FZF zu den eigenen Kindern

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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7punkt
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von 7punkt »

achim hat geschrieben:Ich habe keine Ahnung...
Oops :oops: Ich dachte, Du hast schon die zustaendige Behoerde danach gefragt. Hab mich verlesen :oops:
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Zeppelin
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Zeppelin »

achim hat geschrieben:Daraus könnte man zumindest ableiten, dass ein gemeinsamer Umzug nach Deutschland schwer werden kann.
Okay. Verstehe, was Du meinst: "gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet".

Man müsste also so schnell wie Möglich seinen Hauptwohnsitz nach D verlagern. Aber das halte ich in diesem Fall für wenig problematisch. Notfalls erklärt man eidesstattlich, dass man fortan auf Dauer hier seine Zelte wieder aufschlägt.

Immerhin hat Dietrich - sofern ich mir halbwegs ein Bild von seiner Bio. machen konnte - eine Reihe von Argumenten auf seiner Seite, die sowohl plausibel sind als auch keinen Anlass zum Misstrauen bieten.
Allerdings würde man dabei besser nicht erwähnen, dass man vorrangig anhand der globalen Wirtschaftskrise nunmehr gezwungen sei, sich wieder in die Obhut des dt. Sozialstaates zu begeben.
Vielmehr hat man eben eine berufliche Phase abgeschlossen...

Ferner sollte man sich, sobald sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (egal wo und aus welchen Gründen) abzeichnet, umgehend die zuständige Arbeitsagentur davon unterrichten, selbst wenn sich daraus zunächst nicht unmittelbar ein Leistungsanspruch ergibt.
Man gibt damit aber kund, dass man dem hiesigen Arbeitsmarkt ab X wieder zur Verfügung steht etc. pp.

Auch um hier einen Wohnsitz anzumelden, muss man bei den meisten Kommunen nicht mehr unmittelbar anwesend sein. Das geht zumeist auch online und man braucht nur jemanden, der einem - in welcher Form auch immer - Wohnrecht gewährt.

Um es kurz zu machen: Ich sehe das nicht als gar so problematisch, selbst wenn Versicherungsfragen, FZF-Auflagen etc. Euch Expats da etwas Sorgen bereiten mögen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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7punkt
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Re: FZF zu den eigenen Kindern

Beitrag von 7punkt »

@Dietrich: Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte? Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?

7punkt
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Zeppelin
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Zeppelin »

achim hat geschrieben:Ist es zwingend notwendig für die Aufenthaltserlaubnis mit einem entsprechenden FZF Visum eingereist zu sein?
NEIN! Auch wenn so manche Behörde versuchen wird, darauf zunächst zu bestehen.

@ Achim: Du willst vermutlich darauf hinaus, dass Dietrichts Frau so ein Visum für mehrfache Einreisen nach D/Schengen hat, mit dem sie erst einmal hier her kommen könnte?
Selbstverständlich. Und damit können und sollten alle gemeinsam (mit den Kindern) bei der ABH antreten und die AE für Mutter und Gattin beantragen. Bei dieser Gelegenheit dürfte sich dann wohl auch die Frage der geforderten Sprachkompetenz formlos klären lassen.
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Re: FZF zu den eigenen Kindern

Beitrag von Zeppelin »

7punkt hat geschrieben:@Dietrich: Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte?

Ich bin zwar nicht der Gefragte, aber das gibt es nicht.
Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?
Das kann sie höchstens sehr allgemein.
Nur die lokal zuständigen Behörden treffen die konkreten Entscheidungen.
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Dietrich
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Re: FZF zu den eigenen Kindern

Beitrag von Dietrich »

7punkt hat geschrieben:@Dietrich: ich wuerde mal ein Visum in den neuen Reisepass holen, mit dem Visum einreisen, dann zur ABH Aufenthaltserlaubnis holen. Sollte eigentlich keine Schwierigkeiten entstehen. Sogar wenn Deine Frau kein Wort Deutsch kann, deutsche Kinder sind schon ein "Einlass" in die Aufenthalsterlaubnis, sorry fuer die Wortwahl. Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte? Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?
7punkt
Genauso werden wir es wohl auch machen. Ich habe gestern die 1000 Rubel fuer den neuen Reisepass meiner Frau bereits ueberweisen. Mal sehen, wie schnell man den dann bekommt. Angeblich sollen ja in den Wintermonaten diesbezueglich die Schlangen entsprechend kuerzer sein.

Die "zentrale ABH" gibt es eben nicht. Natuerlich koennte ich jetzt erstmal in meiner Heimat-AB nachfragen. Aber dazu muesste ich auch am besten "vor Ort" sein. Und das geht eben vor Februar auch nicht mal eben so einfach.

Immerhin haengen mit der AE ja auch Sachen wie "Versicherung fuer meine Frau", "Steuerklasse", etc. zusammen, so das ein laengeres gemeinsames Leben mit Visum (also bis zu 90 Tagen) auch nicht so toll waere.
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Re: FZF zu den eigenen Kindern

Beitrag von Marco »

Problematisch ist eher der ablaufende Reisepass von Dietrichs Ehefrau.
Der sollte dringend jetzt in Moskau beantragt werden, sofern man die Propiska behalten möchte. Denn eine Verlängerung beim Generalkonsulat unter Beibehaltung der Propiska ist nur mit einem Reisepass möglich, der mind. noch 3 Monate gültig ist.
Ansonsten sollte sie sich aus Russland abmelden und mit den entsprechenden Stempeln und Bescheinigungen beim Generalkonsulat anrücken und sich dort registrieren und den Reisepass dann dort vor Ort verlängern lassen
achim

Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von achim »

Zeppelin hat geschrieben: @ Achim: Du willst vermutlich darauf hinaus, dass Dietrichts Frau so ein Visum für mehrfache Einreisen nach D/Schengen hat, mit dem sie erst einmal hier her kommen könnte?
Selbstverständlich. Und damit können und sollten alle gemeinsam (mit den Kindern) bei der ABH antreten und die AE für Mutter und Gattin beantragen. Bei dieser Gelegenheit dürfte sich dann wohl auch die Frage der geforderten Sprachkompetenz formlos klären lassen.
@Dietrich: Musste Deine Frau (so wie meine) einen Wisch bei der Beantragung des Multivisas unterschreiben, dass sie in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wird?

@Zeppelin: Würdest Du trotz besagter Unterschrift empfehlen zur ABH zu gehen um eine AE zu beantragen?
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Re: FZF zu den eigenen Kindern

Beitrag von 7punkt »

Dietrich hat geschrieben:... Mal sehen, wie schnell man den dann bekommt. Angeblich sollen ja in den Wintermonaten diesbezueglich die Schlangen entsprechend kuerzer sein...
Na normalerweise gab's da immer Schlangen vor laengeren Feiertagen, also Ende OKT-Anfang DEZ und vor/ in der Sommerzeit. Da es jetzt aber ein wenig anders mit Einkommen bei der Bevoelkerung aussieht, reisen dann wohl wenige zu Neujahr. D.h. dass auch Schlange kuerzer werden sollen und Du gute Chancen fuer den schnellen Erhalt des Reisepasses hast ;)
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von 7punkt »

achim hat geschrieben:..@Dietrich: Musste Deine Frau (so wie meine) einen Wisch bei der Beantragung des Multivisas unterschreiben, dass sie in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wird?
Oha! Isses denn rechtmaessig? :shock:
Ueber die AE entscheidet ja nicht die Botschaft, sondern die ABH eben :roll:
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