Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13051
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv

Beitrag von bella_b33 »

Guten morgen Forengemeinde, hier einmal die Punkte welche ich heut morgen von meiner Gattin bekam
Meine über alles geliebte Frau hat geschrieben: 4. The employer and the employer works (services) are entitled to attract and use foreign workers only if there is authorization to attract and use foreign workers.
A foreign citizen has the right to work only with the permission to work.
5. Temporarily living in the Russian Federation, a foreign national is not entitled to carry out work outside the subject of the Russian Federation on whose territory it is allowed temporary residence.
Ich versuche es mal schnell ins Deutsche zu übersetzen

4. Der Beschäftigende und seine angestrebten Arbeiten(in meinem Fall Serviceleistungen) sind nur mit einer Genehmigung berechtigt Leute aus dem Ausland anzustellen. Ein ausländischer Mitbürger hat das Recht auf eine Arbeit nur mit der Arbeitsgenehmigung.

5.Vorübergehend in der Russischen Förderation lebenden sind nicht berechtigt ausserhalb der Russischen Förderation(auf dem Gebiet wo man die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis hat)zu arbeiten.

Paragraphennummern hab ich nicht bekommen, aber liest sich schonmal nicht schlecht ;)

Viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv

Beitrag von Dietrich »

bella_b33 hat geschrieben: 4. Der Beschäftigende und seine angestrebten Arbeiten(in meinem Fall Serviceleistungen) sind nur mit einer Genehmigung berechtigt Leute aus dem Ausland anzustellen. Ein ausländischer Mitbürger hat das Recht auf eine Arbeit nur mit der Arbeitsgenehmigung.
5.Vorübergehend in der Russischen Förderation lebenden sind nicht berechtigt ausserhalb der Russischen Förderation(auf dem Gebiet wo man die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis hat)zu arbeiten.

Paragraphennummern hab ich nicht bekommen, aber liest sich schonmal nicht schlecht ;)
Ich will deine Euphorie ja nicht bremsen, aber das sagt erstmal gar nichts aus.

Es sagt nur, dass du mit Vremennoe eben NICHT ausserhalb des Gebietes arbeiten kannst, wo du die Vremennoe bekommen hast. Von wegen regionaler Quoten und so.
Es sagt NICHTS darueber aus, was du noch so brauchst, damit du ueberhaupt in deinem Gebiet arbeiten darfst.

Ausserdem gab es diesen Passus schon, als man noch "einfach so" mit der Vermennoe arbeiten durfte. Also VOR der Gesetzaenderung 2007.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13051
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv

Beitrag von bella_b33 »

egal wie es nun ausgeht ob es kürzer oder länger dauert, warten muss ich eh! Ich halt euch dann aber auf dem Laufenden. Vorher schicke ich meiner frau einmal das russische zeugs was ihr gepostet habt(ich hab sogar mit translate.ru kaum einen sinn verstanden). Vielleicht hilfts ja irgendwo weiter

viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv

Beitrag von Zejtnot »

Also, ganz konkret, ich habe diese Frage vor einem Jahr mit dem Amt für Beschäftigung hier in Novosibirsk diskutiert.

Und zwar gibt es einen Passus in den Gesetzen, das Ausländer, die aus visafreien Ländern kommen (zielt auf die GUS), ohne Quote arbeiten dürfen. Wenn ich mich recht entsinne, durften diese Ausländer auch ohne Arbeitgeber direkt eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

Meine Argumentation war nun, dass ich aufgrund des Abkommens mit Deutschland als Inhaber der разрешение на временное проживание auch visafrei hier bin und demzufolge alles vereinfacht lösen könne. Wurde aber nicht akzeptiert, da ich zwar visafrei hier wäre, aber nicht aus einem grundsätzlich visafreien Land wäre.

Die genauen Paragraphen weiß ich nicht mehr - aber Fakt ist, dass man mir keinerlei Erleichterungen geben wollte.
Antworten

Zurück zu „#Expat | Leben und Arbeiten in RU und DE“