Wow, einfach genial hier - tausend Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten! :-D
Nun habe ich mich mal durchgewühlt, insbesondere durch Anabin, und hier eine kurze Zusammenfassung meiner Ergebnisse:
- ein Studium an einer anerkannten russischen Hochschule scheint zumindest als allgemeine Hochschulreife zu gelten (aber mit welcher Abinote?!)
- in der Regel werden für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutsch-Kenntnissse auf C1-Niveau benötigt
- für manche internationalen Studiengänge (z.B. Aufbaustudiengänge, Master als Zweitstudium) in anderen Sprachen reichen Grundkenntnisse in Deutsch
- eine *Anerkennung* eines Studienabschlusses ist nur bei "regelmentierten Berufen" (Ärzte, Juristen etc.) zwingend *notwendig*
- eine Anerkennung für *nicht reglementierte Hochschulabschlüsse* (also der Rest) für potentielle Arbeitgeber in Deutschland, z.B. für Wirtschaftswissenschaftler, ist schwierig:
* es gibt die ZAB, „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen", dort soll man ein Gutachten für den Arbeitsmarkt beantragen können. Teilweise klingt es so, als wäre das nur für Angehörige von EU-Staaten. Ich werde die einfach mal anschreiben... Folgende Infos dazu:
Quelle:
http://www.berufliche-anerkennung.de/be ... uesse.html
Zitat: 'Relativ neu ist die Möglichkeit für Migrant/innen, aufgrund der Bestimmungen der „Lissabonner Anerkennungskonvention" ein Gutachten für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Aufgabe zur Erstellung dieser Gutachten wurde der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" übertragen, die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn angesiedelt ist. Weitere Informationen unter
http://www.kmk.org/zab/home1.htm'
Quelle:
http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/h ... e_0808.pdf
Zitat: 'Zweckfreie Bewertungen von Hochschulqualifikationen nach dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997 nimmt für die Länder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 2240, 53012 Bonn, (E-Mail:
zab@kmk.org; Tel.: 0228 5010;
http://www.kmk.org/zab/home.htm) vor. Für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 100 EUR erhoben.'
Quelle:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 30_L20.pdf
Zitat: 'Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), eine Gutachterstelle der Kultusministerkonferenz, stellt voraussichtlich ab Herbst 2008 gegen Gebühr eine „Zweckfreie Bewertung“ (sog. „Lissabon-Bescheinigung“) aus, die u.a. Angaben zur deutschen Entsprechung des ausländischen Hochschulabschlusses enthalten wird. Der genaue Starttermin sowie Informationen und ein Antragsformular werden zu gegebener Zeit unter
http://www.anabin.de veröffentlicht.'
Quelle:
http://www.anabin.de/dokumente/AkadBrflAnerk4.pdf
Zitat: 'In den Fällen, in denen der auszuübende Beruf im Aufnahmestaat nicht reglementiert ist, kann sich der Inhaber einer bestimmten Qualifikation direkt auf entsprechende Stellenangebote bewerben, wenn dem nicht gesonderte innerstaatliche Regelungen entgegenstehen. Zur Information des Arbeitgebers kann der Qualifikationsinhaber eine „Lissabon-Bescheinigung“ vorlegen, die er in Deutschland auf Antrag (und bald gegen Gebühr) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten kann.'
Quelle:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/filead ... 140708.pdf
Zitat: 'Es ist jedoch vorgesehen, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZaB), eine Gutachterstelle der Kultusministerkonferenz, voraussichtlich ab Sommer 2008 Äquivalenzbescheinigungen (sog. „Lissabon-Bescheinigung“) ausstellt. In der Bescheinigung wird die ausländische Qualifikation bewertet. Hierfür wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Der genaue Startbeginn wird auf der Homepage der KMK (
http://www.kmk.org) mitgeteilt. Dort findet sich dann auch ein Online-Fomular.'