Geschaeftsvisum nach Heirat und fuer Studenten???

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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doodle

Geschaeftsvisum nach Heirat und fuer Studenten???

Beitrag von doodle »

Hallo,

Haette nochmal eine Frage. Ich werde demnaechst mein 3tes Touristenvisum beantragen, und moechte danach ein Geschaeftsvisum fuer ein halbes oder ganzes Jahr beantragen. Nun hab ich 2 Fragen:

1. Zwischen der Beantragung vom Touristenvisum und dem Geschaeftsvisum werde ich meine russische Verlobte heiraten. Im Visumsantrag muss man alle russischen Verwandte angeben (in diesem Fall dann also meine Frau) Ich wuerde gerne wissen ob es dem Konsulat irgendwie suspekt vorkommt wenn ich 3 Touristenvisa im Pass habe, dann eine Russin heirate, und danach ein Geschaeftsvisum. Denken die vll. ich will mir eine Aufenthaltserlaubnis erschleichen? (klingt vll. bloed, kA :-) )

2. Ich bin Student. Kann ich als Student problemlos ein Geschaeftsvisum beantragen?

Danke schonmal fuer eure Hilfe!

Lg aus Piter
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Apollo
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Re: Geschaeftsvisum nach Heirat und fuer Studenten???

Beitrag von Apollo »

Der Nachweis eines Gewerbes würde die Sache sicherlich erleichtern...
Wo ist das Bernsteinzimmer versteckt ?

http://stjgfb.blogspot.de/
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Zejtnot
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Re: Geschaeftsvisum nach Heirat und fuer Studenten???

Beitrag von Zejtnot »

doodle hat geschrieben:Ich wuerde gerne wissen ob es dem Konsulat irgendwie suspekt vorkommt wenn ich 3 Touristenvisa im Pass habe, dann eine Russin heirate, und danach ein Geschaeftsvisum. Denken die vll. ich will mir eine Aufenthaltserlaubnis erschleichen?
Hast Du Dich mal mit der russischen Aufenthaltserlaubnis beschäftigt? Also der Art und Weise, wie man diese bekommt? Ein Geschäftsvisum würde Dir dabei in keiner Weise helfen, insofern ist die Sorge vollkommen unbegründet.
2. Ich bin Student. Kann ich als Student problemlos ein Geschaeftsvisum beantragen?
Ja, aber noch einmal der Hinweis: Geschäftsvisa, auch Jahresvisa, gelten nur noch 90 Tage pro Halbjahr!
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