Nein. Das ist wie ein Einkommen. Wobei wir dann wieder bei der Frage sind, wie Du nach Russland kommen willst. Damit wären wir wiederum beim Wohnrecht.kazan hat geschrieben:Andy und wenn man nur von seinen Kapitaleinkünften lebt? Braucht man dann auch eine OOO (GmbH)
Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
- Norbert
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14555
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
-
Will
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Welcome to Russiakazan hat geschrieben:Von dem ganzen Wahnsinn wird man echt müde.
Andy und wenn man nur von seinen Kapitaleinkünften lebt? Braucht man dann auch eine OOO (GmbH)?
-
kazan
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Dafür braucht man aber keine Arbeitserlaubnis, oder?Norbert hat geschrieben:Nein. Das ist wie ein Einkommen.kazan hat geschrieben:Andy und wenn man nur von seinen Kapitaleinkünften lebt? Braucht man dann auch eine OOO (GmbH)
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Nein, braucht man nicht
- Norbert
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14555
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Nein. Wobei Du nur wegen Deiner Kapitaleinkünfte noch kein Visum bekommst. Es wäre nur eine der vielen Bedingungen für das Wohnrecht/Aufenthaltsgenehmigung erfüllt.kazan hat geschrieben:Dafür braucht man aber keine Arbeitserlaubnis, oder?
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Hallo Forengemeinde,
ich schliesse mich jetzt hier einmal mit meiner Frage an, damit ich nicht extra nen neuen Thread aufmachen muss.
Ich will mich mit meiner russischen Frau auch zusammen in Russland selbstständig machen(OOO).
Die Schritte sehen nun wie folgt aus:
- OOO eröffnen
- zwischenzeitlich sollte ich im März meine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekommen)
- eine Art von Lizenz/Erlaubnis für die OOO beantragen
- Anstellung und Arbeitsgenehmigung eines Ausländers beantragen(damit bin ich gemeint)
- mich dann als Arbeitskraft einsetzen(oder extra nochmals einstellen obwohl ich schon die Firma mit leite??)
Der Haken an der Sache ist, daß ich dann mit meiner Tätigkeit ständig wechselnde Orte habe(innerhalb Russlands, teils auch mal kurz ins Ausland wenn sich etwas ergibt, Großteil ist aber Russland). Laut der Behörde, bei der meine Frau heute war(migration schluschbe) ist aber mit meiner Arbeitsgenehmigung maximal ein 60tägiger Arbeitsaufenthalt ausserhalb Mordowien erlaubt! Den Rest der Zeit muss ich im Staat Mordowien verbringen. Es gibt nur Extragenehmigungen für Artisten(Zirkus).
Meine Frau sagte, wenn man über die 60Tage kommt, dann muss man einige Dokumente an ein Ministerium in Moskau senden und hoffen, daß dieser 60Tage Zeitraum verlängert/aufgehoben wird.
Mit Vid na Shittelstwo sollte es später ja keine Probleme mehr geben, aber momentan, mit vorläufiger Aufenthaltserlaubnis....sieht es schwierig aus :(
Hat jemand von euch irgendwelche Erfahrungen bezüglich der Arbeitstage, welche man im russischen "Ausland" verbringen darf?
Viele Grüße
Silvio
ich schliesse mich jetzt hier einmal mit meiner Frage an, damit ich nicht extra nen neuen Thread aufmachen muss.
Ich will mich mit meiner russischen Frau auch zusammen in Russland selbstständig machen(OOO).
Die Schritte sehen nun wie folgt aus:
- OOO eröffnen
- zwischenzeitlich sollte ich im März meine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekommen)
- eine Art von Lizenz/Erlaubnis für die OOO beantragen
- Anstellung und Arbeitsgenehmigung eines Ausländers beantragen(damit bin ich gemeint)
- mich dann als Arbeitskraft einsetzen(oder extra nochmals einstellen obwohl ich schon die Firma mit leite??)
Der Haken an der Sache ist, daß ich dann mit meiner Tätigkeit ständig wechselnde Orte habe(innerhalb Russlands, teils auch mal kurz ins Ausland wenn sich etwas ergibt, Großteil ist aber Russland). Laut der Behörde, bei der meine Frau heute war(migration schluschbe) ist aber mit meiner Arbeitsgenehmigung maximal ein 60tägiger Arbeitsaufenthalt ausserhalb Mordowien erlaubt! Den Rest der Zeit muss ich im Staat Mordowien verbringen. Es gibt nur Extragenehmigungen für Artisten(Zirkus).
Meine Frau sagte, wenn man über die 60Tage kommt, dann muss man einige Dokumente an ein Ministerium in Moskau senden und hoffen, daß dieser 60Tage Zeitraum verlängert/aufgehoben wird.
Mit Vid na Shittelstwo sollte es später ja keine Probleme mehr geben, aber momentan, mit vorläufiger Aufenthaltserlaubnis....sieht es schwierig aus :(
Hat jemand von euch irgendwelche Erfahrungen bezüglich der Arbeitstage, welche man im russischen "Ausland" verbringen darf?
Viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
so weit ich weiss darf man mit der vremennoje (..) nicht mehr als 90 Tage im Jahr ausserhalb der RF sein. Du kannst also innerhalb der RF so viel herumfahren wie Du moechtest. Selbst wenn es so waere wie Dir gesagt wurde - wer sollte das denn wie kontrollieren? Oder gibt es inzwischen Grenzposten zwischen Mordowien und dem Umland?
Geh mal zum Ovir und frage direkt.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Meine Frau sagte, daß man das einfach prüfen kann! Die Firma muss irgend einen Zettel(Marschbefehl
) abstempeln und zu einem Amt senden wenn ich auf Montage fahre. Ich übe ja mehr oder weniger eine Beratertätigkeit aus, vielleicht hilft das dabei auch nochmals.
Viele Grüße
Silvio
Viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13034
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?
Danke Dir 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
