Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
senfi

Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von senfi »

Hallo,

noch ne kleine Ergänzung: eine Bekannte von mir hat gerade versucht auch ihre Mutter aus RU nach D zu holen -
mit gleicher Argumentation wie hier vorher beschrieben. Wurde natürlich abgelehnt!

Da Mutti aber immer im 90-90 Tage Rhythmus nach D kam, war alles halb so schlimm - denkste! Jetzt hat die deutsche
Botschaft die Erteilung eines Visa abgelehnt. Begründung: Man hat Zweifel an der Rückreisebereitschaft!
Zeppelin
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zeppelin »

Entschuldigt bitte den Sarkasmus.

Offenbar geht es nur um die Kosten der Betreuung im Alter. Wenn man die privat nicht aufbringen kann, hilft offenbar wohl nur, dass Omma einen Deutschen heiratet, oder adoptiert wird. :roll:
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Sparckatze

Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Sparckatze »

senfi hat geschrieben:Hallo,

noch ne kleine Ergänzung: eine Bekannte von mir hat gerade versucht auch ihre Mutter aus RU nach D zu holen -
mit gleicher Argumentation wie hier vorher beschrieben. Wurde natürlich abgelehnt!

Da Mutti aber immer im 90-90 Tage Rhythmus nach D kam, war alles halb so schlimm - denkste! Jetzt hat die deutsche
Botschaft die Erteilung eines Visa abgelehnt. Begründung: Man hat Zweifel an der Rückreisebereitschaft!
Kann ich persönlich nur bestätigen!
Man gab meiner Schwiegermutter vor Erteilung des diesjährigen Besuchsvisums in der Botschaft auch den Tip, nichts über einen ev. Antrag auf ständigen Aufenthalt verlauten zu lassen. Es könne sonst leicht passieren, dass man den Antrag ablehnt. So ein Quatsch!!! (Aber vielleicht die Denkweise einiger zuständiger Sachbearbeiter...) Also Vorsicht!!!
Du oder Deine Schwiegermutter sollten sich vielleicht in einem persönlichen Brief direkt an den den Botschafter/Konsul o.ä. wenden. Sind auch Menschen mit Gefühlen.... Hat uns in einer ähnlichen Situation schon mal geholfen. Viel Erfolg!
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Elja
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Elja »

Gibt es eigentlich die Regelung, dass russische Staatsbürger jüdischer Abstammung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kriegen, noch?
Dich selbst nicht zu enttäuschen, das ist das Ziel im Leben. (John Irving)
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Zejtnot
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zejtnot »

Elja hat geschrieben:Gibt es eigentlich die Regelung, dass russische Staatsbürger jüdischer Abstammung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kriegen, noch?
Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kontingentfl%C3%BCchtling steht nichts, dass die Regelung nicht mehr gilt. Ich habe aber mal gehört, dass die jüdischen Gemeinden mit Deutschland eine Verschärfung der Regelungen vereinbart haben. Scheinbar waren einige Juden nicht jüdisch genug. Oder zu orthodox. In Berlin gibt es in der Gemeinde seit Jahren richtig Streit zwischen den Alteingesessenen und den Russen.
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von manuchka »

Du erntest, was du säst.
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Elja
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Elja »

Ah, danke! Interessant.
Dich selbst nicht zu enttäuschen, das ist das Ziel im Leben. (John Irving)
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von HelmutSchalke »

Sparckatze hat geschrieben:Hallo, wende mich heute mal an das Forum und hoffe auf Hilfe.
Zur Situation: Ich bin Deutscher, mein Frau ist Russin aus Sankt Petersburg und wohnt seit gut 20 Jahren in Deutschland (Unbefristete Aufenthaltserlaubnis) Ihe Mutter ist mittlerweile schon 83 Jahre alt, wohnt noch in Sankt Petersburg, besucht uns seit 20 Jahren jeweils 3 Monate i.Jahr.
Da die Mutter keine weiteren Verwandten hat, wollen wir sie jetzt zu uns holen (Pflege im Alter etc.) Eine Private KV, die sie trotz des Alters noch versichern würde, habe ich schon gefunden. So einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis habe ich mir aus dem Internet geholt. Was muss ich tun, welche Dokumente sind notwendig, was gibt es zu beachten??
Danke für die Hilfe!!
Hallo,
ich habe mit Interesse Deine Frage gelesen. Ich habe jetzt einen aehnlichen Fall und suche Hilfe. Bin gebuertiger Deutscher, meine Frau ist Russin mit deutschem Pass. Jetzt sind hintereinander meine beiden Schwiegereltern in Almaty schwer erkrankt und wir muessen sie nach Deutschland holen, da sie keine weiteren Verwandten haben und sich nicht mehr gegenseitig pflegen koennen. Kannst Du mir die Gesellschaft nennen, die eine solche Krankenversicherung eventuell akzeptieren wuerde (Eltern sind 77/78 Jahre alt). Danke im Voraus, wenn Du mir helfen kannst.
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Zejtnot
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zejtnot »

Dieses Posting ist über fünf Jahre alt und der Nutzer ist nicht mehr weiter in Aktion getreten. Es wurde schon im Nachgang geschrieben, dass sich sein Versicherungsvertreter nicht mehr gemeldet hatte und andere Nutzer hatten ähnliche Erfahrungen geschildert.

Die Schwiegereltern haben nie in die gesetzliche KV eingezahlt, insofern käme sowieso nur eine private KV in Frage. Und in diesem Alter entstehen quasi nur noch Kosten - insofern muss dies einfach ein sehr hoher Tarif werden. Wenn man auf http://www.pkv-vergleich-anonym.de/ mal Geburtsjahr 1928 eingibt, so ergibt sich ein monatlicher Tarif von 1680 Euro - wo aber noch kein Aufschlag für die bisher im Ausland nicht abschätzbare Prophylaxe enthalten ist.

Auch migrationsrechtlich gibt es meines Wissens keine neue Regelung zur Familienzusammenführung von volljährigen Verwandten. Insofern gilt weiter die schon hier zitierte Härtefallregelung:
36.1.2.2 Härtefallbegründend sind danach solche Umstände, aus denen sich ergibt, dass entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nachzugswillige Familienangehörige auf die familiäre Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesgebiet erbringen lässt (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit).
Und genau das lässt sich kaum nachweisen, denn für die Kosten eines deutschen Pflegeheims wird man in Almaty problemlos eine Individualbetreuung rund um die Uhr organisieren können.
Anelya
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Anelya »

Zejtnot hat geschrieben: Und genau das lässt sich kaum nachweisen, denn für die Kosten eines deutschen Pflegeheims wird man in Almaty problemlos eine Individualbetreuung rund um die Uhr organisieren können.
Das ist auch meine Erfahrung zu diesem Thema, vor allem, wenn es Länder wie Kasachstan betrifft, die politisch einigermaßen stabil sind und in denen eine rund-um-die-Uhr-Betreuung relativ problemlos organisiert werden kann - so schlimm das für die in Deutschland lebenden Kinder/Schwiegerkinder auch subjektiv sein mag.
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