Kosten für Übersetzungen
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Silvio
Kosten für Übersetzungen
Anmerkung Administrator: Ich habe dieses Thema aus dem Thread zur FAQ zum Aufenthaltsrecht herausgetrennt: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=7465& Zejtnot
Dazu hätte ich eine Frage. Ich bin gerade dabei meine Hochzeit hier vorzubereiten. Ich habe alle Dokumente mit Apostille hier. Warst du mit den Originalen Dokumenten beim Dolmetscher oder hast du vorher beim Notar beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Die braucht man doch vom Passport und von der Migrationskarte sowieso oder reichen normale Kopien um zum Dolmetscher zu gehen. Kannst du was zu den Preisen sagen? Gestern habe ich die Auskunft bekommen, dass die Übersetzung pro Dokument ungefähr 500 Rubel kostet. Das scheint mir ein wenig viel.
Silvio W.
und liebe Grüße aus Syzran
Dazu hätte ich eine Frage. Ich bin gerade dabei meine Hochzeit hier vorzubereiten. Ich habe alle Dokumente mit Apostille hier. Warst du mit den Originalen Dokumenten beim Dolmetscher oder hast du vorher beim Notar beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Die braucht man doch vom Passport und von der Migrationskarte sowieso oder reichen normale Kopien um zum Dolmetscher zu gehen. Kannst du was zu den Preisen sagen? Gestern habe ich die Auskunft bekommen, dass die Übersetzung pro Dokument ungefähr 500 Rubel kostet. Das scheint mir ein wenig viel.
Silvio W.
und liebe Grüße aus Syzran
- Sibirier
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Also mit den Preisen für die Übersetzungen weiss ich leider nicht mehr.
Ich habe aber alle Dokumente im Original dem Übersetzungsbüro übergeben. Pass (Migrationskarte brauchte ich nicht) wurde gleich kopiert und wieder zurück gegeben. Anschließend habe ich die Originale bzw. Kopie zusammengenäht mit Übersetzung und Beglaubigung der Übersetzung des Notars zurück erhalten. Damit bin ich dann zum Standesamt.
Ich habe aber alle Dokumente im Original dem Übersetzungsbüro übergeben. Pass (Migrationskarte brauchte ich nicht) wurde gleich kopiert und wieder zurück gegeben. Anschließend habe ich die Originale bzw. Kopie zusammengenäht mit Übersetzung und Beglaubigung der Übersetzung des Notars zurück erhalten. Damit bin ich dann zum Standesamt.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- bella_b33
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Ja, genauso wie Sibirier es gesagt hat, haben wir es letzte Woche auch gemacht, also schon mit Originalen zum Übersetzer.
Gruß
Silvio
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Warum? 15 Euro für eine amtliche Übersetzung ist reichlich, aber nicht unverschämt. Ich zahle in Novosibirsk 150 bis 300 Rubel für die Übersetzung und 100 bis 200 Rubel für die Beglaubigung. Im Vergleich zu Deutschland ist das übrigens spottbillig.Silvio hat geschrieben:Gestern habe ich die Auskunft bekommen, dass die Übersetzung pro Dokument ungefähr 500 Rubel kostet. Das scheint mir ein wenig viel.
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Brauchten neulich eine Übersetzung des russ. Führerscheins meiner Frau.Kostete 15 Euro. Nur die Übersetzung ! Und das bei einem Original"text", den man sicher sowieso schon auf dem Computer hat und nur noch die persönlichen Daten eintragen und die richtige KFZ-Klasse raussuchen muss.Zejtnot hat geschrieben:Warum? 15 Euro für eine amtliche Übersetzung ist reichlich, aber nicht unverschämt. Ich zahle in Novosibirsk 150 bis 300 Rubel für die Übersetzung und 100 bis 200 Rubel für die Beglaubigung. Im Vergleich zu Deutschland ist das übrigens spottbillig.
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Wie Zejtnot schon schrieb, ist das nun wirklich im Rahmen.wolk0815 hat geschrieben: [...] Übersetzung des russ. Führerscheins meiner Frau.Kostete 15 Euro.
Ich brauche auch jedes Jahr fuer die Steuer (Unterstuetzung Angehoeriger) eine beglaubigte Uebersetzung des Rentenbescheides. Der Text, die Auflistung der Monate und auch der Stempel ist immer gleich - eine knappe halbe DIN A4-Seite, die er sicher schon auf dem Rechner hat, trotzdem werden jedes Mal knapp 40 Euronen faellig. Der hat halt seinen Satz - nach Worten/Zeilen und die muss er dann halt auch abrechnen. Kosten fuer Buero/Miete und Technik hat er ja auch.
-ah-
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- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Mann, 15 EUR! Oh, Gott, was für Abzocker, diese Übersetzer?! Die sollten eh kostenlos arbeiten!wolk0815 hat geschrieben:Brauchten neulich eine Übersetzung des russ. Führerscheins meiner Frau.Kostete 15 Euro. Nur die Übersetzung ! Und das bei einem Original"text", den man sicher sowieso schon auf dem Computer hat und nur noch die persönlichen Daten eintragen und die richtige KFZ-Klasse raussuchen muss.
An dem Führerschein sitzt ein Übersetzer einschl. Ausdrucken, heften, ausfertigen so seine 30 min. Dann muss er noch ein Sätzchen zum Namen schreiben, warum er den gerade so schreibt und nicht anders. Dann darf er auch noch prüfen, ob wirklich der Führerschein mit seinem bereits fertigen Machwerk im PC übereinstimmt, wenn er denn wirklich so ein Machwerk im Rechner hat. Dann darf er noch den Text in den Siegeln entziffern. Und, es soll vorkommen, dass der Übersetzer nicht jedes Schriftstück aus der UdSSR und ihren Nachfolgestaaten als Vorlage im Rechner hat.
Verwaltungsarbeit (Rechnung schreiben, verbuchen, Kopien der Übersetzung fertigen und ablegen usw.) kommt auch dazu. Auch Beeidigung und Fortbildungen haben gekostet und kosten.
Und, ihr gottverdammten übergeizigen Privatkunden mit Euren blöden Urkunden verursacht eh mehr Arbeit, als dass man daran verdient. Unter 40 EUR netto sollte kein Übersetzer überhaupt ein Blättchen in die Hand nehmen. Das ist aber leider heutzutage nicht durchsetzbar.
Und jetzt vergleicht mal: Beim Notar zahlt ihr für eine Unterschriftsbeglaubigung (5 - 10 min Arbeit) ab 10,00 EUR netto. Im Konsulat kosten Beglaubigungen von Kopien ebenfalls ab 10 EUR, Legalisationen (so sie denn erforderlich sind) 20 bis 40 EUR. Und das sind weit weniger qualifizierte Arbeiten als die des Übersetzers. Dem Übersetzer aber gönnt ihr aber nicht die Butter auf'm Brot.
Also, macht euch nicht wegen 15 EUR für die Übersetzung eines Führerscheins ins Hemd.
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Zeppelin
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Du untertreibst maßlos! Halsabschneider sind das.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Mann, 15 EUR! Oh, Gott, was für Abzocker, diese Übersetzer?! ...
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
a) Mache ich mir deswegen nicht ins Hemd. Sollte vielmehr zeigen, dass wenn eine ´Standardübersetzung´ 15 Euro kostet, ein Text, den man von A-Z neu erstellen muss, schon mehr kosten kannMagdeburg-Moskva hat geschrieben:Mann, 15 EUR! Oh, Gott, was für Abzocker, diese Übersetzer?! Die sollten eh kostenlos arbeiten!wolk0815 hat geschrieben:Brauchten neulich eine Übersetzung des russ. Führerscheins meiner Frau.Kostete 15 Euro. Nur die Übersetzung ! Und das bei einem Original"text", den man sicher sowieso schon auf dem Computer hat und nur noch die persönlichen Daten eintragen und die richtige KFZ-Klasse raussuchen muss.
....Also, macht euch nicht wegen 15 EUR für die Übersetzung eines Führerscheins ins Hemd.
b)Meine Frau war beim Übersetzer in 15 Minuten durch
c)Wenn alle Tankstellen plötzlich anfangen grundlos 5 Euro für den Sprit nehmen, ist ein Preis von 5,10 nicht plötzlich völlig gerechtfertigt.
d) Wenn ein Handwerker "A" mal banal gesagt unfähig ist und für eine Arbeit die jeder andere seiner Zunft (="B") in 15 Minuten macht, 1 Stunde braucht, ist der Stundenlohn für A nicht plötzlich genau so gerechtfertigt wie für B.
e) Könnte mich jetzt darüber auslassen, dass wenn ich eine Flugplan erstelle, dies auch pro Flugplan abgerechnet wird. Egal wie lange ich daran rumfeilen muss, bis alles passt, und egal ob da nur 10 oder zB 110 Personen an Bord sind...oder ob ich der Airline bei einem ihrer Transatlantikflüge mal ´läppische´$3000 einsparen konnte, weil ich eben nicht mit ´Konserven´ arbeite und mir Mühe gegeben habe.
f) Von Qualifikationsvergleichen werde ich hier nicht reden. Das ein Notar bei einem Kaufvertrag für zB ein Haus prozentual bezahlt, für eine Arbeit, welche für ein Haus für 1000000 bzw 2000000 Euro ´nicht wirklich´ mehr ist. finde ich......
und trotzdem nochmal ein g) Mache ich mir deswegen nicht ins Hemd.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Jetzt mal zur Mär von diesen "Standarddokumenten"... In meiner Praxis kommt alles Mögliche an Ausgangstexten vor. Der Urkundenkram der Privatpersonen ist Gott, Allah und Buddha sei Dank nur ein Teil davon. Somit bin ich mit verschiedenen Vordrucken aus verschiedenen Epochen der Vordruckerstellung konfrontiert. Weiterhin haben es Übersetzer des Russischen auch mit russischsprachigen Vordrucken anderer Staaten außer der RF zu tun. Statistisch gesehen, sind somit die Urkunden der Privatperson immer Neuheiten. Ausnahme sind vllt. die russischen Geburturkunden.
Ich persönlich würde mich hüten, einfach nur die Daten aus dem Ursprungsdokument (Name, Geburtsdatum usw.) in eine Vorlage zu übertragen und dann zack, ausdrucken, Stempel/Unterschrift drunter. Grundsätzlich muss ich prüfen, ob alles von oben bis unten mit der Übersetzung übereinstimmt. Dass das einen Moment dauert, ist klar. Im Gegenteil verführen diese Vorlagen dazu, gern mal etwas zu übersehen.
Ich weiß nicht, wie der Übersetzer in Wolk0815s Fall gearbeitet hat, will da nichts unterstellen.
Grundsätzlich gilt für beglaubigte Übersetzungen das Vollständigkeitsprinzip: Im Falle eines Führerscheins müssen auch die Klassen und Beschreibungen ("Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Gesamtmasse von 3500 kg / 7XXX Pfund ...") übersetzt werden, für die der Führerschein nicht gültig ist / die entwertet sind. Zur Angabe des Namens sollte auch ein Sprüchlein darunter stehen.
Man kann sich streiten, ob das sinnvoll ist.
Ein anderes Beispiel: Einige Kollegen übersetzen bei Arbeitsbüchern die Spalte mit den Anweisungen zur Einstellung und Entlassung nicht. "Das interessiert doch niemanden." Doch, wie ich finde. Zuerst ist es ein Indiz, ob die Angaben plausibel sind. Vielleicht will auch jemand tatsächlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob es wirklich die Anweisung Nr. 71/2001-k vom 9.5.2001 gibt.
Ich vertrete die Meinung, dem Übersetzer steht es nicht zu, zu werten, ob eine Information gefiltert werden darf und ob diese zu übersetzen ist oder nicht. Diese Verantwortung sollte ein Übersetzer auch nicht übernehmen. Bzw. sollten Teilübersetzungen genau mit dem Auftraggeber abgesprochen und dies schriftlich dokumentiert werden.
Grundsätzlich ist es so, dass ich abstinke, wenn jemand behauptet: "Du hast doch keinen Aufwand, was nimmste so viel?" und mir vielleicht noch erzählen will, wie ich meinen Job zu machen habe. Bei anderen Berufsgruppen hingegen trauen sich die Leute gar nicht, die Preisbildung zu hinterfragen.
Ich persönlich würde mich hüten, einfach nur die Daten aus dem Ursprungsdokument (Name, Geburtsdatum usw.) in eine Vorlage zu übertragen und dann zack, ausdrucken, Stempel/Unterschrift drunter. Grundsätzlich muss ich prüfen, ob alles von oben bis unten mit der Übersetzung übereinstimmt. Dass das einen Moment dauert, ist klar. Im Gegenteil verführen diese Vorlagen dazu, gern mal etwas zu übersehen.
Ich weiß nicht, wie der Übersetzer in Wolk0815s Fall gearbeitet hat, will da nichts unterstellen.
Grundsätzlich gilt für beglaubigte Übersetzungen das Vollständigkeitsprinzip: Im Falle eines Führerscheins müssen auch die Klassen und Beschreibungen ("Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Gesamtmasse von 3500 kg / 7XXX Pfund ...") übersetzt werden, für die der Führerschein nicht gültig ist / die entwertet sind. Zur Angabe des Namens sollte auch ein Sprüchlein darunter stehen.
Man kann sich streiten, ob das sinnvoll ist.
Ein anderes Beispiel: Einige Kollegen übersetzen bei Arbeitsbüchern die Spalte mit den Anweisungen zur Einstellung und Entlassung nicht. "Das interessiert doch niemanden." Doch, wie ich finde. Zuerst ist es ein Indiz, ob die Angaben plausibel sind. Vielleicht will auch jemand tatsächlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob es wirklich die Anweisung Nr. 71/2001-k vom 9.5.2001 gibt.
Ich vertrete die Meinung, dem Übersetzer steht es nicht zu, zu werten, ob eine Information gefiltert werden darf und ob diese zu übersetzen ist oder nicht. Diese Verantwortung sollte ein Übersetzer auch nicht übernehmen. Bzw. sollten Teilübersetzungen genau mit dem Auftraggeber abgesprochen und dies schriftlich dokumentiert werden.
Unfähige gibt es, keine Frage. Aber jemand, der wegen einer genauen Arbeitsweise länger braucht, ist nicht unfähig. Bzw. ist bei atemberaubenden Geschwindigkeiten auch gern mal Schlamperei im Spiel.wolk0815 hat geschrieben:Wenn ein Handwerker "A" mal banal gesagt unfähig ist und für eine Arbeit die jeder andere seiner Zunft (="B") in 15 Minuten macht, 1 Stunde braucht, ist der Stundenlohn für A nicht plötzlich genau so gerechtfertigt wie für B."
Um das mal auf die Übersetzer zu projizieren: Derzeit herrscht ein erheblicher Preisdruck, bei dem viele Mitbewerber leider mitspielen. 15 EUR sind für einen Führerschein mehr als angemessen, eher zu wenig. Somit sehe ich auch 20 - 30 EUR durchaus als gerechtfertigt an.wolk0815 hat geschrieben:Wenn alle Tankstellen plötzlich anfangen grundlos 5 Euro für den Sprit nehmen, ist ein Preis von 5,10 nicht plötzlich völlig gerechtfertigt.
Grundsätzlich ist es so, dass ich abstinke, wenn jemand behauptet: "Du hast doch keinen Aufwand, was nimmste so viel?" und mir vielleicht noch erzählen will, wie ich meinen Job zu machen habe. Bei anderen Berufsgruppen hingegen trauen sich die Leute gar nicht, die Preisbildung zu hinterfragen.