Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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lugger44

Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Beitrag von lugger44 »

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin. Ich hoffe aber sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Zu meinem Problem:

Ich bin seit 1/2007 mit einer wunderbaren russischen Frau verheiratet. Wir haben in Russland geheiratet, und im März 2007 kam meine Frau mit Ihrer damals 12 jährigen Tochter nach Deutschland. Im Dezember 2007 kam dann auch noch unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Also alles in allem wunderbar. Wir leben alle glücklich in Deutschland.

Meine Frau besitzt aber noch Ihre Wohnung in Russland (Swerdlowskgebiet). Da wir in Deutschland leben würde sie diese gern verkaufen. Leider machen die Behörden in Russland uns einen Strich durch die Rechnung. Die jetzt 13 jährige Tochter ist als Miteigentümerin eingetragen, und die russischen Behörden untersagen den Verkauf solange die Tochter noch nicht 18 ist. Wir leben aber in Deutschland!

Gibt es jemanden der ein ähnliches Problem lösen konnte?

Meine Schwiegereltern leben in der gleichen Stadt im Sverdlowskgebiet, und möchten gerne nach Kaliningrad ziehen um uns näher zu sein.
Sie haben jetzt ihre eigene Wohnung verkauft und wir überlegten ob es nicht ratsam ist, daß meine Frau mit Tochter die neue Wohnung in Kaliningrad kauft. Aber auch hier spielen die Behörden (im Swerdlowskgebiet) nicht mit. Sie sagen meine (Stief)tochter dürfe nicht gleichzeitig 2 Wohnungen besitzen.

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Meine Schwiegereltern ziehen auf jeden Fall nach Kaliningrad,
und wir wissen nicht was dann mit der Wohnung meiner Frau passiert.

Kennt jemand die zu diesem Problem dazugehörigen russischen Gesetzestexte oder Verordnungen?
Gerne auch in russisch.

Irgendwie ist es für mich sehr schwer vorstellbar, das diese Vorgehensweise so richtig ist.

Ich hoffe jemand weiß Rat!

Liebe Grüße von der Nordsee...

Julia und Detlef
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Zejtnot
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Re: Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

lugger44 hat geschrieben:Aber auch hier spielen die Behörden (im Swerdlowskgebiet) nicht mit. Sie sagen meine (Stief)tochter dürfe nicht gleichzeitig 2 Wohnungen besitzen.
Das ist absoluter Blödsinn. Man darf soviele Wohnung besitzen, wie man will. Mein Schwiegervater besitzt beispielsweise zwei.

Man kann aber nur in einer eine Propiska (Hauptwohnsitz) haben - vielleicht wollte Deine Frau in beiden eine Propiska?!

Warum fragt sie überhaupt in Jekaterinburg nach, wenn sie in Kaliningrad eine Wohnung kaufen will? Das verstehe ich nicht so recht. (Insofern scheint mir schon, dass es hier eher um die Propiska als um die Wohnung geht.)

Die andere These, Wohnungsverkauf wegen der Tochter, scheint mir auch abstrus. Ist die Wohnung vielleicht nicht privatisiert?! Dann könnte ich es mir schon vorstellen, dass es Probleme mit dem Verkauf gibt.
lugger44

Re: Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Beitrag von lugger44 »

Na ja, ganz so ein Blödsinn ist es nicht. Die Wohnung meiner Frau ist ihr Privateigentum. Die Tochter ist in der Besitzurkunde mit eingetragen. In Russland können die Eltern minderjähriger Kinder ihre Wohnung nur verkaufen, wenn sie neuen Wohnraum nachweisen können.
Ich weiß nur nicht wie ich den russischen Behörden klarmachen kann, dass wir in Deutschland leben und wohnen. Dieses Problem scheint es auch nur in der Stadt zu geben in der meine Frau wohnte. Es ist nicht Ekaterinburg. Das Swerdlowskgebiet ist ein wenig mehr als nur EKT. Sie lebte in Novouralsk da ist etwa 100 KM entfernt von EKT und eine s.g. geschlossene Stadt.
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Zejtnot
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Re: Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Mit Blödsinn meinte ich, dass sie keine zweite Wohnung besitzen dürfe. Dass kann wirklich nicht richtig sein, denn ich kenne einige Leute, die mehr als eine Wohnung besitzen!

Die andere Geschichte, den verbotenen Verkauf, den fand ich nur abstrus. Wobei der Sinn natürlich nachvollziehbar ist. Aber wenn man die Tochter in Russland abmeldet, dann sollte es der Logik nach gehen. Aber was ist schon logisch für einen Behördenmitarbeiter?
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Sibirier
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Re: Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland

Beitrag von Sibirier »

Es kann natürlich sein, dass durch diese 1-Rubel Privatisierung der Tochter die Garantie einer ständigen Propiska dort gegeben hat, bis dass sie 18-Jahre alt ist und dann erst den Anteil verkaufen kann. Ich weiss es jedoch nicht genau!
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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