Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
joscha

Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von joscha »

Hallo liebe Leute!
Seit 5 Jahren ist mir euer Forum ein wertvoller Ratgeber. Genau so lange bin ich jetzt glücklich mit einer Russin verheiratet. Sie ist jetzt seit 5 Jahren mit ihrem jetzt 15 jährigen Sohn in D. Er fühlt sich hier sehr wohl, ist gut in der Schule und sieht seine Zukunft in D. Meine Frau arbeitet, hat einen sehr guten Job und verdient gutes Geld. Sie könnte problemlos die deutsche Staasbürgerschaft annehmen..... Will sie aber nicht, da sie sich Russland verbunden fühlt. Was mich angeht, so finde ich das gut. Habe ja schließlich auch eine Russin geheiratet. Nun zu dem Problem. Mein Sohn (er ist ihr Sohn aber es ist auch meiner) könnte vor seinem 16 Lebensjahr mit meiner Frau eingebürgert werden, wenn sie die Deutsche annehmen würde. Ansonsten geht es für Ihn nach 8 Jahren, also wenn er 18 Jahre alt ist.... Von deutscher Seite alles kein Problem.
Hier nun meine Frage: Wie sieht das von russischer Seite aus, wenn er mit 18 zur Botschaft geht und aus der Statsbürgerschaft entlassen werden will? Entlassen die Russen ihn, wenn er noch nicht bei der Armee war? Hat da jemand Erfahrungen oder kann Tipps geben? Ich wäre sehr dankbar!
Gruß
Joscha
joscha

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von joscha »

Erst mal vielen Dank für die Einstellung "russische Staatsangehörigkeit abgeben. Leider hilft mir das da auch nicht weiter, da mein Sohn nur die russische Staatsbürgerschaft besitzt. Wie verhält es sich, wenn er mit 18 die Statsbürgeschaft abgeben will? Gibt es da Probleme von der russischen Seite? Was erwartet / könnte ihn/uns erwarten?
Zeppelin
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Zeppelin »

joscha hat geschrieben:Wie verhält es sich, wenn er mit 18 die Staatsbürgeschaft abgeben will? Gibt es da Probleme von der russischen Seite? Was erwartet / könnte ihn/uns erwarten?
Offenbar weiß das niemand von uns so genau. Ich auch nicht.

Was könnten die Russen tun?
a) ihn einfach aus der Staatsbürgerschaft entlassen, weil sie keinen Stress haben wollen. Das wäre schön, käme aber auf den Versuch an.
b) ihm die Entlassung verweigern, sonst aber nichts weiter unternehmen. Das wäre erträglich, denn er könnte mit einer NE hier ganz gut leben.
c) sie könnten offiziell in D einen Auslieferungsantrag stellen. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich und kenne auch keine Rechtsgrundlage dafür. D würde dem auch wohl kaum nachkommen.

Sofern er nicht ausgebürgert wird, sollte der Sohn ab Eintritt der Wehrpflicht nicht mehr in die Russ. Föderation einreisen.

Aber hast Du schon mal darüber nachgedacht, den Jungen zu adoptieren? Dann würde er afaik automatisch Deutscher ohne dass die Mutter sich ausbürgern lässt.

Und mal Hand aufs Herz: Die Verbundenheit mit RUS will ich ja nicht in Abrede stellen, aber es geht doch in den meisten Fällen dieser Art um die Reisefreizügigkeit?
Ich kenne jedenfalls kaum ein anderes Motiv, außer man will das Wahl- und Wohnrecht in RUS nicht aufgeben. :roll:
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Axel Henrich
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Axel Henrich »

Zeppelin hat geschrieben:Aber hast Du schon mal darüber nachgedacht, den Jungen zu adoptieren?
Wenn der Vater sich auf die Hinterbeine stellt, kann das das schwer, teuer, whatever werden ...

-ah-
Zeppelin
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Zeppelin »

Axel Henrich hat geschrieben:Wenn der Vater sich auf die Hinterbeine stellt, kann das das schwer, teuer, whatever werden ...
Dann hätte er bereits die Zustimmung zur Ausreise des Sohnes verweigern können.

Hast Du einen alternativen Vorschlag?

-a.n.-
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Axel Henrich
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Axel Henrich »

Zeppelin hat geschrieben:Hast Du einen alternativen Vorschlag?
Nicht wirklich ... Dein Vorschlag ist voellig ok und weil ich vor ca. 17 Jahren vor diesem Problem stand (allerdings Maedel) wollte ich nur bemerken, was passieren koennte. In den Jahren habe ich bei Bekannten einige Auswuechse mitbekommen. Das ging in einigen Faellen sogar um PKWs die die biologischen Vaeter eingefordert hatten, um die Krabben haben die kein Wort verloren.
Die Erlaubniss zur Ausreise ist ja rechtl. auch noch mal anders einzuordnen, als die Adoption. War da nicht noch was, dass der biol. Vater in bestimmten Faellen Unterhalt von seinem Kind fordern kann ...?
Wir hatten damals Glueck und eine gute Rechtsanwaeltin, der Vater hatte auf alles verzichtet, er hatte aber auch nicht wirklich Interesse ...

Ich denke aber auch nicht, dass Russland da rumzickt. Wir haben die Aktion vor vier Jahren durch und es ging erstaunlich easy - wie gesagt Maedel. Man braucht ein paar Nachweise aus Russland, dass die Krabben z.B. keine Schulden, oder so haben, stellt dann einen Antrag auf Entlassung aus der russ. Staatsbuergerschaft (dauert ein paar Monate), diese laesst man doppelt beglaubigen und geht damit dann zu den deutschen Behoerden - die Konsulate geben da problemlos Auskunft.

-ah-
Zeppelin
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Zeppelin »

@ -ah-

Dann ist es ja okay. Ich dachte schon, Du hältst den Gedanken von vornherein für abwegig und unrealisierbar.
Mir ist auch bekannt, wie zumeist russ. Väter ihre Machtposition bzgl. Kindern ausnutzen.
Da kann man nur hoffen, das dieses Problem hier nicht noch erschwerend hinzu kommt.
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joscha

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von joscha »

Mit der Adoption darüber haben wir auch schon nachgedacht aber mein Sohn und ich möchten das nicht. Ich verstehe mich nämlich (was in Rus die absulute Ausnahme ist) sehr gut mit seinem Vater und wir haben unsere Absprachen. Damit würde ich ihn hintergehen und das möchte ich nicht. Er ist ein Mann, der zu seinem Wort steht. Das der Kurze nicht mehr nach Russland (konkret Moskau ist ja nicht wirklich Russland genauso wie New York nicht USA ist) möchte, dass hat er nach unserem letzten Besuch zum Ausdruck gebracht.
Ich sehe da nur mögliche Probleme in D im Studium, wenn er nicht entlassen wird. Wir wollen ihm halt auch später keine Steine in den Weg legen....
Zeppelin
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Zeppelin »

joscha hat geschrieben:Mit der Adoption darüber haben wir auch schon nachgedacht aber mein Sohn und ich möchten das nicht. Ich verstehe mich nämlich (was in Rus die absulute Ausnahme ist) sehr gut mit seinem Vater und wir haben unsere Absprachen. Damit würde ich ihn hintergehen und das möchte ich nicht. Er ist ein Mann, der zu seinem Wort steht. ...
Wie so würdest Du den Vater hintergehen? Unter diesen Bedingungen sollte es doch wohl möglich sein, im gemeinsamen behutsamen Gespräch mit allen Beteiligten die beste Lösung für den Jungen und somit die Zustimmung des leibl. Vaters zu finden.
Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass der Junge seinen Vater dafür verraten würde, sondern eher das Gegenteil.

Die letzte Möglichkeit, die mir sonst noch einfällt wäre, den leibl. Vater wenigstens dazu zu bewegen mitzuhelfen, den Jungen vom Wehrdienst "freizukaufen".
Das machen ja meines Wissens nach so manche russ. Eltern, wenn sie irgend wie die nötigen Kontakte aufbauen und das Geld aufbringen können.
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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Beitrag von Axel Henrich »

joscha hat geschrieben:Das der Kurze nicht mehr nach Russland [...]möchte, dass hat er nach unserem letzten Besuch zum Ausdruck gebracht.

Yep, das lebt sich schnell auseinander. Innerhalb von zwei, drei Jahren sind die Interessen so weit auseinader gelaufen, dass die Krabben erst mal zu tun haben, Gemeinsamkeiten/Interessen zu finden. Nach einer Woche kam dann mein halber Meter und sagte: "пап, я домой хочу".
joscha hat geschrieben:Ich sehe da nur mögliche Probleme in D im Studium, wenn er nicht entlassen wird.
Was fuer Probleme sollten das sein?
Ruf doch einfach mal im Konsulat an, oder wenn es nicht zu weit ist, machst du einen Termin mit dem Anwalt im Konsulat. Der kann Euch das alles erklaeren. Wenn ich das richtig verstanden habe, habt Ihr eh noch 8 Jahre Zeit? Wer weiss, was bis dahin gilt ...

-ah-
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