Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Reg dich mal nicht so auf - es hat niemand behauptet, dass es sich bei euch um Kindesentzug handelt. Es wurde nur versucht zu erklären, warum es überhaupt solche Regelungen gibt.
Ich stelle nicht in Zweifel, dass der Vater einverstanden ist, aber das ist nun mal eine heikle Geschichte, deswegen versuchen sich die Staaten (nicht nur der deutsche) abzusichern. Wenn alle einverstanden sind, dann sollte es doch auch kein Problem sein, mal gemeinsam zum Gericht zu gehen und dort ein Urteil zu erwirken. Vielleicht können sich Vater und Mutter mal beim ZAGS oder beim örtlichen Organ opekunstva i popechitelstva beraten lassen.
Ich stelle nicht in Zweifel, dass der Vater einverstanden ist, aber das ist nun mal eine heikle Geschichte, deswegen versuchen sich die Staaten (nicht nur der deutsche) abzusichern. Wenn alle einverstanden sind, dann sollte es doch auch kein Problem sein, mal gemeinsam zum Gericht zu gehen und dort ein Urteil zu erwirken. Vielleicht können sich Vater und Mutter mal beim ZAGS oder beim örtlichen Organ opekunstva i popechitelstva beraten lassen.
Du erntest, was du säst.
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Ich kann schon verstehen, dass die Behörden explizit ein Sorgerechtsurteil haben wollen. Man kann viel in ein Dokument schreiben, egal, wie es beglaubigt ist. Wenn es dann zum Streit kommt, besteht ja immer noch das Sorgerecht. Wie kann eine Behörde hier überprüfen, ob das Dokument in ihrem Sinne wasserdicht ist? Mit welchem Aufwand?
Wenn der Vater mit allem einverstanden ist, warum ist man dann nicht einfach gemeinsam zum Familiengericht gegangen und hat der Frau das alleinige Sorgerecht übertragen? Würde ich mich als zuständiger Beamter auch fragen.
Wenn der Vater mit allem einverstanden ist, warum ist man dann nicht einfach gemeinsam zum Familiengericht gegangen und hat der Frau das alleinige Sorgerecht übertragen? Würde ich mich als zuständiger Beamter auch fragen.
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
@pimpim
Bei allem Verständnis für Deine Wut. Du hast, wie Manu, Harald63, meine Wenigkeit (an anderer Stelle) und viele andere schon geäußert haben, weder Grund noch Recht, so sehr gegen den dt. Staat zu polemisieren.
Die Begründung hat Manu schon hinreichend ausgeführt. Will ich deshalb nicht wiederholen.
Doch wenn Euch ohnehin eine notariell beglaubigte Zustimmung des Vaters vorliegt, glaube ich kaum, dass es besonders schwierig sein dürfte, diese auch zur Grundlage der Entscheidungsfindung eines Gerichtes zu machen. So viel Vertrauen habe ich in die - ansonsten evtl. manchmal zweifelhaften - russ. Gerichte schon.
Evtl. erleichternd kommt hierbei zum Tragen, dass des sich 'nur' um ein Mädchen (also keinen potenziellen Soldaten) handelt.
Außerdem arbeiten selbst in der russ. Justiz 'nur' Menschen - und bestimmt nicht die dümmsten oder bösesten.
Bedenke bitte, dass die ganz normalen Leute in RUS ein sehr großes Herz für Kinder haben (auch wenn es gesamtgesellschaftlich viele schlimme Mißstände geben mag.)
Klar. Es ist ein ziemlicher Aufwand für Euch und womöglich kommt es auch zu einer zeitweiligen Trennung. Doch so klein ist das Mädchen ja nun auch nicht mehr.
Und verzeih mir bitte die Bemerkung: Euch hätte von Anfang an klar sein müssen, was da auf Euch zukommt. Schließlich gibt es auch hier im Forum das eine oder andere Paar, das sich wegen bereits vorhandener Kinder in RUS niederlassen mussten.
Versteh bitte meinen Beitrag nicht falsch. Ich möchte Euch nur Mut machen, diesen unvermeidbaren letzten Schritt nun auch noch durchzuziehen.
Gruß,
Z.
Bei allem Verständnis für Deine Wut. Du hast, wie Manu, Harald63, meine Wenigkeit (an anderer Stelle) und viele andere schon geäußert haben, weder Grund noch Recht, so sehr gegen den dt. Staat zu polemisieren.
Die Begründung hat Manu schon hinreichend ausgeführt. Will ich deshalb nicht wiederholen.
Doch wenn Euch ohnehin eine notariell beglaubigte Zustimmung des Vaters vorliegt, glaube ich kaum, dass es besonders schwierig sein dürfte, diese auch zur Grundlage der Entscheidungsfindung eines Gerichtes zu machen. So viel Vertrauen habe ich in die - ansonsten evtl. manchmal zweifelhaften - russ. Gerichte schon.
Evtl. erleichternd kommt hierbei zum Tragen, dass des sich 'nur' um ein Mädchen (also keinen potenziellen Soldaten) handelt.
Außerdem arbeiten selbst in der russ. Justiz 'nur' Menschen - und bestimmt nicht die dümmsten oder bösesten.
Bedenke bitte, dass die ganz normalen Leute in RUS ein sehr großes Herz für Kinder haben (auch wenn es gesamtgesellschaftlich viele schlimme Mißstände geben mag.)
Klar. Es ist ein ziemlicher Aufwand für Euch und womöglich kommt es auch zu einer zeitweiligen Trennung. Doch so klein ist das Mädchen ja nun auch nicht mehr.
Und verzeih mir bitte die Bemerkung: Euch hätte von Anfang an klar sein müssen, was da auf Euch zukommt. Schließlich gibt es auch hier im Forum das eine oder andere Paar, das sich wegen bereits vorhandener Kinder in RUS niederlassen mussten.
Versteh bitte meinen Beitrag nicht falsch. Ich möchte Euch nur Mut machen, diesen unvermeidbaren letzten Schritt nun auch noch durchzuziehen.
Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
-
pimpim
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
das stimmt leider nicht so, denn die "Gesetzesänderung" ist erst am 28.08.2008 eingetreten, also 5 Monate nach Beantragung des Visums. Zum Zeitpunkt des Visumsantrages war auch nicht abzusehen, dass sich da etwas ändert, und leider konnte ich auch nicht wissen, dass die "interkulturelle Komeptenz" von manch SB nicht soweit reicht zu wissen, dass es eine Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland gibt. Sich dann aber anmaßen über binationale Partnerschaften zu entscheiden.Zeppelin hat geschrieben:Und verzeih mir bitte die Bemerkung: Euch hätte von Anfang an klar sein müssen, was da auf Euch zukommt. Schließlich gibt es auch hier im Forum das eine oder andere Paar, das sich wegen bereits vorhandener Kinder in RUS niederlassen mussten.
Trotzdem danke für eure Tipps
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Genau das meine ich aber: Mit so etwas MUSS man in einer solchen Konstellation leider immer 'rechnen'.pimpim hat geschrieben:das stimmt leider nicht so, denn die "Gesetzesänderung" ist erst am 28.08.2008 eingetreten, also 5 Monate nach Beantragung des Visums. Zum Zeitpunkt des Visumsantrages war auch nicht abzusehen, dass sich da etwas ändert,
Bist Du sicher, dass da ein "Gesetz" geändert wurde? Das war wohl eher eine Verwaltungsvorschrift o.ä. Andernfalls wäre ich Dir für eine Quellenangabe dankbar.
Tut mir leid: Aber hast Du schon einmal etwas von "pflichtgemäßem Ermessen" gehört? Da müssen Beamte (die ich keineswegs pauschal in Schutz nehme) leider sehr viele Zugzwänge und Vorgaben berücksichtigen.und leider konnte ich auch nicht wissen, dass die "interkulturelle Komeptenz" von manch SB nicht soweit reicht zu wissen, dass es eine Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland gibt. Sich dann aber anmaßen über binationale Partnerschaften zu entscheiden.
Und hier gilt es nun einmal, Eure verständlichen privaten Interessen gegen die Verbindlichkeiten internationalen Rechts abzuwägen! Wäre ich der 'Dienstherr' der zust. SB, würde ich in diesem Falle auch nur sagen können: "Tut mir leid. Ich kann und will nicht das Recht eines anderen Staates und seiner Bürger brechen."
Und im umgekehrten Fall profitieren wir hier in D oft sehr davon, dass dieses Prinzip in D so kategorisch beachtet wird: Wer sich hier legal aufhält, kann sich ziemlich sicher sein.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
-
pimpim
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Hast du schon mal gesehen, dass man dir eine rückwärts nummerierte Akte zur Akteneinsicht vorlegt, in der es aus unerfindlichen Gründen Lücken gibt?Zeppelin hat geschrieben:Aber hast Du schon einmal etwas von "pflichtgemäßem Ermessen" gehört?
Oder hast du schon erlebt, dass man eine erteilte Zustimmung zu einem Visum zurücknimmt, nur weil eine Verpflichtungsklage mit dem Zwecke die Bearbeitung nach VIER Monaten NICHTSTUN zu beschleuinigen, beim VG eingeht?
Nein, das ist nicht pflichtgemäßes Ermessen. Ich bin selber leitender Angestellter im öffentlichen Dienst, und entscheide über die berufliche Zukunft von etlichen Leuten tagtäglich, aber in meinen Akten bekommt das erste Dokument die 1.
Ich will hier nichts verallgemeinern, aber was ich persönlich erlebt habe hat mein Vertrauen in den deutschen Staat aufs stärkste beschädigt.
Soviel zum emotionalen Teil. Nun zu den sachlichen Problemen.
Es handelt sich um den Einstellungsbeschluss: BVerwG 1c 31.07. da es sich "nur " um einen Gerichtsbeschluss handelt würde ich nicht von einem neuen gesetz reden. Aber wie mir nun persönlich von der Referatsleitung beim Auswärtigen Amt in Berlin mitgeteilt wurde, sind die Botschaften angewiesen auf die Vorlage eines Sorgerechtsurteils zu bestehen. Auch dass auf allen Infoseiten der Botschaften etwas anderes steht, nämlich dass die notarielle erklärung ausreicht, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, hat nichts zu bedeuten, da es keine Gewähr für den Inhalt der Homepage gibt. Auch dass das Visum lange vor dieser neuen rechtsauffassung beantragt wurde tut nichts zur sache, da es "tatzeitrecht" im Ausländerecht nicht gibt.
man hat also nur wenige Möglichkeiten:
Klageweg auf Sorgerecht in Russland
Härtefallantrag (fast 0% Chance, da keine echte lebensgefahr, sondern nur Dasein als quasi Vollwaise)
oder auswandern.
Noch tendiere ich zu Weg 1. Und dazu habt ihr mir ja doch ein paar ganz hilfreiche Ideen geliefert, zum Beispiel den Tip, dass man die notarielle erklärung ja auch vor gericht benutzen kann.
In wiefern jedoch eine gerichtliche Erlaubnis zur Ausreise
unser problem klären sollte weiss ich nicht, da ausdrücklich eine Entscheidung über das Sorgerecht vorliegen muss.manuchka hat geschrieben:Was aber geht, ist eine gerichtliche Entscheidung, die die Ausreise des Kindes zur dauernden Wohnsitznahme ins Ausland erlaubt.
Aber wir lassen die Hoffnung noch nicht fahren.
Gruss und besten dank für die engagierte Diskussion
pimpim
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Es gibt aber das Sorgerecht als solches in Russland nicht, da heißt das Ganze "elterliche Rechte", und damit da jemand die seinen elterlichen Rechte entzogen bekommt, muss er sich schon fast kriminell dem Kind gegenüber verhalten. Das, was ich mit der gerichtlichen Genehmigung zur Ausreise geschrieben habe, stammt aus einem Artikel und scheint sowas wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht im deutschen Recht zu beinhalten.
Lasst euch doch von der Botschaft und einem russischen Anwalt mal beraten, was ihr nun konkret braucht.
Lasst euch doch von der Botschaft und einem russischen Anwalt mal beraten, was ihr nun konkret braucht.
Du erntest, was du säst.
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
pimpim,
es mag ja sein, dass Du es mit einer enorm unwilligen ABH zu tun hast, die womöglich auch noch unrechtmäßig handelt. Ich bestreite nicht, dass es so etwas immer mal gibt. Jedoch hast Du einige Fakten, die darauf schließen lassen, erst sehr spät genannt. Und da ging ich halt davon aus, dass es eben an dem ohnehin komplizierten und sensiblen Verfahren beim Familiennachzug liegt.
Doch was Du über die Weisung des AA an die Konsulate geschrieben hast, ist nunmal leider so. Ich weiß ja nicht, ob Du Deine Nase mal etwas in den Laden hinein stecken konntest, denn dann wüsstest Du wahrscheinlich, was für ein scharfer Wind dort durch die Gänge pfeift.
Man kann das fast mit der Bundeswehr vergleichen: In den höheren Stäben hat man ein ganz nettes Leben, aber die Konsulate sind reine Befehlsempfänger; quasi das Fußvolk der Truppe. In den Visastellen der Konsularabteilungen der Botschaften arbeiten 'Soldaten' und 'Unteroffiziere' und die Leiter sind vom Rang bestenfalls her bestenfalls mit einem Hauptmann zu vergleichen
Und wenn die Leute in den Visastellen nicht spuren, sieht es schnell gaaaaaaanz finster für sie aus.
Das wird Dich nicht trösten. Ich teile ja durchaus Deine Verbitterung - nur ist diese eben kein guter Berater.
Manu hat ja schon gesagt, was ihr unternehmen solltet, um zu dem geforderten Gerichtsbeschluss zu gelangen. Wie das in RUS praktisch funktioniert, kann ich leider nicht sagen.
Gruß,
Z.
es mag ja sein, dass Du es mit einer enorm unwilligen ABH zu tun hast, die womöglich auch noch unrechtmäßig handelt. Ich bestreite nicht, dass es so etwas immer mal gibt. Jedoch hast Du einige Fakten, die darauf schließen lassen, erst sehr spät genannt. Und da ging ich halt davon aus, dass es eben an dem ohnehin komplizierten und sensiblen Verfahren beim Familiennachzug liegt.
Doch was Du über die Weisung des AA an die Konsulate geschrieben hast, ist nunmal leider so. Ich weiß ja nicht, ob Du Deine Nase mal etwas in den Laden hinein stecken konntest, denn dann wüsstest Du wahrscheinlich, was für ein scharfer Wind dort durch die Gänge pfeift.
Man kann das fast mit der Bundeswehr vergleichen: In den höheren Stäben hat man ein ganz nettes Leben, aber die Konsulate sind reine Befehlsempfänger; quasi das Fußvolk der Truppe. In den Visastellen der Konsularabteilungen der Botschaften arbeiten 'Soldaten' und 'Unteroffiziere' und die Leiter sind vom Rang bestenfalls her bestenfalls mit einem Hauptmann zu vergleichen
Und wenn die Leute in den Visastellen nicht spuren, sieht es schnell gaaaaaaanz finster für sie aus.
Das wird Dich nicht trösten. Ich teile ja durchaus Deine Verbitterung - nur ist diese eben kein guter Berater.
Manu hat ja schon gesagt, was ihr unternehmen solltet, um zu dem geforderten Gerichtsbeschluss zu gelangen. Wie das in RUS praktisch funktioniert, kann ich leider nicht sagen.
Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
-
Paulchen
Re: Sorgerechtsentscheidung nach neuer juristischer Lage
Das Bundesverwaltungsgericht hat hier aber nicht kraft eigner Selbstherrlichkeit festgelegt, dass die alleinige Sorgeberechtigung vorliegen muss sondern hat insoweit nur klargestellt, wie vor dem Hintergrund der Europäischen Richtlinine der § 32 Abs.2 AufenthG auszulegen ist. Grundlage ist also nicht der gerichtliche Einstellungsbeschluss sondern § 32 Abs. 2 AufenthG.pimpim hat geschrieben: Es handelt sich um den Einstellungsbeschluss: BVerwG 1c 31.07. da es sich "nur " um einen Gerichtsbeschluss handelt würde ich nicht von einem neuen gesetz reden.
pimpim
Und die Behörde weiß jetzt, wie diese Vorschrift durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht ausgelegt wird, was leider ziemlich verdammt verbindlich ist, weil nun kaum noch ein Verwaltungsgericht bereit sein wird, in einem vergleichbaren Fall von dieser Rechtsprechung abzuweichen...es sei denn Du bringst nagelneue Topargumente
