Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
marcy007
Grünschnabel
Beiträge: 16
Registriert: 23 Apr 2005, 02:33
Wohnort: Jena und Moskau

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von marcy007 »

für 2008: ca. 7000 Rubel, das Existenzminimum steigt jedes Jahr, um ca. die Inflationsrate. Da ich bis zur Beantragung der Vremenoe (zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung) noch nicht gearbeitet hatte, konnte ich auch nachweisen wie ich die naechsten 36 Monate leben will. Da musst Du dann 36x7000 gleich 252000 Rubel auf ein Konto einzahlen und den Nachweis zur Beantragung mitbringen. Allerdings musst Du mit der Vremenoe dann arbeiten, da Du spaetestens bei Beantragung des Vids Steuern gezahlt haben musst. So war es jedenfalls bei mir.
Die Formel: Das Existenzminimum x Familienmitglieder gilt nach Aussage meiner Bearbeiterin nur wenn die Familienmitglieder die KEINE russ. Staatsbürger sind. Also bei mir sind die Frau und das Kind Russen, da muss ich nur das Existenzminmum für mich erarbeiten.
Benutzeravatar
Apollo
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 827
Registriert: 03 Nov 2008, 21:26
Wohnort: 25% Москва́, 75 % Berlin
Kontaktdaten:

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Apollo »

marcy007 hat geschrieben:für 2008: ca. 7000 Rubel, das Existenzminimum steigt jedes Jahr, um ca. die Inflationsrate. Da ich bis zur Beantragung der Vremenoe (zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung) noch nicht gearbeitet hatte, konnte ich auch nachweisen wie ich die naechsten 36 Monate leben will. Da musst Du dann 36x7000 gleich 252000 Rubel auf ein Konto einzahlen und den Nachweis zur Beantragung mitbringen. Allerdings musst Du mit der Vremenoe dann arbeiten, da Du spaetestens bei Beantragung des Vids Steuern gezahlt haben musst. So war es jedenfalls bei mir.
Die Formel: Das Existenzminimum x Familienmitglieder gilt nach Aussage meiner Bearbeiterin nur wenn die Familienmitglieder die KEINE russ. Staatsbürger sind. Also bei mir sind die Frau und das Kind Russen, da muss ich nur das Existenzminmum für mich erarbeiten.
Danke für die Auskunft, ist ja dann doch recht günstig.
Sind ja nur 8 VW Aktien ;-)
Wo ist das Bernsteinzimmer versteckt ?

http://stjgfb.blogspot.de/
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Norbert »

Woher die finanziellen Mittel kommen, ist - so wie ich das Gesetz verstehe - vollkommen egal. Es kann sowohl der russische Ehepartner ausreichend verdienen (ich kenne Fälle, wo dies so ist), es kann ein deutsches Einkommen nachgewiesen werden (kenne ich auch), man kann von Zinsen leben, man kann eine Arbeitsgenehmigung haben und hier verdienen (so war es bei mir).

Ein russisches Einkommen braucht man also nicht, aber Steuern muss man schon zahlen - aus folgender Überlegung heraus: Um das Wohnrecht verlängert zu bekommen, muss man über 183 Tage im Jahr in Russland sein. Damit ist man hier steuerpflichtig, auch für Kapitaleinkünfte oder Löhne in Europa!

Ob man nun, um auf Apollos Liste zurückzukommen, zuerst Wohnrecht oder zuerst eine Arbeitsgenehmigung beantragt, scheint mir ziemlich egal. Für Westeuropäer bringt das eine für das andere kaum Vorteile (im Gegensatz zu GUS-Bürgern). Aber irgendwie ist es schon besser, gleich ein eigenes Einkommen zu haben - so kommen weniger Fragen auf.
Andy
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 372
Registriert: 11 Jan 2007, 15:58
Wohnort: Sankt Petersburg

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Andy »

Freiberufliche Taetigakeit in Russland - ACHTUNG FALLE !

Wenn Du in Russland selbstaendig taetig sein, wohnen und Steuern bezahlen moechtest (in Deutschland bezeichnet man das wohl als freiberufliche Taetigkeit), MUSST Du Dich mindestens als Privatunternehmer registrieren lassen (ЧП Часнтый предприниматель). Ich weiss nicht, was man in Deutschland als Schriftsteller oder aehnlichem machen muss, aber hier ist man Unternehmer als physische Person und braucht eben diese Erlaubnis. Ansonsten gilt es als "nicht gesetzliche unternehmerische Taetigkeit" und wird im Extremfall mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft !!!

Aber leider kann ein Auslaender diese Gewerbezulassung nur beantragen, wenn er eine "vid na shitelstvo" hat. Was dies ist, wurde oben und an anderen Stellen ja dargestellt.

Diese strengen Regelungen gelten seit ca. 2-3 Jahren, daher hast Du vielleicht an anderer Stelle wenig gefunden.

Das war das formale, jetzt kommen die russischen Besonderheiten, die ich so mag in diesem komischen Land:

Wenn Du aber hier Dein Buch schreibst, es in Russland nicht veroeffentlichst und keinem Beamten davon erzaehlst, wird man Dir als Auslaender nichst tun. Paradox, aber so ist es. Die unternehmerische Taetigkeit muss naemlich auch hier auf dem Territorium der RF erbracht werden. Als Russe bist Du, klar, verpflichtet, hier alles offenzulegen. Als Auslaender aber nicht. Also praktisch: Du bist die meiste Zeit in Russland, das Buch schreibst Du aber auf Deinen Reisen nach Deutschland und tippst es dort in den Computer. Soll Dir mal jemand etwas anderes beweisen. Wenn Du hier unbedingt Steuern bezahlen willst (was in Deinem Fall gar nicht noetig ist, aber fuer solche Tips werde ich immer gescholten), kannst Du das als Taetigkeit ausserhalb Russlands deklarieren.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Sibirier »

Nana, so einfach ist dies nicht. Wenn Du in Russland mehr als 183 Tage im Kalenderjahr bist, bist Du mit Deinem Welteinkommen hier steuerpflichtig! Deswegen gibt es die Expats, die in Russland arbeiten aber in DE ihr Gehalt noch bekommen, die abzählen dass sie hier in RUS mehr als 183 Tage sind. Dann bekommen sie in DE ihre ganze LSt. wieder und bezahlen in RUS nur 13%.

Wenn Du der russischen Steuerbehörde Einkommen verschweigst, ist das Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Ausserdem, wenn Du Deinen Vid haben willst, musst Du auch Einkommen nachweisen.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Norbert »

Andy hat geschrieben:Aber leider kann ein Auslaender diese Gewerbezulassung nur beantragen, wenn er eine "vid na shitelstvo" hat. Was dies ist, wurde oben und an anderen Stellen ja dargestellt.
Wo steht das? Es gibt doch etliche Firmen, OOO (GmbH), wo der Besitzer (учредитель) ein Ausländer ist, der kein Wohnrecht hat sondern sogar im Ausland lebt.
Andy hat geschrieben:Wenn Du aber hier Dein Buch schreibst, es in Russland nicht veroeffentlichst und keinem Beamten davon erzaehlst, wird man Dir als Auslaender nichst tun.
Wobei dann sofort die Frage ist, wie man hier ohne Wohnrecht und/oder Arbeitsgenehmigung länger als 90 Tage sein will.
Andy
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 372
Registriert: 11 Jan 2007, 15:58
Wohnort: Sankt Petersburg

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Andy »

Norbert hat geschrieben:
Andy hat geschrieben:Aber leider kann ein Auslaender diese Gewerbezulassung nur beantragen, wenn er eine "vid na shitelstvo" hat. Was dies ist, wurde oben und an anderen Stellen ja dargestellt.
Wo steht das? Es gibt doch etliche Firmen, OOO (GmbH), wo der Besitzer (учредитель) ein Ausländer ist, der kein Wohnrecht hat sondern sogar im Ausland lebt.

Norbert, alles steht im Gesetz :D

Als Eigentuemer oder Aktionaer einer GmbH oder AG gehst Du keiner unternehmerischen Taetigkeit nach, sondern eben die GmbH bzw. AG. Das ist ja eine eigenstaendige juristische Person. Du bist nur Besitzer eines Wertpapiers (mal grob ausgedrueckt). Daher darf jeder, auch Auslaender, solche Anteile an einer AG oder GmbH besitzen. Ausser Recht auf Ausschuettung eines Gewinns gibt es Dir aber nichts. Kein Recht auf Aufenthalt etc. Du duerftest noch nicht einmal ein Buch schreiben und es von einer GmbH, deren Eigentuemer Du bist, verkaufen lassen - es sei denn, Du hast eine Arbeitserlaubnis als Autor fuer diese GmbH.

Norbert hat geschrieben:
Andy hat geschrieben:Wenn Du aber hier Dein Buch schreibst, es in Russland nicht veroeffentlichst und keinem Beamten davon erzaehlst, wird man Dir als Auslaender nichst tun.
Wobei dann sofort die Frage ist, wie man hier ohne Wohnrecht und/oder Arbeitsgenehmigung länger als 90 Tage sein will.
Ja, da beisst sich die Katze in den Schwanz ...
Stromberg

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Stromberg »

Andy hat geschrieben:Norbert, alles steht im Gesetz :D
Also Andy, da muss ich jetzt doch mal nachhacken! In welchem Gesetz stehts denn?

Ausserdem, mal angenommen, das man der Besitzer ist. Das ist aber auch schon alles - ohne Arbeitserlaubnis darfst Du nicht arbeiten, Managern, Gehalt kriegen.
Andy
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 372
Registriert: 11 Jan 2007, 15:58
Wohnort: Sankt Petersburg

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von Andy »

Richtig, Du darfst nur satte Gewinne einstreichen und musst ansonsten zuhause auf dem Sofa sitzen 8)

Wegen des Gesetzes schau ich mal wie es genau hiess.
kazan

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Beitrag von kazan »

Von dem ganzen Wahnsinn wird man echt müde.

Andy und wenn man nur von seinen Kapitaleinkünften lebt? Braucht man dann auch eine OOO (GmbH)?
Antworten

Zurück zu „#Expat | Leben und Arbeiten in RU und DE“