Das russische Konsulat in Berlin

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
herlit
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Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von herlit »

Im "Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa....." ist u.a. idiotensicher festgelegt, welcher Personenkreis von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit ist. So betrifft es auch Ehepaare und Kinder. Um trotzdem zu Geld zu kommen, haben sich die schlauen und sehr unfreundlichen Kerlchen -insbesondere am Schalter 2- etwas einfallen lassen. Variante 1:Beantragt eine deutsche, in der BRD lebende Bürgerin ein Visum, um ihren russischen Ehemann in Russland zu besuchen, muss sie dennoch 35 Euro zahlen. Begründung: Der Ehemann ist nicht Mitglied der EU. Variante2: Beantragt ein BRD-Bürger ein Visum, um seinen in Russland lebenden deutschen Vater zu besuchen, muss auch er blechen. Begründung: Der Vater ist kein Russe. Telefonische Anfragen - wenn man denn Glück hat und eine Verbindung bekommt - sind sinnlos, weil es keine konkreten Antworten gibt. Auf Anfragen per E-Mail wird nicht reagiert. Eine wirklich tolle Erleichterung!
Zuletzt geändert von herlit am 12 Nov 2008, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
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werner
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von werner »

Hallo,
woher bekomme ich den genauen Gesetzestext ? Die Konferenz war doch erst heute... :?

Mit besten Grüssen von Werner
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Dietrich
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

Es geht wohl um das Abkommen, welches bereits seit 2007 (oder war es 2006?) in Kraft ist.

Darueber haben wir aber schon oefters diskutiert.

Um es nochmal zusammenzufassen: In dem Abkommen geht es NUR um

- Russen, die in der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. deutsche) leben
- Europaer, die in Russland mit einem Vid na Shitelstvo leben

Russen in Russland und Europaeer in Europa sind nicht Inhalt dieses Abkommens. Das die Deutsche Botschaft fuer Ehepartner ein kostenloses Visum ausstellt liegt NICHT an diesem Abkommen. Dies ist Entgegenkommen der deutschen Behoerden. Den russischen ist dieses Wort aber fremd.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von herlit »

werner hat geschrieben:Hallo,
woher bekomme ich den genauen Gesetzestext ? Die Konferenz war doch erst heute... :?

Mit besten Grüssen von Werner
Hallo Werner! Das Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation vom 25.5.2006, in Kraft seit dem 1.6.2007, findest Du unter http://www.russisches-konsulat.de Du meinst sicher die Deutsch-Russische Mittelstandskonferenz ("Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft"), die ab 11.11. in Stuttgart stattfindet. Dort wurde lediglich eine begrenzte Visafreiheit für die Städte St. Petersburg und Moskau angedacht.
Zuletzt geändert von herlit am 12 Nov 2008, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von herlit »

Dietrich hat geschrieben:Es geht wohl um das Abkommen, welches bereits seit 2007 (oder war es 2006?) in Kraft ist.

Darueber haben wir aber schon oefters diskutiert.

Um es nochmal zusammenzufassen: In dem Abkommen geht es NUR um

- Russen, die in der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. deutsche) leben
- Europaer, die in Russland mit einem Vid na Shitelstvo leben

Russen in Russland und Europaeer in Europa sind nicht Inhalt dieses Abkommens. Das die Deutsche Botschaft fuer Ehepartner ein kostenloses Visum ausstellt liegt NICHT an diesem Abkommen. Dies ist Entgegenkommen der deutschen Behoerden. Den russischen ist dieses Wort aber fremd.
Ich habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen mit dem genannten Abkommen hinreichend informieren müssen. Es bringt nichts, in den ausnahmsweise verständlichen Text einen anderen Inhalt zu interpretieren. Über Dinge, von denen man nichts versteht, sollte man sich besser nicht äußern.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

herlit hat geschrieben: Ich habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen mit dem genannten Abkommen hinreichend informieren müssen. Es bringt nichts, in den ausnahmsweise verständlichen Text einen anderen Inhalt zu interpretieren. Über Dinge, von denen man nichts versteht, sollte man sich besser nicht äußern.
Jetzt bin ich aber gespannt.
Wo habe ich interpretiert? Wo liege ich falsch?

Schliesslich haben wir hier ja das ganze letzte Jahr auf einen Experten gewartet...

also dann mal los!
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von manuchka »

herlit, mäßige mal deinen Ton ein wenig.
Du erntest, was du säst.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

Lass ihn doch. Wenn man soo schlau ist, dann muss aber jetzt auch Substanz kommen.....
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von wolk0815 »

herlit hat geschrieben:Ich habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen mit dem genannten Abkommen hinreichend informieren müssen. Es bringt nichts, in den ausnahmsweise verständlichen Text einen anderen Inhalt zu interpretieren. Über Dinge, von denen man nichts versteht, sollte man sich besser nicht äußern.
Darf man fragen laut welcher verständlichen Textstelle im Abkommen denn Variante 1 doch korrekt durch das Abkommen abgedeckt bzw. warum ist die Variante 2 nicht falsch vom Konsulatsmitarbeiter laut Abkommen beantwortet ist ? Hoffe nun endlich hier durchzublicken. Dachte ich Dummerchen doch immer, dass der Personenkreis der in Artikel 5, 1b) in den Genuss eines Multivisums kommen bzw der laut Artikel 6 3a) von den Antragsbearbeitungsgebühren befreit ist. erst einmal durch den vorangegangenen Artikel 3, vor allem hier Punkt e) eingeschränkt ist. Asche auf mein Haupt, dass ich so einen klaren Text bisher nicht richtig interpretieren konnte.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Zejtnot »

Ich habe den Thread mal in die richtige Rubrik geschoben und warte nun auf die Antwort von herlit. Bin gespannt.

(Für alle, die nicht im Bilde sind, die bisherige Diskussion lief hier: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7870)
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