Heiraten in Deutschland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

Na dann ist ja alles im grünen Bereich und vorerst der Antrag auf ein neues Visum hinfällig.

Sobald das Verfahren beim OLG durch ist, könnt ihr heiraten.
Spricht (bzw. versteht) Deine Freundin einigermaßen deutsch? Wenn nicht, sollte bei der Trauung ein Sprachmittler anwesend sein. Ansonsten sehe ich kein Problem.

Alles Gute!
Z.
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grignard

Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von grignard »

Hallo Zeppelin,

danke fuer die Antwort, das hoert sich ja gut an. Dann werden wir das so versuchen. Hoffe nur, dass das dann auch klappt mit der AE.

Viele Gruesse

Grignard
Zeppelin
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

grignard hat geschrieben: Hoffe nur, dass das dann auch klappt mit der AE.
Mit einer AE wird das auf diese Weise nichts.
Du schriebst doch, dass diese auch erst einmal nicht erforderlich ist.
Ich verstehe nicht so recht, was ihr nun wollt.
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grignard

Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von grignard »

hm, wir wollen heiraten sobald wir das ok vom OLG haben, solange will meine Freundin in Russland weiter arbeiten und sich dann in D nen neuen Job suchen. Wir haben natuerlich keine Ahnung wie lange das alles dauern wird. Ihr jetziges Visum ist gueltig bis Ende Maerz. Dann braucht sie irgend einen anderen Aufenthaltstitel. Was schlaegst Du vor, wie wir da vorgehen koennten? Warum denkst Du, Sie bekommt so keine Aufenthalterlaubnis?
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7punkt
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von 7punkt »

grignard hat geschrieben:.....Denn wir wollen die AE dann eigentlich schon gleich danach beantragen...
Du widersprichst aber Dir selber. Du sagtest ja, dass Deine Verlobte/ Frau erst ma nicht vorhat in DE zu leben, daher die ganze Geschichte. Wenn Ihr doch mal eine AE nach der Eheschliessung erteilt haben wollt, dann lieber doch mit einem Familienzusammenfuehrungsvisum heiraten. Ausserdem, soviel ich weiss, kann man ja nicht eine AE haben und dabei nur ab und zu in DE sein. Oder tauesche ich mich jetzt? :roll:

7punkt
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

7punkt hat geschrieben:...Ausserdem, soviel ich weiss, kann man ja nicht eine AE haben und dabei nur ab und zu in DE sein. Oder tauesche ich mich jetzt?
Man muss seinen Hauptwohnsitz hier haben und mindestens 185 Tage pro Jahr hier anwesend sein. Wenn man länger auswärts ist, muss man sich vorher eine Ausnahmegenehmigung der ABH erteilen lassen, damit die AE nicht verfällt.
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von grignard »

Danke Zeppelin,

das hilft mir weiter, dann is ja wirklich alles im gruenen Bereich ;-)

Nur noch eine Frage an alle: in der Diskussion "Visum nicht bekommen"
von hegerworld » 25 Dez 2008, 16:24
wird oefters geschrieben, dass das Visum abgelehnt wurde weil Grund zur Annahme bestand dass er seine Freundin in D auch heiraten koennte. Werner schreibt dann auch etwas spaeter sinngemaess Heiratsvisum wird dann wohl auch abgelehnt. Koennen die das so einfach machen? Genau das frag ich mich jetzt halt. In unserem Fall sind eigentlich alle Unterlagen da fuer das Heiratsvisum nur haben wir jetzt nach den Geschichten hier im Forum und die man vor der Botschaft hoert Angst, dass meine Freundin am Ende gar kein Visum mehr hat/bekommt weil es nicht gewuenscht ist dass wir heiraten. Darum sind wir etwas verzweifelt. Eigentlich genau die Frage wie bei hegerworld, kann man denn zu ehrlich sein. Mich aergert dass eigentlich total, dass ich mir solche Gedanken ueberhaupt machen muss. Es sollte doch nen ganz normalen, legalen weg geben, wir wollen ja nirgends betruegen. Ich war auf der ABH hab dort alle Daten ueber meine Wohnung angegeben, Gehaltsnachweis erbracht und alles drum und dran. Kann da wirklich trotzdem auf der Boschaft einfach jemand die Einreise ablehnen? Da macht mir ehrlich gesagt Angst.
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von 7punkt »

grignard hat geschrieben:.... Es sollte doch nen ganz normalen, legalen weg geben, wir wollen ja nirgends betruegen.....
Ja, es gibt solchen: Familienzusammenfuehrungsvisum. Da entspricht die Einreise ins Land dem Zweck des Visums.

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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

Also,
ich habe eben mal versucht, ein Resümee aus Deinen Äußerungen zu ziehen. Ist mir nicht ganz leicht gefallen.
Ich verstehe allerdings auch, dass man da vielleicht nicht so auf Anhieb durchblickt.

Zusammenfassung: Heiraten und Aufenthaltstitel sind zwei unterschiedliche Schuhe!
Entsprechend unterscheiden sich auch die Verfahren und für eines müsst Ihr Euch entscheiden:
a) entweder Einladung zur Eheschließung mit entsprechendem Visaantrag einschließlich Antrag auf eine AE bei gleichzeitigem Verlust des jetzigen Businessvisums aber sofortiger Erteilung einer AE
b) oder Heirat mit dem jetzigen Visum, danach Ausreise und Antrag auf ein Visum zum Ehegattennachzug bzw. FZF; danach Erteilung der AE

Ein Kompromiss von Beidem dürfte schwierig bzw. unmöglich sein: Zweigleisig fahren ist nicht, auch wenn man sich bzgl. Erwerbstätigkeit gern absichern würde, sofern man auf eine abhängige Beschäftigung abzielt.
Bei selbständiger Tätigkeit, sähe das schon ganz anders aus. - Da muss man eigentlich nur das Steuerrecht und Aufenthaltsrecht beachten.

Wir hatten das leidige Visaproblem (als es noch ging) folgendermaßen gelöst: Heirat in D mit Besuchsvisum, danach sofortige Erteilung der AE bei Zusage der Widerausreise und bis zur endgültigen Übersiedlung meiner Frau nach D kam sie zwischenzeitlich oft genug hier her, dass niemand anzweifelte, hier ihren Lebensmittelpunkt (wie es in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften oft so 'schön' heißt) zu haben.

Da meine Liebste auch vorher schon mehrmals hier war und sich strikt an die Regeln hielt, war das alles kein Problem (AZR-Auskunft). :D

Verstehst Du jetzt, worum es geht?

Gruß,
Z.
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Nikolaus
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Re: Heiraten in Deutschland

Beitrag von Nikolaus »

Zeppelin hat geschrieben:Man muss seinen Hauptwohnsitz hier haben und mindestens 185 Tage pro Jahr hier anwesend sein. Wenn man länger auswärts ist, muss man sich vorher eine Ausnahmegenehmigung der ABH erteilen lassen, damit die AE nicht verfällt.
Hallo Zeppelin, wo sind diese beiden Bedingungen eigentlich rechtlich fixiert? Mir wurde mal in der Auslaenderbehoerde erzaehlt, dass meine Frau "eigentlich" nicht laenger als ein halbes Jahr (im Stueck) ohne Wissen der Auslaenderbehoerde im Ausland sein sollte, aber dass das praktisch bedeutungslos sei, solange wir verheiratet sind, da sie damit ja immer einen Rechtsanspruch auf eine AE habe...
(Praktisch hat sich in den vielen Jahren nie jemand hierfuer interessiert.)
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