Gerade die Merkblätter der dt. Botschaft durchgeblättert und folgendes gefunden:
Für jedes minderjährige Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Sorgeberechtigten unterschrieben
wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in
der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Also hat sich das wohl nach 2004 oder 2005 doch bei der Botschaft was geändert.....
Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
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Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Was soll das denn jetzt bitte heissen? Das Schalterdienstpersonal ist ja nicht selbststaendig, es handelt im Namen der Botschaft/ des Konsulats. An Schaltern da sitzen oft Mitarbeiter mit DE-Staatsangehoerigkeit und DE-Mentalitaet, also keine Aussiedler etc. meine ich jetzt, ich sehe da also keinen Unterschied zu dem DE-BeamtenZeppelin hat geschrieben:...Außerdem muss man dann noch die zweifelhaften Praktiken des Schalterpersonals im Unterschied zu dem der dt. Beamten sehen...
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Sorgeberechtigten!!! Wenn der geschiedene Ehepartner aber nicht sorgeberechtigt ist, dann braucht man seine Einverständniserklärung nicht, so verstehe ich das - dann muss aber bestimmt nachweisen, dass man allein sorgeberechtigt ist.Sibirier hat geschrieben:eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in
der Visastelle vorsprechen.
Du erntest, was du säst.
Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Ah siehste, sie brauchen das doch, Gesetz hin oder her, denn der Elternteil, der nicht mit dem Kind wohnt oder nach der Scheidung verliert ja nicht das Sorgerecht oder...Sibirier hat geschrieben:Gerade die Merkblätter der dt. Botschaft durchgeblättert und folgendes gefunden:
Für jedes minderjährige Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Sorgeberechtigten unterschrieben
wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in
der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.....
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Asche auf mein Haupt. Wie schon geschrieben, wir sind früher ohne dem geflogen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Einverständniserklärung des anderen Elternteils..
Das ist doch eine recht einfache Formel:
Russland bestimmt, unter welchen Voraussetzungen jemand aus Russland ausreisen darf.
Die Schengen-Staaten bestimmen, unter welchen Voraussetzungen jemand in die Schengen-Staaten einreisen darf.
Wenn in Deutschland für eine(n) Minderjährige(n) ein Reisepass beantragt werden soll, müssen beide Sorgeberechtigten (beide Elternteile) zumindest beim Passantrag zugegen sein. Wie das dokumentiert wird, weiß ich nicht. Hat nur einer das Sorgerecht, muss das entsprechende Gerichtsurteil vorgelegt werden. Ist ein Sorgeberechtigter nicht zugegen, muss ebenfalls der andere schriftlich (mit beglaubigter Unterschrift) zustimmen. Dann allerdings ist der Reisepass sozusagen der Freifahrtschein.
Ebenso kann Deutschland eine derartige Einverständniserklärung zur Einreise nach Deutschland (Schengen-Staaten verlangen). Woher weiß schließlich das Konsulat, dass der nicht mitreisende Elternteil nicht der Ausreise des Kindes widersprochen hat?
Russland bestimmt, unter welchen Voraussetzungen jemand aus Russland ausreisen darf.
Die Schengen-Staaten bestimmen, unter welchen Voraussetzungen jemand in die Schengen-Staaten einreisen darf.
Wenn in Deutschland für eine(n) Minderjährige(n) ein Reisepass beantragt werden soll, müssen beide Sorgeberechtigten (beide Elternteile) zumindest beim Passantrag zugegen sein. Wie das dokumentiert wird, weiß ich nicht. Hat nur einer das Sorgerecht, muss das entsprechende Gerichtsurteil vorgelegt werden. Ist ein Sorgeberechtigter nicht zugegen, muss ebenfalls der andere schriftlich (mit beglaubigter Unterschrift) zustimmen. Dann allerdings ist der Reisepass sozusagen der Freifahrtschein.
Ebenso kann Deutschland eine derartige Einverständniserklärung zur Einreise nach Deutschland (Schengen-Staaten verlangen). Woher weiß schließlich das Konsulat, dass der nicht mitreisende Elternteil nicht der Ausreise des Kindes widersprochen hat?

