Die Frau von Sibirier geht einkaufen? Hat der ein Leben!Dietrich hat geschrieben:Quatsch, der ist froh, wenn seine Frau gerade mal zum Einkaufen ist, und er in seiner Wohnung mal ausnahmsweise der Chef ist.
Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
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Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
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Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
Deswegen habe ich auch nie Geld in der Tasche. Wenn ich mal auf Dienstreise war, bekomme ich dann wenigstens Geld von dem meine Frau nichts weiss...Zejtnot hat geschrieben:Die Frau von Sibirier geht einkaufen? Hat der ein Leben!
Nein, ich bin kein Hausältester des Podesd. Sagt mal, hat niemand von Euch mal einen Auszug benötigt aus dem Register der Wohnung benötigt? Ich für den Vid.... Dort sind dann die unbegrenzten Regristirerung eingetragen und halt eine Person mit der Registrierung hat den Zusatz "Ältester" - nicht in Lebensjahren, sondern der bekommt die Abrechnung über Kommunalabgaben usw. Ich bin nicht Ältester des Podesdes. Das ist jemand anderes bei uns....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
Also, bist du zumindest formaljuristisch (zu deinen Familienverhältnissen schweige ich jetzt respektvoll wegen Unkenntnis meinerseits) der starschij po kwartire? Wat et nich allet jibt. Was es nicht alles gibt?! Ich kenne dafür otwetstwenny kwartirosjomschtschik.
Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
Ich wollte gerne eine Auskunft wiedergeben die ich vor kurzem in einer Behörde bekommen habe..Zejtnot hat geschrieben:Moment, moment, hier wird einiges durcheinander gehauen!
Nein! Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) wird eine notarielle Erklärung des Vermieters verlangt, dass er einer Registrierung für mindestens 3 Jahre zustimmt. Für die volle Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) braucht man diese Erklärung für einen unbegrenzten Zeitraum. Letzteres bezeichnen einige als Propiska, ABER: der Stempel in meinem Pass lautet dennoch nur "Registrierung" und nicht "Propiska". Ich meine also, dass dies KEINE Propiska ist.Sibirier hat geschrieben:Nein. Aber bei der Aufenthaltsgenehmigung (insbes. Vid na Shitelstvo) wird m. E. eine Propiska verlangt.
So oder so, für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) braucht man keine Propiska. Aber das ganze hat dennoch einen Haken: Für die dreijährige Registrierung braucht man einen dreijährigen Mietvertrag, welcher meldepflichtig ist, weswegen nur sehr wenige Vermieter der Sache zustimmen! Daran scheitern Viele, die eine Aufenthaltsgenehmigung wollen.
Zum Thema Propiska allgemein: Ja, das ist eine Art Joker. Wer einmal eine Propiska hat, kann dem Besitzer endlos auf der Nase rumtanzen. Alle Leute, die in der Wohnung eine Propiska haben, müssen einem Verkauf zustimmen, weiteren Propiskas zustimmen, können nicht rausgeschmissen werden, etc. Aber sie sind nicht die Besitzer.
Propiska gibt es nicht mehr.. der Ausdruck heisst jetzt Registracia.. Vidno Zhitilsvo gibt es nur für Ausländer und nicht Angehörige des Unionsstaates.. In Sochi wird mit dem Ausdruck oft Schundluder getrieben..
Stimmt nun diese Auskunft der Meldebehörde in Sochi oder nicht?
- Zejtnot
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Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?
Ja, die klassiche Propiska wurde abgeschafft und durch die ständige Registrierung ersetzt. Dies ist aber absolut dasselbe - es gibt meines Wissens keinen Unterschied, außer der Bezeichnung. Deswegen wird die ständige Registrierung selbst von vielen Ämtern weiterhin Propiska genannt.J.Eckel hat geschrieben:Ich wollte gerne eine Auskunft wiedergeben die ich vor kurzem in einer Behörde bekommen habe..
Propiska gibt es nicht mehr.. der Ausdruck heisst jetzt Registracia.. Vidno Zhitilsvo gibt es nur für Ausländer und nicht Angehörige des Unionsstaates.. In Sochi wird mit dem Ausdruck oft Schundluder getrieben..
Stimmt nun diese Auskunft der Meldebehörde in Sochi oder nicht?
Den Vid na Zhitelstvo gibt es natürlich nur für Ausländer ... es ist ja ein Aufenthaltstitel für Ausländer. Inländer brauchen ja keinen Aufenthaltstitel?! Denen reicht eine einfache, vorläufige Registrierung, um in einer anderen Stadt legal zu leben. (Einige Betriebe, beispielsweise staatliche Moskauer Universitäten, fordern von ihren Mitarbeitern auch eine ständige Registrierung, ex-Propiska.)