7punkt hat geschrieben:Werden dannTage an der Grenze von Zoellner gezaehlt?
Oder erst bei naechsten Beantragen des Visums bei der Visastelle?

Gar so verwirrend finde ich das gar nicht, aber egal.
Gezählt bzw. gerechnet wird bei der Ausreise von der Bundespolizei, nicht vom Zoll. Ergibt sich daraus ein Visaverstoß, würde vermutlich das Visum ungültig gestempelt. Zumindest aber gibt es einen Vermerk im SIS.
Man müsste dann wohl ein neues Visum beantragen und sich ggf. erklären.
Aber wenn es nur um eine kurzfristige Zeitüberschreitung geht und man sonst nichts "ausgefressen" hat, gibts nicht mehr, als einen erhobenen Zeigefinger für Leute, die ansonsten immer korrekt die Regeln eingehalten haben.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)