Über einen Anspruch kann ich hier nichts sagen. Man unterliegt aber hier zumindest keiner Quote. Da die Aufenthaltsgenehmigung aber nicht wie bei uns gleichbedeutend mit einer Arbeitserlaubnis ist, hat diese zumindest für ein Arbeitsteil des Auswanderns (leider) wenig RelevanzApollo hat geschrieben:Die Aufenthaltsgenehmigung kann relevant werden, wenn man eine Bürgerin der Russischen Föderation heiraten würde. Hat man dann auf diese Genehmigung einen Rechtsanspruch oder liegt es im Ermessen der involvierten Behörden ?
Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
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kazan
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Also ich will gerade in dieser Diskussion auf so etwas hinaus.wolk0815 hat geschrieben:...Über einen Anspruch kann ich hier nichts sagen. Man unterliegt aber hier zumindest keiner Quote. Da die Aufenthaltsgenehmigung aber nicht wie bei uns gleichbedeutend mit einer Arbeitserlaubnis ist, hat diese zumindest für ein Arbeitsteil des Auswanderns (leider) wenig Relevanz
Wenn ich mich in Moskau als Autor für mein nächstes Buch inspirieren lassen will, daran zwei Jahre in Moskau schreibe, es dann zB. an einen deutschen Verlag verkaufe und meine Vorschüße vom Verlag jedes Jahr schön in RU versteuere, sollte es den Russen doch nur recht sein.
Oder als Trader an der Börse (USA, DE usw). Man macht übers Inet täglich ein paar Mausklicks und nichts weiter, da bräuchte man doch auch nur eine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis!?
Oder?
- Norbert
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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Richtig. Das Geschäftsvisa erlaubt es Dir nur, maximal 90 Tage pro Halbjahr in Russland zu sein.Apollo hat geschrieben:Damit wäre aber immer noch nicht, so wie ich es verstanden habe, das Problem der Aufenthaltsgenehmigung gelöst. Die ist beschränkt durch die Rahmenbedingungen des "Geschäftsvisa".
Ein Ausweg wären, wie schon angedeutet, jedes Jahr vier 3-Monate-Visa in zwei Pässen. Habe gestern erstmals von Fällen gehört, wo das schief ging und die Ausländer deswegen festgenommen wurden - und dann wohl auch die Maximalstrafe für die einladende Seite verlangt wurde (500.000 Rubel, knapp 15.000 Euro).
Wenn man auf dem legalen Weg länger in Russland bleiben möchte, braucht man ein Arbeitsvisum, für welches eine Arbeitsgenehmigung nötig ist. Dafür gibt es, wie schon angedeutet Quoten nach Arbeitsbranchen und Herkunftsland.
Ohne Quote kann man als Ehepartner eines Russen / einer Russin ein Wohnrecht bekommen, braucht aber während der ersten drei Jahre zusätzlich noch eine Arbeitsgenehmigung, um arbeiten zu dürfen. Später darf man das auch ohne.
Wenn man gesund ist (kein Aids, keine Drogen, kein Syphilis und kein TBC), ein sauberes Führungszeugnis aus Deutschland vorweisen kann, einen Wohnort in Russland hat (Besitzer der Wohnung muss für drei Jahre zustimmen!) und das Familieneinkommen mindestens dem doppelten Existenzminimum entspricht - dann hat man quasi einen Anspruch. Die Zahl der Bedingungen zeigt, dass es nicht ganz so einfach ist und viel Nerven kostet. Hier im Forum gibt es aber etliche, die diesen Status haben (auch ich).Apollo hat geschrieben:Die Aufenthaltsgenehmigung kann relevant werden, wenn man eine Bürgerin der Russischen Föderation heiraten würde. Hat man dann auf diese Genehmigung einen Rechtsanspruch oder liegt es im Ermessen der involvierten Behörden?
Warum? Was haben sie davon? Erstens wissen sie überhaupt nicht, ob Du jemals Steuern zahlen wirst. Zweitens könntest Du auch schlecht über Russland schreiben ... und das ist Russland nicht recht!kazan hat geschrieben:Wenn ich mich in Moskau als Autor für mein nächstes Buch inspirieren lassen will, daran zwei Jahre in Moskau schreibe, es dann zB. an einen deutschen Verlag verkaufe und meine Vorschüße vom Verlag jedes Jahr schön in RU versteuere, sollte es den Russen doch nur recht sein.
Doch! Es gibt in Deutschland sicher Ausnahmen, wie geringfügige Beschäftigungen bis x Stunden im Monat, die man auch ohne Greencard ausüben darf - aber im Grundsatz brauchst Du für jeden Geldverdienst eine Arbeitserlaubnis.kazan hat geschrieben:Oder als Trader an der Börse (USA, DE usw). Man macht übers Inet täglich ein paar Mausklicks und nichts weiter, da bräuchte man doch auch nur eine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis!? Oder?
Ferner: Wie willst Du in Russland eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis bekommen? Außer Heirat fällt mir da nichts ein!
Kazan, Du musst nicht uns überzeugen, dass die Russen Dich doch als steuerzahlenden Autoren verstehen sollen ... das musst Du in der Botschaft machen!
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Norbert, hast du noch mehr Infos/ Links zum Thema "Arbeit bei einer sozialen Organisation" mit Wohnrecht?Norbert hat geschrieben:Für Wohnrecht benötigt man einen plausiblen Grund - meist einen russischen Ehepartner, seltener Arbeit bei einer sozialen Organisation
Ihc habe eine Bekannte hier in Tyumen, die ist mit einer kirchlichen Hilfsorganisation hier und Arbeitet an der Uni nebenbei, von der sie auch das Visum erhaelt. Da muss sie aber im Sommer zurueck nach D, insofern waere ein Wohnrecht vielleicht anzudenken.
kationok
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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Was man so hört, wird dies je nach область anders geregelt. Krasnojarsk und Chakasien sind sehr streng und geben kaum Wohnrecht für diese Gruppen, Novosibirsk ist da kulanter.Kationok hat geschrieben:Norbert, hast du noch mehr Infos/ Links zum Thema "Arbeit bei einer sozialen Organisation" mit Wohnrecht?
Die Organisationen setzen ein Begleitschreiben zum Antrag auf Wohnrecht auf, dass diese Person für die russische Gesellschaft aus diesen oder jenen Gründen sehr nützlich ist - und dann akzeptiert es das UFMS oder eben auch nicht.
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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
@norbert
So wie ich Dich bisher verstanden habe, wäre der generelle Ablauf also wie folgt.
1) Eheschliessung mit Bürgerin der Russischen Föderation
2) Wohnrecht beantragen, dazu notwendig a) Wohnung b) nachweis finanzieller Mittel
3) Firma in der Russischen Förderation gründen, bzw. Arbeitserlaubnis beantragen
Jetzt kommt allerdings eine Spezialfrage, Wohnrecht beantragen, genehmigt bekommen aber gar nicht wahrnehmen. Trotzdem dann nach drei Jahren
Arbeitserlaubnis ?
Die Crux scheint ja echt zu sein, dass eine Menge Behörden beteiligt sind. Ohne jetzt gleich Oligarch zu sein, lässt sich in diesen Fragen eingentlich was mit Zuwendungen oder Spenden regeln ?
So wie ich Dich bisher verstanden habe, wäre der generelle Ablauf also wie folgt.
1) Eheschliessung mit Bürgerin der Russischen Föderation
2) Wohnrecht beantragen, dazu notwendig a) Wohnung b) nachweis finanzieller Mittel
3) Firma in der Russischen Förderation gründen, bzw. Arbeitserlaubnis beantragen
Jetzt kommt allerdings eine Spezialfrage, Wohnrecht beantragen, genehmigt bekommen aber gar nicht wahrnehmen. Trotzdem dann nach drei Jahren
Arbeitserlaubnis ?
Die Crux scheint ja echt zu sein, dass eine Menge Behörden beteiligt sind. Ohne jetzt gleich Oligarch zu sein, lässt sich in diesen Fragen eingentlich was mit Zuwendungen oder Spenden regeln ?
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Nein. Mit Wohnrecht musst du jedes Jahr nachweisen, wie lange du im letzten Jahr in RU warst,. Und wenn das weniger als 180 Tage sind, dann kriegst du das Wohnrecht nicht verlaengert. Und dann ist es auch mit der Arbeitserlaubnis nix.Apollo hat geschrieben:Wohnrecht beantragen, genehmigt bekommen aber gar nicht wahrnehmen. Trotzdem dann nach drei Jahren
Arbeitserlaubnis ?
Ausserdem musst du ja auch beim Wohnrecht irgendwie dein Auskommen nachweisen. Und das ist ohne Arbeitserlaubnis auch schwer.
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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Ich verstehe, im schlimmsten Fall muss man zunächst einmal 3 Jahre überleben können.Dietrich hat geschrieben: Nein. Mit Wohnrecht musst du jedes Jahr nachweisen, wie lange du im letzten Jahr in RU warst,. Und wenn das weniger als 180 Tage sind, dann kriegst du das Wohnrecht nicht verlaengert. Und dann ist es auch mit der Arbeitserlaubnis nix.
Ausserdem musst du ja auch beim Wohnrecht irgendwie dein Auskommen nachweisen. Und das ist ohne Arbeitserlaubnis auch schwer.
Welche Anforderungen werden denn an den Nachweis finanzieller Mittel gestellt ? Einkommen aus russischem Arbeitsvertrag ? Oder reicht ein account statement aus ?
Denkbar wäre ja auch, dass man für die eigene Firma aus Deutschland irgendwo in der Welt, nicht unbedingt in der Russischen Föderation, tätig ist und dementsprechend Gehaltszahlungen erhält.
In diesem Fall wären vorhanden
1) Ehefrau
2) Wohnung und Wohnrecht
3) liquide Mittel
Entfällt mit dem Wohnrecht auch dieser Visazwang, d.h. kann man im Falle eines vorhandenen Wohnrechts hin und her reisen ?
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Gab´s da (bei einem Ehepaar ohne Kinder) nicht irgend so eine Formel wie Existenzminimum x 2 als Summe des Auskommens ?Dietrich hat geschrieben:Ausserdem musst du ja auch beim Wohnrecht irgendwie dein Auskommen nachweisen.
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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Wo liegt denn das Existenzminimum in der Russischen Föderation ?wolk0815 hat geschrieben:Gab´s da (bei einem Ehepaar ohne Kinder) nicht irgend so eine Formel wie Existenzminimum x 2 als Summe des Auskommens ?Dietrich hat geschrieben:Ausserdem musst du ja auch beim Wohnrecht irgendwie dein Auskommen nachweisen.

