Wie gesagt, das Mahnverfahren ist nur ein schneller problemloser Weg, wenn der Schuldner sich nicht wehrt. Tut er dies, was meist der Fall ist, dann brauchen Sie letztlich doch einen Anwalt, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen. Ein Mahnverfahren kostet eine 0,5 Gerichtsgebühr abhängig vom Streitwert. Ist u.U. daher nicht allzu teuer und vielleicht wehrt sich der Herr HartzIVempfänger ja nicht... Ist also ggf einen Versuch wert. Näheres dazu auf der Rechtshilfestelle des zuständigen Amtsgerichts.marcs hat geschrieben:Danke Paulchen, Sie machen mir etwas Mut
Meinen Sie lohnt es sich mit dem Mahnverfahren mindestens zu probieren. Wie schätzen Sie die Chancen, dass ein deutsches Gericht den russischen Titel anerkennt
Was die Prognose für die Titelumschreibung anbelangt, da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich bin zwar Rechtsanwalt aber gerade deshalb vorsichtig, mit Halberkenntnissen, da ich kein Familienrechtler bin. Man müsste da entweder jemanden fragen der das im konkreten Fall schon mal gemacht oder versucht hat oder einen Anwalt beauftragen, diese Frage richtig und verbindlich zu prüfen. Da das aber kostet, versuchen Sie es vielleicht einmal bei dem Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts (Wohnsitz des Schuldners oder mangels Inlandswohnsitz des Gläubigerkindes das AG SChöneberg in Berlin).
Ich könnte mir auch vorstellen, dass u.U. das Jugendamt behilflich sein könnte. Ist der Vater (und damit automatisch auch das Kind) denn Deutscher?
