Sie hat A1, der Integrationskurs geht bis B1, nötig oder nicht - sinnvoll ist es auf jeden Fall, vor allem besser als zuhause rumsitzen. So kann man auch Leute mit den selben "Umständen" kennenlernen und hat was zu tunZeppelin hat geschrieben: und ebenso auf die Integrationsförderung, so diese denn nötig ist.
Familienzusammenführung und Umzug
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morchant
Re: Familienzusammenführung und Umzug
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Zeppelin
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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Das darf doch wohl nicht wahr sein.morchant hat geschrieben:Rückwirkend werden definitiv keine Kosten übernommen.
Also man hat mir dazu folgendes gesagt : 4 Wochen dauert es allein bis die Unterlagen von der Einreiseabteilung, oder wie es heißt jedenfalls da, wo über das FZF Visum entschieden wurde, bis zum Bezirksausländeramt gelangen. Dann wird irgendwas geprüft....und eine Integrationsbehörde eingeschaltet, an die die Akte weitergeleitet wird, was nochmal paar Wochen dauern soll. Danach wird der Aufkleber angefertigt....
Nagut, NRW ist halt ein Flächenland, da ist die Verwaltungsorganisation eben anders.
Wir hier im Stadtstaat haben eine einzige zentrale Behörde. Und bei der liegt die gesamte Vorgangsbearbeitung von Anfang bis Ende bei ein und dem selben Sachgebiet.
Natürlich ist es völlig richtig, dass Deine Frau hier schnellstens unter Leute kommen und ihre sprach- wie auch landeskundlichen Kenntnisse erweitern sollte. Da ist es ja völlig absurd, dass sie regelrecht um die Teilnahme am I-Kurs betteln muss.
Ich würde in diesem Fall meinem Innensenator mit allen Mitteln Feuer unterm A**** machen, was bei Körting (so sein Name) allerdings nicht nötig ist.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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morchant
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Wie? Durch einen Brief? Bis ich da ne Reaktion habe gehn sicher wieder ein Paar Wochen ins Land.Zeppelin hat geschrieben: Ich würde in diesem Fall meinem Innensenator mit allen Mitteln Feuer unterm A**** machen, was bei Körting (so sein Name) allerdings nicht nötig ist.
Für NRW müsste es denn Dr. Wolf sein http://www.dr-ingo-wolf.de/index.html
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Zeppelin
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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Nicht nur, aber der Form halber würde ich mit einem Brief beginnen und diesen persönlich in seinem Büro abgeben. (Wäre für Dich ja nicht ganz so einfach, weil Du dazu ja erst mal nach Düsseldorf müsstest)morchant hat geschrieben:Wie? Durch einen Brief? Bis ich da ne Reaktion habe gehn sicher wieder ein Paar Wochen ins Land.
Für NRW müsste es denn Dr. Wolf sein http://www.dr-ingo-wolf.de/index.html
In Eurem Fall würde ich eben beim Regierungspräsidenten auf der Matte stehen.
Und wenn ich da nicht binnen weniger Tage eine befriedigende Antwort hätte, d.h. die AE und den Teilnahmeschein, würde ich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus durchtelefonieren und einen saftigen Artikel in der Berliner Zeitung unterbringen (das ist hier die wichtigste seriöse Zeitung).
Allerdings bin ich in Berlin kein ganz "unbeschriebenes Blatt" und kenne mich in der politischen Szene etwas aus.
Wie Du das auf Köln übertragen könntest, müsstest Du per Analogieschluss erwägen. Ich kenne Köln so gut wie gar nicht.
Der Tenor wäre meinerseits: "Innenbehörden behindern Integrationsbemühungen von Zuwanderinnen! Kann Staatssekretär Palmen (so heißt der bei Euch, zuständig für Verwaltungsorgansation) bzw. Regierungspräsident Hans Peter Lindlar (Kölner RP) dies rechtfertigen?"
Dann würde ich einfach nur diese unsägliche Verwaltungsverzögerungen darlegen und fragen, warum so etwas nach einem ordnungsgemäßen FZF-Verfahren - wo sowieso alles bereits klar ist - nötig sein sollte. An provokativer, aber sachlicher Polemik würde ich es auch nicht fehlen lassen, wie z.B. die Empfehlung der Lektüre des § 28 AufenthG oder etwa die Frage ob das ein "Rechtausleger"* zur Förderung 'rein' dt.-dt.'er Ehen sein soll ('Schutz vor Überfremdung'). Naja, sowas in der Richtung halt.
Natürlich darf auch die fragwürdige Rechtsauffassung nicht fehlen, dass 'rückwirkend' angeblich keine Kosten übernommen werden sollen, selbst wenn die Prüfung ergibt, dass seit der Einreise der Anspruch bestanden hat.
Und schließen würde ich dann mit der Frage, ob man lieber Harz IV für Leute wie Deine Frau zahlt, als deren Integration in den Arbeitsmarkt zu förder, wofür Sprache ja elementar ist.
Für die Opposition bei Euch wäre das sicher ein gefundenes Fressen.
* - ich meine im Sinne eines Boxschlages und der politischen Verortung.
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morchant
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Laut der Hotline des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bürgerservice 90343 Nürnberg, Tel.: (09 11) 9 43-63 90 entsteht der Anspruch mit Erhalt des Aufenthaltstitels, somit kann rückwirkend nichts gemacht werden. Was das Gesetzt sagt, weiß ich nicht. Ich habs einfach mal gegelaubt...Zeppelin hat geschrieben: Natürlich darf auch die fragwürdige Rechtsauffassung nicht fehlen, dass 'rückwirkend' angeblich keine Kosten übernommen werden sollen, selbst wenn die Prüfung ergibt, dass seit der Einreise der Anspruch bestanden hat.
.
Ok §44 AufenthG
(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm
1.
erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
a)
zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21),
b)
zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36),
c)
aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2,
d)
als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a oder
2.
ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2
erteilt wird.
Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Zuletzt geändert von morchant am 04 Nov 2008, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Zeppelin
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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Na sag ich doch. Der Anspruch auf den Aufenthaltstitel besteht ab Einreise bzw. spätestens mit Abgabe des korrekten Antrages.morchant hat geschrieben:Laut der Hotline des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bürgerservice 90343 Nürnberg, Tel.: (09 11) 9 43-63 90 entsteht der Anspruch mit Erhalt des Aufenthaltstitels, somit kann rückwirkend nichts gemacht werden. Was das Gesetzt sagt, weiß ich nicht. Ich habs einfach mal gegelaubt...
Demnach ist der auch umgehend zu auszufertigen - oder wenn das aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist - genügt auch eine (rechtlich gleichrangige) Fiktionsbescheinigung (FB).
Da sind keine Verzögerungsmöglichkeiten vorgesehen!
Eure ABH müsste mindestens diese FB ausstellen und Euch damit zu dieser merkwürdigen "Integrationsstelle" schicken.
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morchant
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Ich habe nach der FB gefragt bei Antragsstellung und sie wollte die nur ausstellen, wenn wir akut ins Ausland reisen wollen, denn das nationale Visum gilt ja noch und ich hatte nun keine Lust zu streiten. Und um einen unmittelbar bevorstehenden geplanten Auslandsaufenthalt aufzutischen war es an der Stelle zu spät...
Ich hab im vorherigen Post das Gesetz noch ergänzt. Steht drin...nach Erteilung.
Aber wie lange so eine Erteilung dauern darf, finde ich nicht.
Ich hab im vorherigen Post das Gesetz noch ergänzt. Steht drin...nach Erteilung.
Aber wie lange so eine Erteilung dauern darf, finde ich nicht.
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morchant
Re: Familienzusammenführung und Umzug
In der Integrationsverordnung habe ich etwas interessantes gefunden :
§ 5
Zulassung zum Integrationskurs
(1) Das Bundesamt kann Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs zulassen, wenn Kursplätze verfügbar sind. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann über einen zugelassenen Kursträger gestellt werden. Ein Antrag auf Kostenbefreiung nach § 9 Abs. 2 kann mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Vielleicht versuchen wir das mal?
§ 5
Zulassung zum Integrationskurs
(1) Das Bundesamt kann Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs zulassen, wenn Kursplätze verfügbar sind. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann über einen zugelassenen Kursträger gestellt werden. Ein Antrag auf Kostenbefreiung nach § 9 Abs. 2 kann mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Vielleicht versuchen wir das mal?
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Zeppelin
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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Oh Mann! Durch diese dauernden edits wird es langsam unübersichtlich. Ich war jetzt mehrmals am antworten und dann sah das betr. Posting schon ganz anders aus.morchant hat geschrieben:Ich hab im vorherigen Post das Gesetz noch ergänzt. Steht drin...nach Erteilung.
Aber wie lange so eine Erteilung dauern darf, finde ich nicht.
Egal. Mir geht es darum, dass ich mir den entstehenden materiellen Schaden nicht hinnehmen würde.
Was das konkrete Verwaltungsverfahrensrecht dazu aussagt (also die genauen Vorschriften) weiß ich auch nicht. Aber so weit reicht es bei mir doch schon, dass grundsätzlich gilt, dass der Termin der Angabe eines korrekten Antrages auf irgend etwas entscheidend ist.
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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Ich würde alles versuchen und gut dokumentieren, was passiert. Ich denke da an eine eventuell nötige Klage auf Schadenersatz.morchant hat geschrieben:Vielleicht versuchen wir das mal?
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