Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
Hallo,
ich schon wieder. Was ist denn nun der Unterschied? Oder wo kann ich das nachlesen? Oder wo hab ich überlesen, oder, oder langsam verliere ich den Überblick, den ich nie hatte.
Für den bloßen längerfristigen Aufenthalt, ist welches Recht leichter zu beantragen:
- Wohnrecht?
- Aufenthaltsgenehmigung?
vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание)
vorläufiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
1. Ja, von der Ausländerbehörde
2. Ja, vom Vermieter
4. Ja, von der Ausländerbehörde, wird aber frühestens erst nach 1 Jahr Punkt 1 ausgestellt, max. 5 Jahre, kann dann verlängert werden
5. Nein, endgültiges Wohnrecht ist die Propiska (nicht Vid na Shitelstvo), die der Eigentümer der Wohnung einzutragen erlaubt (im Wohnungsregister).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Da sind wir etwas beim alten Thema, zwischen dir und Zejtnot
Zejtnot hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Nein. Aber bei der Aufenthaltsgenehmigung (insbes. Vid na Shitelstvo) wird m. E. eine Propiska verlangt.
Nein! Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) wird eine notarielle Erklärung des Vermieters verlangt, dass er einer Registrierung für mindestens 3 Jahre zustimmt. Für die volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) braucht man diese Erklärung für einen unbegrenzten Zeitraum. Letzteres bezeichnen einige als Propiska, ABER: der Stempel in meinem Pass lautet dennoch nur "Registrierung" und nicht "Propiska". Ich meine also, dass dies KEINE Propiska ist.
Propiska und dauerhaftes Wohnrecht scheinen ja nicht unbedingt das selbe zu sein?
Zejtnot hat geschrieben:Wer ununterbrochen in Russland bleiben möchte, braucht ein Studentenvisum, eine Arbeitsgenehmigung mit Arbeitsvisum oder vorläufiges/dauerhaftes Wohnrecht (разрешение на проживание / вид на жительство).
Und wie ich es nun verstehe (bitte korrigiert mich), braucht man jeweils zu entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung das entsprechende Wohnrecht?
Also zu:
vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание)
+ braucht man vorläufiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство)
+ braucht man endgültiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
Ein Wohnrecht ersetzt keine Aufenthaltsgenehmigung, richtig? Sondern ein Wohnrecht ist Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung, richtig?
Was ist Vid na Shitelstvo? Diese wird in unzähligen Beiträgen erwähnt, aber was ist das?
Danke
Selbst die "volle Aufenthaltsgenehmigung" (Vid na Shitelstvo) verliert man, wenn man sich nicht jedes Jahr aufs neue zurueckmeldet und nachweist, dass man im letzten Jahr mehr als 183 Tage im Lande war und ausserdem auch genug Einkommen hatte (und dies auch versteuert hat).
Da gibt es dann eben nur die Staatsbuergerschaft.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Also, wenn man dauerhaft in Russland wohnen will. Gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Arbeitsvisum. Zusätzlich zum Visum muss Du Dich bei jeder Einreise (Ausnahme: ich glaube, wenn weniger als 3 Tage ausgereist) eine neue Registrierung als Ausländer.
2. Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Du auf Dauer hier wohnen willst, kannst Du erstmal die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) bekommen (erst für 1 Jahr, verlängerbar bis 3 Jahre). Um diese zu erhalten, benötigst Du von dem Wohneigentümer das vorläufige Wohnrecht (временное разрешение на проживание). Trotzdem muss Du Dich zusätzlich noch jedes Jahr einmal bei der "Ausländerpolizeibehörde" registrieren lassen.
Nach 1 Jahr kannst Du dann die volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство in lateinischen Buchstaben: Vid na Shitelstvo) beantragen. Diese wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Dafür benötigst Du jedoch m. E. das endgültige Wohnrecht (Прописка in lateinischen Buchstaben Propiska), die der Wohnungseigentümer für Dich beantragen muss. Auch hier muss Du Dich zusätzlich noch jedes Jahr einmal bei der "Ausländerpolizeibehörde" registrieren lassen.
Mit einem Wohnrecht in Bezug auf der Wohnung hasst Du damit folglich nicht gleich die Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Du nachweisen musst, dass Du Dich in der Wohnung aufhalten darfst, benötigst Du das Wohnrecht, sonst kann Dich der Eigentümer auch mit Aufenthaltsgenehmigung rausschmeissen. Für den legalen Aufenthalt in Russland (nicht in der Wohnung) benötigst Du die Aufenthaltsgenehmigung. Dies wird überprüft, wenn Du auf der Strasse, am Flughafen etc. kontrolliert wirst.
Was ich nicht genau weiss, ob Du z. B. mit einem zeitlichen Wohnrecht vom Eigentümer für 5 Jahre auch eine volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство in lateinischen Buchstaben: Vid na Shitelstvo) bekommen kannst. Ich könnte mir vorstellen, das dies möglich ist. Aber das ist nur meine Vermutung. Dass musst Du schon selber rausfinden.
Eins ist jedenfalls sicher, es ist genau wie in Deutschland, dass die Ausländer sich mindestens 1 Mal im Jahr registrieren lassen müssen.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Also ich habe soeben gehört, dass das Wort "Propiska" ein alter Ausdruck ist. Heute gibt es keine Propiska mehr. Sondern eine zeitliche und eine unbegrenzte Registrierung. Die zeitlich unbegrenzte Registrierung heisst jedoch im Volksmund noch Propiska.
Daher auch in unseren Vid na Shitelstvo eine zeitliche unbegrenzte Registrierung. Die sieht identisch aus mit der Registrierung der Inländer (Pässe verglichen)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Sibirier hat geschrieben:Also ich habe soeben gehört, dass das Wort "Propiska" ein alter Ausdruck ist. Heute gibt es keine Propiska mehr. Sondern eine zeitliche und eine unbegrenzte Registrierung. Die zeitlich unbegrenzte Registrierung heisst jedoch im Volksmund noch Propiska.
Danke, dann ist ja so, wie ich schon vermutete, man braucht eine Aufenthaltsgenehmigung um sich in RU aufhalten zu können und für diese Aufenthaltsgenehmigung ein entsprechendes Wohnrecht (Wohn-Registrierung).
Nur frage ich mich immer noch - (Die zeitlich unbegrenzte Registrierung heisst jedoch im Volksmund noch Propiska) - warum sollte ein Vermieter einem Mieter eine unbegrenzte Registrierung gewähren? Das ist doch dann ausgeschloßen! Aber vllt. sollte man dafür ein extra Thema eröffnen?
Hallo,
Jetzt lese ich ständig, dass man mit Wohnrecht kein Visum braucht. Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich einen Mietvertrag über drei Jahre bekommen, dann lasse ich mich für diese Wohnung registrieren und habe ein "Anrecht", oder wie immer man das dann nennt, auf eine Aufenthaltsgenehmigung?
Danke
kazan hat geschrieben:Hallo,
Jetzt lese ich ständig, dass man mit Wohnrecht kein Visum braucht. Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich einen Mietvertrag über drei Jahre bekommen, dann lasse ich mich für diese Wohnung registrieren und habe ein "Anrecht", oder wie immer man das dann nennt, auf eine Aufenthaltsgenehmigung?
Danke
Wo steht denn das ?
Du hast doch schon selbst zusammengefasst
kazan hat geschrieben:Also zu:
vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание)
+ braucht man vorläufiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство)
+ braucht man endgültiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
Ein Wohnrecht ersetzt keine Aufenthaltsgenehmigung, richtig? Sondern ein Wohnrecht ist Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung, richtig?
Wäre ja sonst so als würdest du beim Kauf eines Autos den Führerschein mitbekommen und nicht erst die Fahrerlaubnis bekommen müssen, damit du ein Auto fahren kannst.
Sehe das also so: Für eine Aufenthaltsgenehmigung musst du nachweisen, dass du auch irgendwo wohnen kannst. Hast du dann die Aufenthaltsgenehmigung brauchst du kein Visum mehr (analog wie bei uns: mit einer AE brauchst du ja auch kein Visum mehr)
Oder, liebe Praktiker, sehe ich das falsch ?