Ja. Irgendwie ist das aber alles sehr schwammig. Vor drei Jahren, als mich das betraf, habe ich dann für einige Monate überhaupt keine Steuern bezahlt, bis der gezahlte Überschuss abgegolten war. Wie es nun geregelt ist, weiss ich nicht.Stromberg hat geschrieben:Zejtnot, wie sieht diese Differenz praktisch aus? Bekommt man das, was man die abgelaufenen 6 Monate an 30% gezahlt hat nun wieder teils zurueck?
Steuern
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Re: Steuern
Re: Steuern
Was das Finanzamt erst einmal vereinnahmt hat gibt es nicht wieder her. Die Verrechnung wird wohl der Normalfall werden.
Bei MwSt.-Guthaben kann einem da der Hut hochgehen. Erst wird eingehend geprüft und dann ein Bescheid erteilt. Das Guthaben kann man dann verrechnen, sofern man in der Folgezeit ausreichende Gewinne macht.
Bei MwSt.-Guthaben kann einem da der Hut hochgehen. Erst wird eingehend geprüft und dann ein Bescheid erteilt. Das Guthaben kann man dann verrechnen, sofern man in der Folgezeit ausreichende Gewinne macht.
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
Re: Steuern
wie verhält sich das mit russischen Staatsbürgern? werden von positiven Einträgen immer 13% abgezogen?fremantle hat geschrieben:Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
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Re: Steuern
Nein. Wenn sie mehr als 183 Tage auf Dienstreise im Ausland sind, sind sie steuerrechtlich kein Resident mehr und müssen ebenso 30 % zahlen.J.Eckel hat geschrieben:wie verhält sich das mit russischen Staatsbürgern? werden von positiven Einträgen immer 13% abgezogen?fremantle hat geschrieben:Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
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daveg
Re: Steuern
Dazu von mir noch eine Frage:
Weiß jemand, ob für die Berechnung der 183 Tage, welche ich in Russland sein muss um die 13% zu zahlen, die Art des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung von Interesse ist?
Beispiel:
- bekomme Multiarbeitsvisum Ende Juli, hatte vorher Geschäftsvisum, welches maximal ausgeschöpft wurde, also 90 Tage für Januar-Juni. Sind in Summe deutlich mehr als 183 Tage.
Reicht das, oder zählt die Zeit vor dem Erlangen des Arbeitsvisums nicht?
Danke
Weiß jemand, ob für die Berechnung der 183 Tage, welche ich in Russland sein muss um die 13% zu zahlen, die Art des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung von Interesse ist?
Beispiel:
- bekomme Multiarbeitsvisum Ende Juli, hatte vorher Geschäftsvisum, welches maximal ausgeschöpft wurde, also 90 Tage für Januar-Juni. Sind in Summe deutlich mehr als 183 Tage.
Reicht das, oder zählt die Zeit vor dem Erlangen des Arbeitsvisums nicht?
Danke
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Re: Steuern
Also von der Definition her zählen auch Tage, an denen Du nicht mit Arbeitsvisum hier warst. ABER mir scheint dies eine Grauzone zu sein, weil du ja faktisch in dieser Zeit gar kein Geld verdienen durftest.
Insofern, da es hier ja auch richtig um Geld geht, würde ich an Deiner Stelle direkt in der zuständigen russischen Steuerbehörde anfragen lassen, ggf. auch einen Juristen konsultieren.
Insofern, da es hier ja auch richtig um Geld geht, würde ich an Deiner Stelle direkt in der zuständigen russischen Steuerbehörde anfragen lassen, ggf. auch einen Juristen konsultieren.
Re: Steuern
Die Lösung ist doch ganz einfach:
Ihr zieht nach Russland und meldet Euch in Deutschland ab. Das ist wichtig, da Dich sonst die Behörde zurückschicken kann, bis über Deinen Antrag entschieden ist. Kann von Fall zu Fall verschieden sein. Vorausetzung ist natürlich, dass Ihr in Russland eine Wohnung habt. Dann brauchst Du einen Haufen Papier. Ist alles im internet nachzulesen. Wenn Du es nicht findest schicke mir eine PM. Ich habe alles da.
Du beantragst ein Drei-Monatsvisum und stellst den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Damit kannst Du in Russland bleiben.
Wenn Du die dreijährige Aufenthaltserlaubnis hast brauchst Du für jede Aus- und Einreise ein Visum. Das war bei mir aber nie ein Problem.
Dann macht Deine Frau eine Einzelfirma auf: Steuer 6% auf den Umsatz oder 15% vom Gewinn plus Sozialabgaben.
Du machst die Arbeit und Sie schreibt die Rechnungen. Ich gehe davon aus, das Du überwiegend Dienstleistungen anbietest.
Da ist eine OOO nicht notwendig und von der Abwicklung her zu kompliziert, zumal wenn noch MwSt. dazukommt.
Wir hatten bereits eine OOO, in der ich auch Direktor bin, als mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch lief. Nie Probleme gehabt. Ich habe auch eine Einzelfirma und kann so steuern wie ich will.
Die Einkünfte im Ausland müsstest Du eigentlich dort versteuern, da die Leistungen dort erbracht werden.
Aber bei 6% Steuern kannst Du die Rechnungen auch über die Einzelfirma schreiben. Ganz richtig ist das nicht.
Lass Dich nicht schocken von den Erzählungen über die russische Bürokratie. Die Geschichte von Zejtnot ist sehr ausgeschmückt. Wenn ein Stück Papier auf der Straße liegt, kann ich es aufheben, in den Abfalleimer schmeißen, und dann weitergehen. Ich kann aber durchaus auch davon eine mehrseitige Story machen.
Die Zeiten haben sich geändert und es kommt eine neue Genaration an Beamaten. Der Papierkram ist zwar dar, aber ohne sehr große Umstände zu bewältigen.
Ich wurde hier in Nowosibbirsk immer freundlich behandelt. Sogar beim Finanzamt.
Gruß
Uwe
Ihr zieht nach Russland und meldet Euch in Deutschland ab. Das ist wichtig, da Dich sonst die Behörde zurückschicken kann, bis über Deinen Antrag entschieden ist. Kann von Fall zu Fall verschieden sein. Vorausetzung ist natürlich, dass Ihr in Russland eine Wohnung habt. Dann brauchst Du einen Haufen Papier. Ist alles im internet nachzulesen. Wenn Du es nicht findest schicke mir eine PM. Ich habe alles da.
Du beantragst ein Drei-Monatsvisum und stellst den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Damit kannst Du in Russland bleiben.
Wenn Du die dreijährige Aufenthaltserlaubnis hast brauchst Du für jede Aus- und Einreise ein Visum. Das war bei mir aber nie ein Problem.
Dann macht Deine Frau eine Einzelfirma auf: Steuer 6% auf den Umsatz oder 15% vom Gewinn plus Sozialabgaben.
Du machst die Arbeit und Sie schreibt die Rechnungen. Ich gehe davon aus, das Du überwiegend Dienstleistungen anbietest.
Da ist eine OOO nicht notwendig und von der Abwicklung her zu kompliziert, zumal wenn noch MwSt. dazukommt.
Wir hatten bereits eine OOO, in der ich auch Direktor bin, als mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch lief. Nie Probleme gehabt. Ich habe auch eine Einzelfirma und kann so steuern wie ich will.
Die Einkünfte im Ausland müsstest Du eigentlich dort versteuern, da die Leistungen dort erbracht werden.
Aber bei 6% Steuern kannst Du die Rechnungen auch über die Einzelfirma schreiben. Ganz richtig ist das nicht.
Lass Dich nicht schocken von den Erzählungen über die russische Bürokratie. Die Geschichte von Zejtnot ist sehr ausgeschmückt. Wenn ein Stück Papier auf der Straße liegt, kann ich es aufheben, in den Abfalleimer schmeißen, und dann weitergehen. Ich kann aber durchaus auch davon eine mehrseitige Story machen.
Die Zeiten haben sich geändert und es kommt eine neue Genaration an Beamaten. Der Papierkram ist zwar dar, aber ohne sehr große Umstände zu bewältigen.
Ich wurde hier in Nowosibbirsk immer freundlich behandelt. Sogar beim Finanzamt.
Gruß
Uwe
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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Re: Steuern
Stimmt nicht. Wenn Du deutscher Staatsbürger bist, brauchst Du mit der разрешение на временное проживание keine Aus- und Einreisevisa. Wollten mir die Mitarbeiter im russischen Meldeamt auch erzählen, aber es gibt ein bilaterales Abkommen zwischen D und RU, welches die Visapflicht in diesem Fall aufhebt. Die funktioniert auch sehr gut an den Grenzen - ich hatte in zwei Jahren nie Probleme - nicht einmal in der Eisenbahn nach Kasachstan!Uwe hat geschrieben:Wenn Du die dreijährige Aufenthaltserlaubnis hast brauchst Du für jede Aus- und Einreise ein Visum. Das war bei mir aber nie ein Problem.
Uwe, dieser Rat war vielleicht vor einigen Jahren aktuell - aber inzwischen wird da sehr genau hingeschaut. Bei uns kam sogar das Amt für Arbeitsbeschaffung im Büro vorbei und hat meinen Arbeitsvertrag kontrolliert.Wir hatten bereits eine OOO, in der ich auch Direktor bin, als mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch lief. Nie Probleme gehabt. Ich habe auch eine Einzelfirma und kann so steuern wie ich will.
Man kann eventuell als Direktor vom Ausland aus arbeiten - da will ich meine Hand nicht ins Feuer legen -, aber definitiv würde ich dies nicht (!) vor Ort in Russland ohne Arbeitsgenehmigung machen.
Stimmt natürlich, alles ist lösbar. Und sicher ist einiges sogar einfacher als in Deutschland, weil nicht gleich eine Berufsgenossenschaft kommt, eine Regulierungsbehörde, ... . Aber viele Sachen sind auch definitiv komplizierter. Für einen deutschen Aufenthaltstitel brauche ich keine vier Arztbesuche quer über ganz Berlin verteilt. Und dies ist auch kein Blatt Papier, welches ich einfach auf der Straße liegen lassen kann. Vielleicht hast Du es über Beziehungen gekauft ... ich habe keine solchen Beziehungen und musste vier Tage lang durch die Stadt rennen.Lass Dich nicht schocken von den Erzählungen über die russische Bürokratie. Die Geschichte von Zejtnot ist sehr ausgeschmückt. Wenn ein Stück Papier auf der Straße liegt, kann ich es aufheben, in den Abfalleimer schmeißen, und dann weitergehen. Ich kann aber durchaus auch davon eine mehrseitige Story machen.
Das stimmt, die Freundlichkeit gegenüber westlichen Ausländern in den Behörden kann ich zumindestens für Novosibirsk bestätigen. In den letzten zwei Jahren wurde mir stets freundlich geholfen, mein Sachbearbeiter hat mir sogar seine Handynummer gegeben. Darüber habe ich mich aber auch nie beschwert.Die Zeiten haben sich geändert und es kommt eine neue Genaration an Beamaten. ... Ich wurde hier in Nowosibbirsk immer freundlich behandelt. Sogar beim Finanzamt.
Uwe, als ЧП haftet man aber - soweit ich weiß - mit seinem ganzen Vermögen. Wenn das Business also scheitert oder auch nur ein verrückter Mitarbeiter wegen einer Kleinigkeit vor Gericht zieht, kann man sehr schnell sehr viel Geld verlieren. Eine OOO hingegen kann man einfach pleite gehen lassen - die Haftung ist auf 10.000 Rubel beschränkt. Oder sehe ich da etwas zu kompliziert?Uwe hat geschrieben:Dann macht Deine Frau eine Einzelfirma auf: Steuer 6% auf den Umsatz oder 15% vom Gewinn plus Sozialabgaben. ... Da ist eine OOO nicht notwendig und von der Abwicklung her zu kompliziert, zumal wenn noch MwSt. dazukommt.
Re: Steuern
Jo, siehst Du.Uwe, als ЧП haftet man aber - soweit ich weiß - mit seinem ganzen Vermögen. Wenn das Business also scheitert oder auch nur ein verrückter Mitarbeiter wegen einer Kleinigkeit vor Gericht zieht, kann man sehr schnell sehr viel Geld verlieren. Eine OOO hingegen kann man einfach pleite gehen lassen - die Haftung ist auf 10.000 Rubel beschränkt. Oder sehe ich da etwas zu kompliziert?
Bei der IP kannst Du keine Mitarbeiter anstellen. Wenn es um Dienstleistungen geht ist das genau das richtige Mittel. Seine Frau braucht keine Arbeitsgenehmigung. Das Haftungsrisiko muss man natürlich abschätzen können. Wie bei einer Einzelfirma in D auch.
Ich gehe mal davon aus, dass Du in der OOO angestellter Direktor bist und kein Gesellschafter. Da läuft das denn etwas anders.
Du hast ja schon die russische Mentalität übernommen.
Ein Russe gründet eine Firma und überlegt, was er macht, wenn diese nicht läuft.
Als Deutscher überlegt man, wie man die Firma auf Trab bringen kann.
Ich hatte russische Partner und habe diese wieder "entfernt". Die Denkweisen und Handlungen über die Führung einer OOO waren zu unterschiedlich.
Es muss doch jeder Staat in der Lage sein, selbst zu bestimmen, welche Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis notwendig sind. In Russland ist das nun mal so wie Du es erlebt hast. Ich habe das Gleiche gemacht und sah da kein großes Problem. War nix mit kaufen. Allerdings war außer HIV alles in Ob Ges zu machen. War an einem Tag abgehakt.Vielleicht hast Du es über Beziehungen gekauft ... ich habe keine solchen Beziehungen und musste vier Tage lang durch die Stadt rennen.
Das stimmt wenn nicht die Umsätze sprunghaft steigen. Dann kommen alle möglichen Behörden zur Kontrolle um sich ihren "Bakschisch" abzuholen.Und sicher ist einiges sogar einfacher als in Deutschland
Das mit dem Blatt Papier war bildlich gesprochen.
Bei dem Abkommen mit Deutschland hast Du insoweit recht, falls die kleine AE vorliegt. Das kann aber 6 Monate dauern. In der Zeit brauchst Du das Visum.
Ich habe nie darauf zu pochen brauchen, da meine große AE vorlag und ich damit frei reisen kann.
Das Abkommen kam später und ich brauchte noch die Visa. Wenn es klappt ist ja gut.
Alles paletti in Russland (bis auf einige Ausnahmen)
Gruß
Uwe
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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Re: Steuern
Dann hatte ich wohl großes Glück, Antrag auf vorläufiges Wohnrecht Ende November '08, Erhalt Selbiger Ende Februar '09(geholt hab ich mir aber alles erst Anfang März), Arbeitserlaubnis mitte März beantragt, nach 10 Tagen hatte ich auch Diese(oder verdient meine Arbeitserlaubnis den Namen nicht, wie Dietrich oben schrieb?)Dietrich hat geschrieben:Und eine Arbeitserlaubnis, die den Namen auch verdient, gibt es soundso erst nach fruehstens 1,5 Jahren (vom Zeitpunkt des Antrags auf vorlaeufiges Wohnrecht sogar bis zu 2 Jahre).
Viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
