mitbringt.

Nur haben wir heute mal so eine Überschlagsrechnung gemacht, was dafür inzwischen an MWSt. angefallen ist. :roll:

Daraus erwuchs dann die Frage, ob man es halbwegs legal hinbekäme, die gleichen Regeln nutzen zu können, wie sie eben für Leute mit Wohnsitz in Drittstaaten gelten.

Gruß,
Zeppelin
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zimdriver
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von zimdriver »

Nein, für Käufe für Dritte wird keine MWSt. erstattet. Ich habe beim Zoll nachgefragt. Weder eine Rechnungsadresse noch ein Ticket reichen aus.

Ausnahmslos sind für den Privatverkehr notwendig:
- Eintragung des Nicht- EU- Hauptwohnsitzes im Reisepass
- Flugticket für den Tag
Alles anderes geht nicht.

Die MWSt. im TaxFree- System wird auch nicht komplett erstattet, sondern, abhängig von der Kaufsumme auf dem Erstattungsbeleg (nicht Einzelsumme der Ware bei Sammelkäufen), reduziert um eine Bearbeitungsgebühr. Am Ende kommen immer irgendwie 10- 12 % raus.
Angenehm ist es bei einzelnen Geschäften, Gewerbetreibenden, kleineren Unternehmern, die nach Abstempelung der Rechnung beim Zoll (so ein grosser rechteckiger Stempel) und Einsendung die komplette MWSt. erstatten.

Noch was: Auto- Ersatzteile werden auch nicht berücksichtigt, nur im eingebauten Zustand. Da gibt´s irgendeine Sonderregel.
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zeppelin »

Danke dir zimdriver,
im Prinzip geht das ja auch so aus dem Merkblatt hervor, dass ich oben verlinkt hatte - bzw. auf die Rolle Dritter wird gar nicht direkt eingegangen.

Naja, es wäre ja auch zu schön gewesen. ;)
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zimdriver
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von zimdriver »

... habe den link nicht angeklickt, sorry. Kompliziert isses manchmal bei der Ersatzteilen. Was ist Ersatz-, was ist Zubehörteil?
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Zejtnot
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zejtnot »

Angenehm ist es bei einzelnen Geschäften, Gewerbetreibenden, kleineren Unternehmern, die nach Abstempelung der Rechnung beim Zoll (so ein grosser rechteckiger Stempel) und Einsendung die komplette MWSt. erstatten.
Gibt es diesbezüglich eine feste Regel? Einer unser Schweizer meinte doch mal, dass er das beim Aldi so macht. Nun macht doch Aldi aber nichts, was Aufwand bedeutet, freiwillig?!

Mich würde das interessieren, weil schon ein Unterschied zwischen den rund 12 Prozent vom Tax-Free-System und den 19 Prozent MwSt besteht ...

Zeppelin, über Deine Frage, die mich auch beschäftigt (wenn mir beispielsweise meine Eltern etwas mitbringen), habe ich auch schon nachgedacht. Und zwar angesichts der Tatsache, dass man beispielsweise bei Amazon durchaus ohne MwSt bestellen kann! (Wobei dann sicher der russische Zoll nachfragt - zumindest fragt Erfahrungsberichten zufolge der Schweizer Zoll nach.) Nun wäre meine Logik, dass Deine Frau quasi als Kurier Deinen Verwandten etwas mitbringen können müsste. Allerdings bekommt sicher nicht sie den Stempel an der Grenze. Den müssten sich die in Russland gemeldeten Verwandten also in einer deutschen Auslandsvertretung holen, wofür man jedoch wiederum eine Gebühr (soweit ich weiß 15 Euro pro Stempel) zahlt.

Andere Überlegung: Ist nicht im russischen Pass Deiner Frau nur der russische Wohnort vermerkt?!
Zeppelin
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat geschrieben:Andere Überlegung: Ist nicht im russischen Pass Deiner Frau nur der russische Wohnort vermerkt?!
Hallo Zejtnot,
in ihrem Reisepass steht (glaube ich) gar keine Adresse. Aber das ist nicht der Punkt. In dem verlinkten Merkblatt steht ja ausdrücklich drin, dass eine Aufenthaltserlaubnis darauf schließen lässt, dass der hauptsächliche Wohnort nicht in RUS ist. Und diese AE ist eben im Pass. Deshalb haben wir uns von dem Gedanken schon wieder verabschiedet.

Selbst wenn das mit der Kurier-Nummer funktionieren würde, wäre der Aufwand doch zu groß, wenn erst jemand von den Kazan'ern zum Konsulat nach Moskau fahren müsste. So groß sind die Werte der jeweils mitgenommenen Sachen schließlich nicht. Nur mit der Zeit hat sich das ganz schön summiert. Aber was solls. Es war halt nur so ein Gedanke.
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Zejtnot
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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Beitrag von Zejtnot »

Wie gesagt, mich interessiert das Thema halt aber auch, weil ich mir häufig Sachen mitbringen lasse!
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