Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Bei dieser ganzen Diskussion, bei der es ja letztlich darum geht, den Zusammenhalt in der Familie zu sichern und die leider vom Ergebnis sehr offen ist, da anscheinend den zuständigen Leuten ein weites Ermessen zugestanden wird, frage ich mich, was die Deklaration in Art. 6 GG dann für einen Sinn macht.
Auch die Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet und auch zu damit verbundenen Hand- und Spanndiensten. Wie will man diesen Verpflichtungen in zumutbarer Weise überhaupt nachkommen dürfen, wenn man in einer derartigen Situation den einzigen verbliebenen Elternteil nicht mit einer AE ausgestattet bekommt. Oder auch anders herum, wenn die deutsche Seite regelmässig trotz einer erwartbaren Hilfebedürftigkeit der Eltern in Russland bei Beantragung der deutschen Staaatsangehörigkeit regelmässig die Aufgabe der russischen verlangt mit dem schon zynisch anmutenden Satz, das Interesse kurzfristig und visumsfrei nach RU reisen zu können, um bedarfsweise Hilfe dort leisten zu können, sei unbeachtlich.
Ich wundere mich über nichts mehr!
Auch die Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet und auch zu damit verbundenen Hand- und Spanndiensten. Wie will man diesen Verpflichtungen in zumutbarer Weise überhaupt nachkommen dürfen, wenn man in einer derartigen Situation den einzigen verbliebenen Elternteil nicht mit einer AE ausgestattet bekommt. Oder auch anders herum, wenn die deutsche Seite regelmässig trotz einer erwartbaren Hilfebedürftigkeit der Eltern in Russland bei Beantragung der deutschen Staaatsangehörigkeit regelmässig die Aufgabe der russischen verlangt mit dem schon zynisch anmutenden Satz, das Interesse kurzfristig und visumsfrei nach RU reisen zu können, um bedarfsweise Hilfe dort leisten zu können, sei unbeachtlich.
Ich wundere mich über nichts mehr!
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Der Staat geht davon aus, dass man doch ohne Probleme getrennt oder eben gleich ganz in Russland leben kann.Glider hat geschrieben:Bei dieser ganzen Diskussion, bei der es ja letztlich darum geht, den Zusammenhalt in der Familie zu sichern und die leider vom Ergebnis sehr offen ist, da anscheinend den zuständigen Leuten ein weites Ermessen zugestanden wird, frage ich mich, was die Deklaration in Art. 6 GG dann für einen Sinn macht.
Auch die Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet und auch zu damit verbundenen Hand- und Spanndiensten. Wie will man diesen Verpflichtungen in zumutbarer Weise überhaupt nachkommen dürfen, wenn man in einer derartigen Situation den einzigen verbliebenen Elternteil nicht mit einer AE ausgestattet bekommt. Oder auch anders herum, wenn die deutsche Seite regelmässig trotz einer erwartbaren Hilfebedürftigkeit der Eltern in Russland bei Beantragung der deutschen Staaatsangehörigkeit regelmässig die Aufgabe der russischen verlangt mit dem schon zynisch anmutenden Satz, das Interesse kurzfristig und visumsfrei nach RU reisen zu können, um bedarfsweise Hilfe dort leisten zu können, sei unbeachtlich.
Ich wundere mich über nichts mehr!
Das Problem an der Sache ist wohl, dass man eben NICHT moechte, dass ploetzlich zehntausende kranke anatolische "Eltern" nach Deutschland kommen und ploetzlich, warum auch immer, muss der Staat dafuer aufkommen. Oder meinst du eine 78-jaehrige, krebskranke Tuerkin mit AE kann man mal "so eben" wieder abschieben, weil ihr Sohn die Versicherung gekuendigt hat?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Kinder sind den Eltern zu Unterhalt in Deutschland verpflichtet und nicht in Russland. Ziel dieser Verpflichtung ist die Entlastung der Sozialkassen Deutschlands. Hierbei haben deutsche Gerichte vor ca. einem halben Jahr aber den (erwachsenen) Kindern große Freibeträge eingeräumt. Erst jenseits dieser Freibeträge muss man für die Pflege/Unterhalt der Eltern sorgen.Glider hat geschrieben:Auch die Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet und auch zu damit verbundenen Hand- und Spanndiensten. Wie will man diesen Verpflichtungen in zumutbarer Weise überhaupt nachkommen dürfen, wenn man in einer derartigen Situation den einzigen verbliebenen Elternteil nicht mit einer AE ausgestattet bekommt.
Und Eltern in Russland sind dem deutschen Gesetzgeber wurscht, denn eine Immigration in die Sozialkassen soll verhindert werden. Und das zur Recht!
"Eines der zentralen Probleme heutzutage ist, dass die Politik so eine Schande ist. Gute Menschen gehen nicht in die Politik." (Donald Trump)
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Mal abgesehen davon, dass die Leistungsfähigkeit des in D ansässigen Familienteils tatsächlich den Bach runtergehen könnte und damit die russische oder anatolische Oma der deutschen Sozialkasse zur Last fallen könnte, was ich bestimmt auch nicht möchte, zeigt aber diese Problematik die eben vorhandene Verlogenheit im Bereich der familiären Hilfe. Und damit auch in Bezug auf die Deklaration des Art 6 GG, der eben kein Deutschenrecht ist.
Also die Oma bleibt in Russland, aber die Tochter, der Sohn der vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat und dafür hierzu die russische aufgeben musste, ist dann halt nicht mehr in der Lage schnell zur Hilfe zu kommen, da ein unproblematisches Reisen nicht mehr möglich ist. Zumindest solange eine Visumspflicht besteht.
Ihr habt ja alle Recht: Bloss, wenn ich sehe, was an schneller Hilfe einsatzmässig gefordert ist, um den betagten Leutchen schnellstens zu Hilfe kommen zu können, da ich dieses am eigenen Leib erfahren musste mit meinen hier in D ansässigen Eltern (nur 500 km) entfernt, dann wünsche ich uns allen, dass die alten Herrschaft die Gnade Gottes erfahren, ruck-zuck und ohne vorherige Krankheit, Demenz etc aus dem Leben scheiden zu dürfen! Wer miterleben "durfte",
wie es mit den alten Leutchen einfach nicht mehr ging, wird mich in meinem Unverständnis über diese (formal durchaus korrekte) aber zynische Betrachtungsweise verstehen können.
Ich werde mich auch weiterhin über nichts wundern.
Also die Oma bleibt in Russland, aber die Tochter, der Sohn der vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat und dafür hierzu die russische aufgeben musste, ist dann halt nicht mehr in der Lage schnell zur Hilfe zu kommen, da ein unproblematisches Reisen nicht mehr möglich ist. Zumindest solange eine Visumspflicht besteht.
Ihr habt ja alle Recht: Bloss, wenn ich sehe, was an schneller Hilfe einsatzmässig gefordert ist, um den betagten Leutchen schnellstens zu Hilfe kommen zu können, da ich dieses am eigenen Leib erfahren musste mit meinen hier in D ansässigen Eltern (nur 500 km) entfernt, dann wünsche ich uns allen, dass die alten Herrschaft die Gnade Gottes erfahren, ruck-zuck und ohne vorherige Krankheit, Demenz etc aus dem Leben scheiden zu dürfen! Wer miterleben "durfte",
wie es mit den alten Leutchen einfach nicht mehr ging, wird mich in meinem Unverständnis über diese (formal durchaus korrekte) aber zynische Betrachtungsweise verstehen können.
Ich werde mich auch weiterhin über nichts wundern.
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
@ Glider:
Warum scherst Du hier alle über einen Kamm?
Es ist doch nicht auszuschließen, dass der Nachzug erlaubt wird. Man muss halt nur entsprechend argumentieren und kann nicht von moralischen Automatismen ausgehen.
Deine Interpretation des Art. 6 GG finde ich interessant. Für wen sonst als dt. Staatsangehörige sollte das GG gelten? Etwa für die gesamte Verwandschaft angeheirateter Ausländer?
Das mag hart klingen. Aber ich finde die bereits bestehenden Ermessensregelungen schon sehr großzügig.
Man sollte dabei schließlich auch immer den umgekehrten Fall betrachten: Kann man etwa einen gebrechlichen Elternteil so einfach nach RUS nachholen?
Warum scherst Du hier alle über einen Kamm?
Es ist doch nicht auszuschließen, dass der Nachzug erlaubt wird. Man muss halt nur entsprechend argumentieren und kann nicht von moralischen Automatismen ausgehen.
Deine Interpretation des Art. 6 GG finde ich interessant. Für wen sonst als dt. Staatsangehörige sollte das GG gelten? Etwa für die gesamte Verwandschaft angeheirateter Ausländer?
Das mag hart klingen. Aber ich finde die bereits bestehenden Ermessensregelungen schon sehr großzügig.
Man sollte dabei schließlich auch immer den umgekehrten Fall betrachten: Kann man etwa einen gebrechlichen Elternteil so einfach nach RUS nachholen?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Sparckatze
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Eure Diskussion ist sehr interessant, hilft mit aber nicht wirklich im konkreten Fall. (Nicht böse oder abwertend gemeint!!!!) Vielleicht hilft sie mir sogar perspektivisch.
Habe mir überlegt, dass, wenn ich die Frage der KV entgültig geklärt habe, mir vielleicht gleich einen Rechtsanwalt, der aus Ausländerfragen spezialisiert ist, zu nehmen.
Habe mir überlegt, dass, wenn ich die Frage der KV entgültig geklärt habe, mir vielleicht gleich einen Rechtsanwalt, der aus Ausländerfragen spezialisiert ist, zu nehmen.
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Hallo Sparckatze,habe die Diskussion bisher nur als stiller Beobachter verfolgt (bin nicht der Meinung man müsse in Foren zu allem seinen Senf dazugeben, egal ob die Info sowieso schon kam oder ob man seinen Beitrag nur schreibt, damit man auch was geschrieben hat. Das bezieht sich hier nicht auf Anwesende, sondern ganz allgemein gehalten)Sparckatze hat geschrieben:Eure Diskussion ist sehr interessant, hilft mit aber nicht wirklich im konkreten Fall. (Nicht böse oder abwertend gemeint!!!!) Vielleicht hilft sie mir sogar perspektivisch.
Zu deinem Satz will ich aber folgendes anmerken. Informationen zu einem Thema sollen ja auch nicht immer nur soweit gehen, dass die Fragen 1 bis 10 des Erst-Authors beantwortet werden...und dann das Thema abgehakt sein soll. Hier und da driftet man vielleicht etwas weiter weg, aber z.B. immer wiederkehrende Diskussionen zu GG- Artikeln oder sonstige Abschweifungen können ja vielleicht a) auch dir zum Verständnis dienen (z.B. um zu sehen wie denn vielleicht die ´Gegenseite´ argumentiert) bzw. b) einem zukünftigem Leser mit nur ähnlichem Fall dienen.
Ich denke es ist also angebracht, hier nicht nur alles zu seinem Nutzen sehen zu wollen. (...auch nicht böse gemeint...wirklich !)
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
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Zeppelin
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Entschuldigung, das ich Deine Frage nach bestem Wissen zu beantworten versuchte.Sparckatze hat geschrieben:Eure Diskussion ist sehr interessant, hilft mit aber nicht wirklich im konkreten Fall.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Sparckatze
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Hey Zeppelin, nehm es nicht persönlich! War nicht so gemeint!Zeppelin hat geschrieben:Entschuldigung, das ich Deine Frage nach bestem Wissen zu beantworten versuchte.Sparckatze hat geschrieben:Eure Diskussion ist sehr interessant, hilft mit aber nicht wirklich im konkreten Fall.
Halte Dich/Euch aber auf dem Laufenden, was sich so ergibt. Hilft vielleicht dann anderen.
Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis
Also ich persönlich unterscheide da schon ein wenig zwischen den sog. "Deutschenrechten" wie "alle Deutschen haben das Recht...sich friedlich zu versammeln" und den nicht nur auf Deutsche beschränkten Grundrechten.Zeppelin hat geschrieben:@ Glider:
Deine Interpretation des Art. 6 GG finde ich interessant. Für wen sonst als dt. Staatsangehörige sollte das GG gelten?
Ich konzediere, dass es durchaus immer wieder gelebten Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme gibt. Was mich nur manchmal wundert (oder eben auf dem Gebieten des Auslander- und Staatsangehörigkeitsrechts eigentlich nicht mehr), ist, dass zwei einzelne Sachverhalte für sich betrachtet vielleicht sogar richtig gelöst werden können, wenn man allerdings die Einzellösungen mit einander verknüpft, dann eben eine falsche Lösung herauskommt.
Will sagen: Wenn der deutsche Staat (zu Recht) eine aussergewöhnliche Härte beim Nachzug hilfebedüftiger Familienangehöriger aus dem Ausland verneint, dann dürfte er einem Bewerber in der Situation Hilfe leisten zu müssen unter Berücksichtigung von Art. 6 GG zum Beispiel nicht die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit verweigern, damit dieser im Fall der Falle dann unkompliziert auch Hilfe leisten kann.
Aber dies hilft der alten Schwiegermutter von Sparckatze natürlich wenig.
