Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
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daveg
Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Hallo an alle,
also ich werde mit meiner Familie vermutlich im 1.Quartal 09 nach Moskau ziehen, als Deutscher für das (derzeit in Gründung befindliche) Tochterunternehmen eines schweizer Unternehmens.
Natürlich bin ich jetzt dabei mich und meine Familie darauf vorzubereiten und alles behördliche zu klären. Dazu meine Fragen.
1. Steuer: wohl das einfachste, ich melde mich hier beim Finanzamt ab (bzw. macht das der Arbeitgeber) und in Ru an, dann fallen erst einmal 30% an und wenn die 184 Tage absehbar sind nur noch 13%. Richtig so, oder etwas vergessen?
2. Rentenversicherung: hier habe ich derzeit noch keine richtige Ahnung. Kann ich mich in D davon befreien lassen bzw. gibt es eine Art Anwartschaft in der ich wenig zahle aber zumindest die Beitragszeit rette? Was ist in Ru, muss ich hier (oder die Firma) etwas zahlen? Habe mehrfach etwas von Pensionsfond gelesen.
3. Krankenversicherung: in D bei der gesetzlichen KV abmelden und eine gute AuslandsKV suchen (z.B. Allianz WorlWideCare für 7.000 EUR p.a. für die ganze Familie all incl.). Richtig? Gibt es noch Pflichtbeiträge in Ru, wenn ja für wen (mich oder Firma)?
Anmeldeprozedere: OOO wird gegründet (ist wohl im Dez, soweit dass sie die Steuernummer hat) und kann mich dann einstellen. Benötige ich erst die Anstellung, dann die Arbeitsgenehmigung und dann die Aufenthaltsgenehmigung, oder wie ist die Reihenfolge?
Ich werde zu all dem noch eine Beratung über die Anwaltskanzlei des Unternehmens erhalten, möchte mich aber vorher schon schlau machen.
Also jetzt schon vielen Dank für alle Kommentare!!
also ich werde mit meiner Familie vermutlich im 1.Quartal 09 nach Moskau ziehen, als Deutscher für das (derzeit in Gründung befindliche) Tochterunternehmen eines schweizer Unternehmens.
Natürlich bin ich jetzt dabei mich und meine Familie darauf vorzubereiten und alles behördliche zu klären. Dazu meine Fragen.
1. Steuer: wohl das einfachste, ich melde mich hier beim Finanzamt ab (bzw. macht das der Arbeitgeber) und in Ru an, dann fallen erst einmal 30% an und wenn die 184 Tage absehbar sind nur noch 13%. Richtig so, oder etwas vergessen?
2. Rentenversicherung: hier habe ich derzeit noch keine richtige Ahnung. Kann ich mich in D davon befreien lassen bzw. gibt es eine Art Anwartschaft in der ich wenig zahle aber zumindest die Beitragszeit rette? Was ist in Ru, muss ich hier (oder die Firma) etwas zahlen? Habe mehrfach etwas von Pensionsfond gelesen.
3. Krankenversicherung: in D bei der gesetzlichen KV abmelden und eine gute AuslandsKV suchen (z.B. Allianz WorlWideCare für 7.000 EUR p.a. für die ganze Familie all incl.). Richtig? Gibt es noch Pflichtbeiträge in Ru, wenn ja für wen (mich oder Firma)?
Anmeldeprozedere: OOO wird gegründet (ist wohl im Dez, soweit dass sie die Steuernummer hat) und kann mich dann einstellen. Benötige ich erst die Anstellung, dann die Arbeitsgenehmigung und dann die Aufenthaltsgenehmigung, oder wie ist die Reihenfolge?
Ich werde zu all dem noch eine Beratung über die Anwaltskanzlei des Unternehmens erhalten, möchte mich aber vorher schon schlau machen.
Also jetzt schon vielen Dank für alle Kommentare!!
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Will
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
1) Nein, die 183 Tageregelung ist jahresbezogen. So, jedes Jahr mind. 190 Tage in Russland sein, dann sind 13% Steuersatz sicher. Wenn Du am 1. Dezember anfängst, ist nur der erste Monat mit 30% belastet. Wenn Du z.B. zum 31. Mai kündigst, musst Du rückwirkend 30% zahlen.daveg hat geschrieben:Dazu meine Fragen. [...]
2) RU: nix zu zahlen, am besten Du hast daheim eine private Rentenversicherung und zahlst dort ein.
3) ja - keine zusätzlichen Pflichtbeiträge in Russland.
Erst Arbeitsvertrag dann Arbeitsgenehmigung dann Visum zur Beantragung eines Arbeitsvisum, dann Arbeitsvisum.
Gruss, Will
Zuletzt geändert von Zejtnot am 29 Sep 2008, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
Grund: Zitat gekürzt
- Zejtnot
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Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Will, sorry, ich muss ein wenig widersprechen.
(1) Grundsätzlich stimmt Wills Aussage. In Jahren, in denen man über 183 Tage in Russland ist, zahlt man nur 13 %, ansonsten 30 %. Der Arbeitgeber kann eine Vorabschätzung machen und bereits ab Januar 13 % zahlen, wenn er sich sicher ist, dass Du ausreichend viele Tage im Land sein willst. Oder er zahlt die ersten Monate 30 %, und wenn die 183 Tage erreicht sind, bekommt er die 17 % wieder (wird verrechnet mit den später anfallenden Steuern). Anders herum: Wenn sich die Vorabschätzung als falsch herausstellt, muss man 17 % nachzahlen.
Der Nachweis erfolgt über die Einreisestempel im Pass.
Achtung! Steuerzahler ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist nur der Agent, der dies übernimmt. Dies solltest Du bei Deinen Lohnverhandlungen berücksichtigen - denn die 17 % mehr gehen rein juristisch auf Deine Kappe!
(2) Dein Arbeitsgeber muss (!) in Russland in die Rentenversicherung einzahlen. Und zwar 14 % Deines Lohnes. Dieses Geld bekommt man auch nicht wieder, wenn man das Land verlässt. Jedoch kannst Du theoretisch nach Erreichen des Rentenalters auch vom Ausland aus beim Russischem Staat anklopfen und eine Rente verlangen. Dies ist im Gesetz vorgesehen - jedoch ist die Liste der notwendigen Gesetze so lang, dass das sicher kaum jemand macht.
Du kannst weiter freiwillig den Mindestsatz in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung einzahlen. Hier musst Du abschätzen, wie lange Du noch bis zur Rente hast und ob Du Chancen siehst, dass die deutsche Rentenversicherung dann noch funktionieren wird.
(3) Siehe Will!
(Prozedere) Einen (russischen) Arbeitsvertrag kann man erst nach (!) Erhalt der Arbeitserlaubnis unterschreiben. Arbeitsverträge mit Ausländern ohne die Berechtigung, Ausländer einzustellen, können zu hohen Strafen führen. Die Abfolge ist also:
1 - Genehmigung, Ausländer einzustellen (vorerst nur mit Branche und Herkunftsland des Ausländers)
2 - Arbeitsgenehmigung (auf konkreten Ausländer bezogen)
3 - Gesundheitstests für Langzeitvisum (je nach Stadt, sehr unterschiedlich)
4 - Arbeitsvisum
5 - Arbeitsvertrag (kann gleichzeitig mit 3 erfolgen)
6 - nach Einreise: Registrierung des Ausländers unter Wohnadresse
Man kann natürlich vorher mit der Schweizer Firma einen europäischen Vertrag aufsetzen, aber keinen russischen. Achtung, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommst Du nicht, nur ein Jahresvisum.
Der ganze Spaß muss auch jedes Jahr neu vorgenommen werden. Es zieht sich mehrere Monate hin und sowohl für die Genehmigungen als auch für das Visum gibt es Quoten, die oft schon zu Jahresbeginn voll sind.
(1) Grundsätzlich stimmt Wills Aussage. In Jahren, in denen man über 183 Tage in Russland ist, zahlt man nur 13 %, ansonsten 30 %. Der Arbeitgeber kann eine Vorabschätzung machen und bereits ab Januar 13 % zahlen, wenn er sich sicher ist, dass Du ausreichend viele Tage im Land sein willst. Oder er zahlt die ersten Monate 30 %, und wenn die 183 Tage erreicht sind, bekommt er die 17 % wieder (wird verrechnet mit den später anfallenden Steuern). Anders herum: Wenn sich die Vorabschätzung als falsch herausstellt, muss man 17 % nachzahlen.
Der Nachweis erfolgt über die Einreisestempel im Pass.
Achtung! Steuerzahler ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist nur der Agent, der dies übernimmt. Dies solltest Du bei Deinen Lohnverhandlungen berücksichtigen - denn die 17 % mehr gehen rein juristisch auf Deine Kappe!
(2) Dein Arbeitsgeber muss (!) in Russland in die Rentenversicherung einzahlen. Und zwar 14 % Deines Lohnes. Dieses Geld bekommt man auch nicht wieder, wenn man das Land verlässt. Jedoch kannst Du theoretisch nach Erreichen des Rentenalters auch vom Ausland aus beim Russischem Staat anklopfen und eine Rente verlangen. Dies ist im Gesetz vorgesehen - jedoch ist die Liste der notwendigen Gesetze so lang, dass das sicher kaum jemand macht.
Du kannst weiter freiwillig den Mindestsatz in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung einzahlen. Hier musst Du abschätzen, wie lange Du noch bis zur Rente hast und ob Du Chancen siehst, dass die deutsche Rentenversicherung dann noch funktionieren wird.
(3) Siehe Will!
(Prozedere) Einen (russischen) Arbeitsvertrag kann man erst nach (!) Erhalt der Arbeitserlaubnis unterschreiben. Arbeitsverträge mit Ausländern ohne die Berechtigung, Ausländer einzustellen, können zu hohen Strafen führen. Die Abfolge ist also:
1 - Genehmigung, Ausländer einzustellen (vorerst nur mit Branche und Herkunftsland des Ausländers)
2 - Arbeitsgenehmigung (auf konkreten Ausländer bezogen)
3 - Gesundheitstests für Langzeitvisum (je nach Stadt, sehr unterschiedlich)
4 - Arbeitsvisum
5 - Arbeitsvertrag (kann gleichzeitig mit 3 erfolgen)
6 - nach Einreise: Registrierung des Ausländers unter Wohnadresse
Man kann natürlich vorher mit der Schweizer Firma einen europäischen Vertrag aufsetzen, aber keinen russischen. Achtung, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommst Du nicht, nur ein Jahresvisum.
Der ganze Spaß muss auch jedes Jahr neu vorgenommen werden. Es zieht sich mehrere Monate hin und sowohl für die Genehmigungen als auch für das Visum gibt es Quoten, die oft schon zu Jahresbeginn voll sind.
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Will
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Zejtnot,Zejtnot hat geschrieben:Will, sorry, ich muss ein wenig widersprechen.
bis auf einen Punkt (und die ausführlicheren Erklärungen) sehe ich keinen Widerspruch. Bei mir war es eine kurze Zusammenfassung
Lieber privat einzahlen, dann weiss er was er hat.Zejtnot hat geschrieben: (2) Dein Arbeitsgeber muss (!) in Russland in die Rentenversicherung einzahlen. Und zwar 14 % Deines Lohnes. Dieses Geld bekommt man auch nicht wieder, wenn man das Land verlässt. Jedoch kannst Du theoretisch nach Erreichen des Rentenalters auch vom Ausland aus beim Russischem Staat anklopfen und eine Rente verlangen. Dies ist im Gesetz vorgesehen - jedoch ist die Liste der notwendigen Gesetze so lang, dass das sicher kaum jemand macht.
Du kannst weiter freiwillig den Mindestsatz in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung einzahlen. Hier musst Du abschätzen, wie lange Du noch bis zur Rente hast und ob Du Chancen siehst, dass die deutsche Rentenversicherung dann noch funktionieren wird.![]()
Bei mir werden allerdings die 14% nicht eingezogen. Ich erwerbe auch keine Ansprüche, habe aber einen direkten Arbeitsvertrag in Russland.
Gruss, Will
- Zejtnot
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Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Wer garantiert Dir, dass Deine privat eingezahlten 100 Euro in 30 Jahren noch einen Wert haben? Wer garantiert Dir, dass die Versicherungen nicht pleite gehen? Insofern zweifle ich ebenso an privaten Vorsorgevarianten. (Einen Ausweg weiß ich aber natürlich auch nicht.)Will hat geschrieben:Lieber privat einzahlen, dann weiss er was er hat.
Die 14 Prozent werden nicht bei Dir eingezogen sondern werden allein vom Arbeitgeber bezahlt. (Die Lohnsteuer zahlt allein der Arbeitnehmer, den Pensionsfond allein der Arbeitgeber.) Mir ist kein Modell bekannt, wie man das als Arbeitgeber umgehen kann. Wenn Dein Arbeitgeber eins weiß, beschreibe das bitte mal hier. (Ich fände es interessant ... denn dann würde ich mir diese 14 Prozent lieber auszahlen lassen.)Bei mir werden allerdings die 14% nicht eingezogen. Ich erwerbe auch keine Ansprüche, habe aber einen direkten Arbeitsvertrag in Russland.
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Will
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Naja, vielleicht nicht den billigsten Anbieter wählenZejtnot hat geschrieben:Wer garantiert Dir, dass Deine privat eingezahlten 100 Euro in 30 Jahren noch einen Wert haben? Wer garantiert Dir, dass die Versicherungen nicht pleite gehen? Insofern zweifle ich ebenso an privaten Vorsorgevarianten. (Einen Ausweg weiß ich aber natürlich auch nicht.)Will hat geschrieben:Lieber privat einzahlen, dann weiss er was er hat.
Ach so - wenn die 14% mein Arbeitgeber zahlt, weiss ich nix davon; dann kann ich mir das Geld auch nicht auszahlen lassen.Zejtnot hat geschrieben:Die 14 Prozent werden nicht bei Dir eingezogen sondern werden allein vom Arbeitgeber bezahlt. (Die Lohnsteuer zahlt allein der Arbeitnehmer, den Pensionsfond allein der Arbeitgeber.) Mir ist kein Modell bekannt, wie man das als Arbeitgeber umgehen kann. Wenn Dein Arbeitgeber eins weiß, beschreibe das bitte mal hier. (Ich fände es interessant ... denn dann würde ich mir diese 14 Prozent lieber auszahlen lassen.)Will hat geschrieben: Bei mir werden allerdings die 14% nicht eingezogen. Ich erwerbe auch keine Ansprüche, habe aber einen direkten Arbeitsvertrag in Russland.
Sorry for the confusion.
Will
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Bin auch bei Allianz und zahle als Einzelperson schon über 4.000 EUR p.a. Für eine ganze Familie kann ich mir den Preis von 7.000 EUR nur dann vorstellen, wenn Ihr unter 35 Jahre alt seid und keinerlei Vorerkrankungen, noch nie eine OP und gar ein Loch im Zahn hattet. Ansonsten geht der Preis sehr schnell viel höher. Das Abrechnungsverfahren ist umständlich, denn beim ersten Arztbesuch muß der Doc ein A4-Blatt mit sehr wirren Fragen beantworten. Das stösst auf Begeisterung...3. Krankenversicherung: in D bei der gesetzlichen KV abmelden und eine gute AuslandsKV suchen (z.B. Allianz WorlWideCare für 7.000 EUR p.a. für die ganze Familie all incl.). Richtig? Gibt es noch Pflichtbeiträge in Ru, wenn ja für wen (mich oder Firma)?
Wenn Dein Arbeitgeber problemlos den Preis schluckt und auch noch die alljährliche Kostensteigerung von jährlich 15-20% (je nach gewählten Tarif), dann ist diese VErsicherung sicherlich eine gute Variante, denn Vorerkrankungen sind im Normalfall abgedeckt, ganz im Gegenteil zu Versicherungen wie HanseMerkur, Europeiska (Partner der "Die Europäische") usw. Eine wirklich gute, aber noch teuere Variante ist die DKV. Wenn Du persönlichen Ansprechpartner benötigst, bitte um PN.
Viele Arbeitgeber lassen ihre Expats in der Gesetzlichen KV und kaufen eine internationale Police (z.B. bei der DKV) dazu. Das Thema Anwartschaft in der gesetzlichen KV sollte nicht außer Acht gelassen werden. Es gibt jedoch über den Sinn der anwartschaft nach der Gesetzesänderung sehr unterschiedliche Aussagen. Mit der Anwartschaft, die am besten der Arbeitgeber übernimmt, ist man auf jeden Fall auf dersicheren Seite.
Viel Erfolg und ruhig Blut bei der Verstzung. Hier eine gute Linkliste: http://www.countries.ifim.de/russland/index.htm
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daveg
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Das klingt auch ganz okay, doch wie funktioniert das im Fall das jemand zum Arzt muss? Was deckt die internationale Police ab?Simone hat geschrieben:3. Krankenversicherung: in D bei der gesetzlichen KV abmelden und eine gute AuslandsKV suchen (z.B. Allianz WorlWideCare für 7.000 EUR p.a. für die ganze Familie all incl.). Richtig? Gibt es noch Pflichtbeiträge in Ru, wenn ja für wen (mich oder Firma)?
Viele Arbeitgeber lassen ihre Expats in der Gesetzlichen KV und kaufen eine internationale Police (z.B. bei der DKV) dazu.
Der o.g. Preis war Ergebnis der ersten Kostenkalkukation via Internet auf der Allianz-HP. Ja, sind alle unter 35.
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daveg
Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Jetzt bin ich etwas ins Grübeln geraten und noch auf folgendes gestossen:
Eigentlich wollte ich mir mein Gehalt weiter auf mein deutsches Konto zahlen lassen (irgendwie scheint es mir dort sicherer als in Ru). Geht das?
Kann mein Arbeitgeber mir mein Gehalt in D zahlen (habe hier dann keinen Wohnort mehr) und trotzdem in Ru die Sozialversicherung abführen (und ich die Steuer)?
Oder muss zwingend durch die OOO in Ru gezahlt werden? (auf ein russisches Konto)
Wie sieht es dann mit der deutschen Pflichtversicherung für die Rente aus, wenn eine deutsche Firma zahlt kommt man da wohl kaum drum herum, oder?
(Anmerkung: Arbeitsvertrag hier besteht mit deutscher Tochter des schweizer Unternehmens, sollte auch so beibehalten werden es sei denn Anstellung bei der OOO ist Pflicht)
Ich merke schon das wird alles noch recht umständlich!!
Eigentlich wollte ich mir mein Gehalt weiter auf mein deutsches Konto zahlen lassen (irgendwie scheint es mir dort sicherer als in Ru). Geht das?
Kann mein Arbeitgeber mir mein Gehalt in D zahlen (habe hier dann keinen Wohnort mehr) und trotzdem in Ru die Sozialversicherung abführen (und ich die Steuer)?
Oder muss zwingend durch die OOO in Ru gezahlt werden? (auf ein russisches Konto)
Wie sieht es dann mit der deutschen Pflichtversicherung für die Rente aus, wenn eine deutsche Firma zahlt kommt man da wohl kaum drum herum, oder?
(Anmerkung: Arbeitsvertrag hier besteht mit deutscher Tochter des schweizer Unternehmens, sollte auch so beibehalten werden es sei denn Anstellung bei der OOO ist Pflicht)
Ich merke schon das wird alles noch recht umständlich!!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Als Expat nacn Moskau: Steuer, Renten- u. Sozialversicherung
Ja, geht. Du kannst Dir Deinen Lohn auch auf ein russisches Konto bezahlen lassen und sofort weiterüberweisen. Kostet 20 Euro pro Überweisung.daveg hat geschrieben:Eigentlich wollte ich mir mein Gehalt weiter auf mein deutsches Konto zahlen lassen. Geht das?
Er muss es sogar. Zwischen D und RUS gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, gemäß dem man nur an einem Ort Steuern zahlt und zwar dort, wo man wohnt, in Ausnahmen dort, wo man es erarbeitet hat. Beides wäre in Deinem Fall in Russland. Um die Begleichung der Steuerschuld in Russland müsstest aber in diesem Fall wahrscheinlich Du Dich kümmern, nicht der (faktisch deutsche) Arbeitgeber.Kann mein Arbeitgeber mir mein Gehalt in D zahlen (habe hier dann keinen Wohnort mehr) und trotzdem in Ru die Sozialversicherung abführen (und ich die Steuer)?
Bitte suche Dir unbedingt dieses Doppelbesteuerungsabkommen heraus - da meine Info veraltert sein kann!
Um die Arbeitsgenehmigung zu bekommen, welche Du wiederum für das Visum brauchst, musst Du mindestens einen russischen Arbeitsvertrag haben. Wenn ich das richtig verstehe, gehört zu diesem Vertrag natürlich auch ein Lohn. Den kann man aber bewusst gering halten - beispielsweise auf die wirklichen Ausgaben vor Ort beschränken. (Insofern die Ausgaben vor Ort überhaupt gering sein können, bei den hohen russischen Lebenshaltungskosten.)Oder muss zwingend durch die OOO in Ru gezahlt werden? (auf ein russisches Konto)
Lasst Euch diesbezüglich von einem Steuerexperten beraten ... sicher ist sicher. Ich weiß es nicht, eventuell gilt hier dasselbe wie bei den Steuern, eventuell nicht.Wie sieht es dann mit der deutschen Pflichtversicherung für die Rente aus, wenn eine deutsche Firma zahlt kommt man da wohl kaum drum herum, oder?
Wie schon gesagt: Ohne Anstellung bei der OOO verfällt die Arbeitsgenehmigung, ohne jene gibt es kein Visum.(Anmerkung: Arbeitsvertrag hier besteht mit deutscher Tochter des schweizer Unternehmens, sollte auch so beibehalten werden es sei denn Anstellung bei der OOO ist Pflicht)
