Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
kazan

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von kazan »

Sibirier hat geschrieben:Also Kazan, irgendwie nerst Du langsam....
Wohnrecht gibt es vom Eigentümer. Wie kann ein Eigentümer einer Wohnung Dir die Aufenthaltsgenehmigung für Russland oder für Deutschland geben?
Sibirier, du hast dir ja schon reichlich Mühe gegeben, wenn dann immer noch "dumme" Fragen kommen, dann kann man schon mal genervt sein.
Aber schau hier:
Zejtnot hat geschrieben:...Wenn Du ein vorläufiges Wohnrecht hast, ist die Lage unklar, weil Du als Deutscher kein Visum mehr brauchst....
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... sum#p68127
Ich warte ständig, dass jemand kommt und klar sagen kann ein Wohnrecht ist nur ein simpler Mietvertrag, wie in Deutschland auch und nichts weiter! Nur dann dürfte es solche Aussagen wie von Zejtnot nicht geben, oder? Und da Zejtnot ja sonst schlaue Dinge schreibt, bin ich weiterhin irritiert.
Die weiteren Beiträge in denen etwas ähnliches steht, finde ich grad leider nicht.
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Zejtnot
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Zejtnot »

Halt, halt, halt! Kaum ist man mal zwei Tage nicht online, fangen hier wilde Diskussionen an. ;)

Also, gehen wir ganz nach oben, zur Frage von kazan:
kazan hat geschrieben:langsam verliere ich den Überblick, den ich nie hatte. :roll: Für den bloßen längerfristigen Aufenthalt, ist welches Recht leichter zu beantragen:
# vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание)
# vorläufiges Wohnrecht (временное разрешение на проживание)
# volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство)
# endgültiges Wohnrecht (вид на жительство)
Wie Du an den russischen Übersetzungen schon siehst, ist sind "vorläufige Aufenthaltsgenehmigung"="vorläufiges Wohnrecht" (временное разрешение на проживание) und "volle Aufenthaltsgenehmigung"="endgültiges Wohnrecht" (вид на жительство). Es ist einfach eine Ungenauigkeit in der Übersetzung, da die russischen Begriffe eigentlich eher "Wohnrecht" bedeuten, man es aber in Deutschland aber als "Aufenthaltsgenehmigung" bezeichnet. Diverse Webseiten nennen den russischen Status daher entsprechend dem deutschen Wort.

Bedingung für beides ist - unter anderem - ein festes Dach über dem Kopf in Russland. Hat der Ehepartner oder einer seiner Verwandten eigenen Wohnraum in der russischen Stadt, wo man leben möchte, ist das überhaupt kein Problem. Gibt es keinen eigenen Wohnraum, braucht man einen guten Vermieter. Dieser muss notariell bestätigen, dass er einer Registrierung (!) zustimmt. Für die временное разрешение на проживание (vorläufig) muss er auf 3 Jahre zustimmen, für den вид на жительство (endgültig) unbegrenzt.

Basierend auf dieser Zustimmung des Vermieters oder des Verwandten bekommt man später, nach Erteilung des Wohnrechts/Aufenthaltsgenehmigung in der Meldestelle eine Registrierung in den Pass. Mit der временное разрешение на проживание (vorläufig) bekommt man jeweils eine jährliche Registrierung (bis zu drei mal), mit dem вид на жительство (endgültig) eine unbegrenzte. Letzteres wird im Volksmund bis heute прописка (Propiska) genannt.

Die временное разрешение на проживание (vorläufig) ist nichts anderes als die Vorstufe für den вид на жительство (endgültig). Man bekommt, bevor einem Russland gänzlich vertraut, als erst einmal Wohnrecht/Aufenthaltsgenehmigung auf Probe. Nach frühestens einem Jahr mit временное разрешение на проживание (vorläufig) kann man sich für den вид на жительство (endgültig) bewerben. (Kazan, damit erübrigt sich die Frage, was einfacher zu beantragen ist.)

Während die временное разрешение на проживание (vorläufig) ein normaler Stempel im (deutschen) Reisepass ist, ist der вид на жительство ein extra Dokument, welches einem russischen Reisepass ähnelt. Letzteres ist dann auf dem Territorium der russischen Föderation auch ein überall gültiges Dokument.
Jetzt lese ich ständig, dass man mit Wohnrecht kein Visum braucht. Wie soll ich das verstehen?
Die russischen Gesetze für Ausländer schreiben vor, dass Ausländer ohne вид на жительство grundsätzlich ein Visum brauchen. Das bedeutet natürlich, dass Ausländer mit вид на жительство kein Visum brauchen. In diesem erwähnten Dokument steht auch eindeutig, dass "dieses Dokument zur Einreise, Ausreise und zum Aufenthalt ohne Visum berechtigt".

Es gibt jedoch ein tolles Abkommen zwischen Deutschland und Russland, dass auch Deutsche mit временное разрешение на проживание (vorläufiges Wohnrecht/Aufenthaltsgenehmigung) vom Visum befreit sind. Also auch diese benötigen kein Visum, was jedoch nicht allen Grenzposten bewusst ist. Ich hatte daher immer eine Kopie des Abkommens bei mir.

Ich hoffe, dass nun alle Unklarheiten beseitigt sind!
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Dietrich
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Dietrich »

Also so wie ich die Unklarheiten verstanden habe, meinte Kazan, wenn ihm jemand erlaubt ohne Begrenzung in der Wohnung zu wohnen (unbegrenztes Wohnrecht), dass er kein Visum braucht.
Das ist eben nicht so.
Du brauchst eine unbegrenzte (in der Praxis auf 5 Jahre begrenzt PLUS jedes Jahr zurueckmelden) Aufenthaltsgenehmigung. Aber um diese zu bekommen brauchst du u.A. wohl eine Wohnung in der du eine unbegrenzte Registrierung machen kannst (<- Das was Kazan scheinbar als unbegrenztes Wohnrecht verstanden hat).
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:wenn ihm jemand erlaubt ohne Begrenzung in der Wohnung zu wohnen (unbegrenztes Wohnrecht)
Das ist doch aber kein "unbegrenztes Wohnrecht", sondern schlicht und ergreifend eine Zustimmung zur Registrierung! Bitte nicht verwechseln.
Du brauchst eine unbegrenzte (in der Praxis auf 5 Jahre begrenzt PLUS jedes Jahr zurueckmelden) Aufenthaltsgenehmigung.
Nein, die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist dank des Zusatzabkommens mit Deutschland ebenso ausreichend.
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Dietrich
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Dietrich »

Zejtnot hat geschrieben:
Du brauchst eine unbegrenzte (in der Praxis auf 5 Jahre begrenzt PLUS jedes Jahr zurueckmelden) Aufenthaltsgenehmigung.
Nein, die vorläufige funktioniert ebenso.
Nun verwirr ihn nicht schon wieder.....
Er wollte unbegrenztes Wohnrecht ohne Visum.
Und das geht eben nur mit Vid. Wobei auch der nicht unbegrenzt ist....
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Sibirier »

Oh bosche moy....

Jetzt verwirrt Ihr in schon wieder.....

Ich bin mir ziemlich sicher, das was ich geschrieben hatte stimmt. Mit Ausnahme, was ich nicht weiss, ist, reicht für den Vid na Shiltelstvo, der auf max. 5 Jahre Laufzeit ausgestellt wird, auch eine zeitliche begrenzte Zustimmung des Vermieters für das Wohnrecht für 5 Jahre oder muss es eine unbegrenzte Zustimmung sein. Dieser Fall war bei mir nicht, das Eigentümer der Wohnung.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:Er wollte unbegrenztes Wohnrecht ohne Visum.
Nein, da stand nur "ohne Visum", nichts mit unbegrenzt. Und dafür reicht das vorläufige auch!
Sibirier hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, das was ich geschrieben hatte stimmt.
Nee, sorry Sibirier, ich finde es falsch und verwirrend, die Genehmigung des Vermieters zur Registrierung als "Wohnrecht" zu bezeichnen. Dann müssen wir hier alle alten Threads prüfen, denn wir haben eigentlich Wohnrecht immer gleichbedeutend mit Aufenthaltsgenehmigung genutzt, da "разрешение на проживание" wörtlich nun einmal Wohnrecht übersetzt wird. Juristisch entspricht es aber einem Aufenthaltstitel.
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Sibirier »

Ich sehe das etwas anderes, wenn Du diesen Stempel in Deinem Ausweis (egal ob russischer Pass oder Vid na Shitelstvo) hast Du ein Wohnrecht in dieser Wohnung und es kann Dich keiner rausschmeissen! Das ist so! Der Vid na Shitelstvo ist die Aufenthaltsgenehmigung für Russland und die Registrierung darin bescheinigt Dir, dass Du ein Wohnrecht in dieser Wohnung hast......
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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Zejtnot »

Und wie übersetzen wir dann in Zukunft "разрешение на временное проживание"? Das haben wir immer mit "vorläufiges Wohnrecht" übersetzt - wenn wir das nun über den Haufen werfen, stiften wir endlos Verwirrung, meine ich.
... wenn Du diesen Stempel in Deinem Ausweis (egal ob russischer Pass oder Vid na Shitelstvo) hast Du ein Wohnrecht in dieser Wohnung und es kann Dich keiner rausschmeissen!
OK, aber das ist so eine Nuance, die ist relativ nebensächlich - wer es einmal zum "Vid na Shitelstvo" gebracht hat, wird praktisch sowieso nie bedroht sein, aus der Wohnung geschmissen zu werden. Wir haben dies immer als Registrierung bzw. Propiska bezeichnet, nun plötzlich als Wohnrecht?! Zumal es die oben genannte Überschneidung gibt und auch in Russland die Propiska/Registrierung von niemandem als "разрешение на проживание" ("Wohnrecht" zurückübersetzt) bezeichnet wird.
kazan

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von kazan »

Meinen besten Dank für die Diskussion!

Edit: Ich hab den Rest meines Beitrages gelöscht, weils unnötiges Zeugs war, Entschuldigung.
Zuletzt geändert von kazan am 18 Nov 2008, 00:26, insgesamt 2-mal geändert.
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