Heirat
Re: Heirat
Ehefähigkeitszeugnis hin oder her - manche russische Standesämter wollen eins, andere nicht.
Worum es jedoch HIER geht, ist der Antrag auf Eheschließung (in Deutschland: Aufgebot oder so), und den wollen alle russischen Standesämter.
Üblicherweise ist es so: Beide ehewillige Partner gehen gemeinsam zum StAmt und füllen dort einen zweispaltigen Antrag aus - jeder trägt dort seine Angaben in der für ihn vorgesehenen Spalte ein und unterschreibt das Ding eigenhändig. Es müssen beide selber unterschreiben, woher soll sonst der Standesbeamte wissen, ob auch beide heiraten wollen?
Kann einer von beiden nicht persönlich anwesend sein und unterschreiben, dann kann er - im Voraus - den Antrag vor einem russischen Notar unterschreiben, der Notar beglaubigt die Unterschrift, der andere Partner trägt den Antrag dann zum StAmt und unterschreibt selbst dann dort.
Befindet sich einer der Partner im Ausland (DE) und spricht noch dazu kein Russisch, ist es in der Tat so, wie Zejtnot angedeutet hat: Das russische Antragsformular wird ins Deutsche übersetzt, der deutsche Partner füllt das übersetzte Formular in seiner Spalte in deutscher Sprache aus und unterschreibt vor einem deutschen Notar, das Ganze wird vom Notar beglaubigt, dann mit einer Apostille versehen und so nach Russland geschickt. Dort fertigt ein russischer Übersetzer die Rückübersetzung des deutschen Formulars und der ausgefüllten Angaben an, ein russischer Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers (und damit die Übersetzung), und so - deutsche Übersetzung an der russischen Übersetzung, zusammengenäht und gestempelt - wird das Ding dann beim Standesamt eingereicht und um die Angaben und Unterschrift des russischen Partners ergänzt.
Das alles hat - wie gesagt - mit dem Ehefähigkeitszeugnis gar nichts zu tun.
Worum es jedoch HIER geht, ist der Antrag auf Eheschließung (in Deutschland: Aufgebot oder so), und den wollen alle russischen Standesämter.
Üblicherweise ist es so: Beide ehewillige Partner gehen gemeinsam zum StAmt und füllen dort einen zweispaltigen Antrag aus - jeder trägt dort seine Angaben in der für ihn vorgesehenen Spalte ein und unterschreibt das Ding eigenhändig. Es müssen beide selber unterschreiben, woher soll sonst der Standesbeamte wissen, ob auch beide heiraten wollen?
Kann einer von beiden nicht persönlich anwesend sein und unterschreiben, dann kann er - im Voraus - den Antrag vor einem russischen Notar unterschreiben, der Notar beglaubigt die Unterschrift, der andere Partner trägt den Antrag dann zum StAmt und unterschreibt selbst dann dort.
Befindet sich einer der Partner im Ausland (DE) und spricht noch dazu kein Russisch, ist es in der Tat so, wie Zejtnot angedeutet hat: Das russische Antragsformular wird ins Deutsche übersetzt, der deutsche Partner füllt das übersetzte Formular in seiner Spalte in deutscher Sprache aus und unterschreibt vor einem deutschen Notar, das Ganze wird vom Notar beglaubigt, dann mit einer Apostille versehen und so nach Russland geschickt. Dort fertigt ein russischer Übersetzer die Rückübersetzung des deutschen Formulars und der ausgefüllten Angaben an, ein russischer Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers (und damit die Übersetzung), und so - deutsche Übersetzung an der russischen Übersetzung, zusammengenäht und gestempelt - wird das Ding dann beim Standesamt eingereicht und um die Angaben und Unterschrift des russischen Partners ergänzt.
Das alles hat - wie gesagt - mit dem Ehefähigkeitszeugnis gar nichts zu tun.
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Re: Heirat
Oder besser, Visum, Billigflug und selbst beim Standesamt abgeben. Vielleicht kann man in Ufa auch kurzfristig heiraten beim Standesamt. Also bei meiner 1. Heirat in Russland habe wir Dienstag morgens den Kram abgegeben und Mittwoch war der Termin.... In Moskau weiss ich, geht das nicht. Aber Ufa? Einfach mal nachfragen....
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Re: Heirat
Wir (in St.Petersburg geheiratet) haben das wie folgt gelöst:Ich setzte ein Schreiben mit Formulierung in Richtung "Hiermit erteile ich XYY die Vollmacht mich in allen Belangen der Beantragung unserer geplanten Heirat zu vertreten": Damit bin ich dann zu einem deutschen Notar. Dort eine verfeinerte Version vor seinen Augen unterschrieben. Das ganze ging dann über den Notar ans Regierungspräsidium zwecks Apostille (evtl hätte ich dort auch selbst hinfahren können, um mir die apostillierte Vollmacht dann gleich wieder mitnehmen zu können). Das Original-Schreiben dann nach RU gesendet (hatte sowieso was zu schicken). Dort übersetzen lassen und zum Standesamt. Dort hat dann meine Frau die Terminwahl und den Antrag selbst durchgezogenmanuchka hat geschrieben:Worum es jedoch HIER geht, ist der Antrag auf Eheschließung (in Deutschland: Aufgebot oder so), und den wollen alle russischen Standesämter.
Schlimmer war die Angst, als ich für mein Ehefähigkeitszeugnis (welches das russ. Standesamt haben wollte), ein solches von meiner Frau bringen sollte (ihr wurde im Standesamt gleich gesagt, sie solle bloss nicht hier wegen eines Ehefähigkeitszeugnisses antanzen .. das gibt es in der RF nicht ! Basta !). Nun dachte ich, ich wäre in einer Vorstellung des Hauptmann von Köpenick gelandet (Keine Wohnung ohne Arbeit - keine Arbeit ohne Wohnung..nur halt in der EFZ-Variante).
Habe übrigens nie verstanden, wie eine Auslandsvertretung eines Staates (hier: russ. Konsulat), einem russ. Bürger ein Dokument ausstellen kann, welches in der RF garnicht existiert (sprich: Ehefähigkeitszeugnis, welches man wohl dort bekommt, wenn man hier in D lebt und im Konsulat angemeldet ist). Habe zugegeben noch nie gesehen, wie denn so ein "EFZ" dann aussieht.
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Re: Heirat
Völlig richtig. Und umgekehrt (also bei Heirat in D) läuft das ganz genau so. Nur braucht man hier kein formloses Schreiben, sondern ein amtliches Formular mit dem netten Titel "Beitrittserklärung" dafür.wolk0815 hat geschrieben:Wir (in St.Petersburg geheiratet) haben das wie folgt gelöst:Ich setzte ein Schreiben mit Formulierung in Richtung "Hiermit erteile ich XYY die Vollmacht mich in allen Belangen der Beantragung unserer geplanten Heirat zu vertreten": Damit bin ich dann zu einem deutschen Notar. Dort eine verfeinerte Version vor seinen Augen unterschrieben. ... Dort hat dann meine Frau die Terminwahl und den Antrag selbst durchgezogen .
Diesen Alptraum haben aber wohl schon manche Leute erlebt.Schlimmer war die Angst, als ich für mein Ehefähigkeitszeugnis (welches das russ. Standesamt haben wollte), ein solches von meiner Frau bringen sollte (ihr wurde im Standesamt gleich gesagt, sie solle bloss nicht hier wegen eines Ehefähigkeitszeugnisses antanzen .. das gibt es in der RF nicht ! Basta !). Nun dachte ich, ich wäre in einer Vorstellung des Hauptmann von Köpenick gelandet (Keine Wohnung ohne Arbeit - keine Arbeit ohne Wohnung..nur halt in der EFZ-Variante).
Ich auch nicht - weder vorstellen, noch gesehen. Ein EFZ kann das wohl nicht sein, sondern bestenfalls eine Bescheinigung über Familienstand und Abstammung.Habe übrigens nie verstanden, wie eine Auslandsvertretung eines Staates (hier: russ. Konsulat), einem russ. Bürger ein Dokument ausstellen kann, welches in der RF garnicht existiert (sprich: Ehefähigkeitszeugnis, welches man wohl dort bekommt, wenn man hier in D lebt und im Konsulat angemeldet ist). Habe zugegeben noch nie gesehen, wie denn so ein "EFZ" dann aussieht.
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Re: Heirat
7punkt meinte mal, dass das keine Bescheinigung oder Urkunde ist, sondern dass der Bürger dann sowas wie eine eidesstattliche Erklärung abgibt, die dann vom Konsulatsbeamten (oder einem Notar, wenn man das in Russland macht) beurkundet wird.
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Re: Heirat
Das hat meine Frau gemacht. Eine Erklärung dass unterschrieben, dass sie ledig ist, diese notariell beurkunden lassen, der Notar hat sie dann apostillieren lassen und das war's dann. Ähem Übersetzung ins deutsche natürlich noch!
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Re: Heirat
Das kann man sich doch aber sparen, wenn man etwas Deutsch versteht und das Standesamt sich nicht sperrt. Standesbeamte in D sind afaik ebenso berechtigt, eidesstattliche Erklärungen aufzunehmen und anzuerkennen.manuchka hat geschrieben:7punkt meinte mal, dass das keine Bescheinigung oder Urkunde ist, sondern dass der Bürger dann sowas wie eine eidesstattliche Erklärung abgibt, die dann vom Konsulatsbeamten (oder einem Notar, wenn man das in Russland macht) beurkundet wird.
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kazan
Re: Heirat
Für den Anfänger zum Mitdenken:manuchka hat geschrieben:...Befindet sich einer der Partner im Ausland (DE) und spricht noch dazu kein Russisch, ist es in der Tat so, wie Zejtnot angedeutet hat: Das russische Antragsformular wird ins Deutsche übersetzt, der deutsche Partner füllt das übersetzte Formular in seiner Spalte in deutscher Sprache aus und unterschreibt vor einem deutschen Notar, das Ganze wird vom Notar beglaubigt, dann mit einer Apostille versehen und so nach Russland geschickt. Dort fertigt ein russischer Übersetzer die Rückübersetzung des deutschen Formulars und der ausgefüllten Angaben an, ein russischer Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers (und damit die Übersetzung), und so - deutsche Übersetzung an der russischen Übersetzung, zusammengenäht und gestempelt - wird das Ding dann beim Standesamt eingereicht und um die Angaben und Unterschrift des russischen Partners ergänzt.
Das alles hat - wie gesagt - mit dem Ehefähigkeitszeugnis gar nichts zu tun.
- Das russische Antragsformular (wird von Freundin unterschrieben)
- Deutsche Übersetzung, wird (von mir) unterschrieben.
- Deutsche Übersetzung, (von mir) unterschrieben, wird ins Russische übersetzt. (Rückübersetzung )
- zusammengenäht und gestempelt - wird das Ding dann beim Standesamt eingereicht und um die Angaben und Unterschrift des russischen Partners ergänzt.
Re: Heirat
Das müsste man im Standesamt erfragen, was die Freundin ausfüllen soll - vermutlich ein originales Antragsformular, dem dann dein übersetztes, geschnürtes Antragsdokument beigelegt wird. Es muss halt erkennbar sein, dass trotz zweier Papiere ein einheitlicher Antrag gestellt wird.
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Re: Heirat
Ganz genau, Manu. Das Ding heisst dann eidesstaatliche Erklaerung, die man selbst schreibt, die dann notariell beglaubigen laesst, nachher apostiliert und uebersetzt. Das Papier hat aber eine Gueltigkeitsdauer (von Land zu Land unterschiedlich) bis 6 Monate max. :idea:manuchka hat geschrieben:7punkt meinte mal, dass das keine Bescheinigung oder Urkunde ist, sondern dass der Bürger dann sowas wie eine eidesstattliche Erklärung abgibt, die dann vom Konsulatsbeamten (oder einem Notar, wenn man das in Russland macht) beurkundet wird.
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"

