Einladungsschreiben Visum - Muster Formulierung

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Zeppelin »

Ja Manu, hast Recht. Ich habe ja auch nicht unbedingt nur wiedergekäut was Du schon geschrieben hattest.
Ist sicher nicht verkehrt, wenn mehrere Leute sich quasi im gleichen Tenor äußern. - Und danke auch für Deine Ergänzungen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Husky
Grünschnabel
Beiträge: 16
Registriert: 15 Jan 2009, 13:07
Wohnort: Thüringen

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Husky »

Versteht das bitte nicht falsch ich schließe mich da eurer Meinung an das das sinnvollste ist die Geschichte so zu erzählen wie sie der Wahrheit entspricht. Im konkreten Beispiel in welchem das Visum abgelehnt wurde geht es um ein Besuchervisum ihres Bruder nach Kanada, sowohl die Einladung seiner Freundin, ihrer Mutter und des Vaters habe alle nacheinander zu einer Ablehnung geführt, inklusive Nachweisen über Job in Moskau, Verpflichtung gegenüber seiner Familie die auf ihn angewiesen ist(da Arbeitslos) etc.

Von daher kann ich ihre bedenken schon verstehen und habe sie dennoch so gut wie vom Gegenteil überzeugt. Das heißt sie wird das so versuchen wie ich es ihr Rate und ich bin auf Grund mangelnder Erfahrung auf der Suche nach Hilfe deshalb auch hier gelandet. Ich finde den Brief so auch ganz gut gelungen und schlüssig, da er die Wahrheit wiedergibt und auch das Anliegen plausibel darlegt. (Nochmal ein dickes Dankeschön an Zeppelin und manuchka)
Zeppelin hat geschrieben:Auch mit dem Brief muss sie frei sprechen können und mit eigenen Worten darlegen können, was es mit Einladung und Besuch auf sich hat. Man wir ihr auch nicht sagen, ob Dein Brief zur Kenntnis genommen wurde.
Mit Verlaub: Sie wird ja wohl nicht mehr in den Windeln liegen. Aber vielleicht konsumiert sie zu viele bunte Postillen und TV-Kanäle?
Frei sprechen kann sie natürlich, nur das sie eine Lüge verkaufen kann wage ich zu bezweifeln(der Typ Mensch ist sie halt einfach nicht)! Und eine solche müßte sie ohne meine Einladung, nur mit der VE meiner Mutter ja dann verkaufen um mich außen vor zu lassen.

Zum Thema Kleidung, Auftreten:
Im Besitz aufregender Outfits ist sie glaube gar nicht. Das wird dann also sowieso eher unscheibar und dezent. Größere Sorgen mach ich mir da schon um ihr aufbrausendes Temperament, welches ich persönlich sehr schätze aber dort sicher fehl am Platz wäre. Deswegen auch meine Frage ob wir zusammen hingehen können.

Die Regel mit der Aufenthaltsdauer habe ich immer so verstanden das ich mich für 90Tage in 180Tagen im jeweils anderen Land aufhalten darf. Bei 45Tagen in 90 Tagen Gültigkeitsdauer für das Visum würde das ja noch eine zusätzliche Beschränkung auf die hälfte der Visumsdauer bedeuten. Eine ähnliche Regel gibt es ja auch für Russland. (d.h. dann das ich mit einem Buisnessvisum für 90 Tage gar nicht 90 Tage bleiben kann?)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von manuchka »

Husky hat geschrieben:Die Regel mit der Aufenthaltsdauer habe ich immer so verstanden das ich mich für 90Tage in 180Tagen im jeweils anderen Land aufhalten darf. Bei 45Tagen in 90 Tagen Gültigkeitsdauer für das Visum würde das ja noch eine zusätzliche Beschränkung auf die hälfte der Visumsdauer bedeuten.
Nein, warum?
360 Tage Visum gültig - 2x90=180 Tage Aufenthalt
180 Tage Visum gültig - 90 Tage Aufenthalt
90 Tage Visum gültig - 45 Tage Aufenthalt.
Eigentlich logisch.

Die Botschaft kann im eigenen Ermessen auch weniger als beantragt geben. Wir haben jetzt gerade für eine Mitarbeiterin ein Geschäftsvisum beantragt, Gültigkeit 6 Monate, aber nur 30 Tage Aufenthalt (wir hatten 45 beantragt). Na egal, fürs Geschäftliche reicht das alle mal. Außerdem hatten wir auch mal 6 Monate beantragt, aber das Visum nur für 3 bekommen. Deswegen - am Anfang lieber erst mal weniger beantragen, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass man das auch bekommt.
Husky hat geschrieben: Eine ähnliche Regel gibt es ja auch für Russland. (d.h. dann das ich mit einem Buisnessvisum für 90 Tage gar nicht 90 Tage bleiben kann?)
Kommt auf das Visum an. Wenn du ein Ein- oder Zweifach-Visum hast (also für einmalige oder maximal zweimalige Einreise), dann darfst du das 3-Monats-Visum auch für einen Aufenthalt von 90 Tagen nutzen. Bei Multivisa für Mehrfach-Ein-und Ausreisen mit Gültigkeitsdauer von 6 oder 12 Monaten gilt jetzt die 90/180 Tage-Regel, da wird also die maximale Aufenthaltsdauer beschränkt, um zu verhindern, dass das Business-Visum für einen nicht vorgesehenen Zweck (dauerhafter Aufenthalt, Arbeitstätigkeit) genutzt wird, wie das bis vor 1 Jahr noch ging.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Zeppelin »

Kanada ist halt eine andere 'Baustelle' und die Konstellation ja offensichtlich auch anders. Dazu gebe ich keinen Kommentar.

Es ist ziemlich klar, dass sie leicht bei einem Interview ins Stottern käme, wenn sie da mit einer erfundenen oder zumindest getürkten Story aufkreuzt. Deshalb plädieren wir ja für die schlichte Wahrheit.
Die Leute in den Konsulaten wissen ganz genau, wo und wie sie mit Nachfragen einhaken müssen, um herauszufinden ob eine Story solide ist. Es gibt nämlich so gut wie kein Märchen, was man denen nicht schon hat auftischen wollen.

Ich habe allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die dt. Konsulate ehrlichen Visaersuchen gegenüber grundsätzlich ablehnend oder gar böswillig eingestellt wären - auch nicht solchen von jungen, attraktiven, gebildeten Frauen, selbst wenn diese nahezu materiell mittellos sind.
Nur, wie Du richtig angemerkt hast, ein allzu aufbrausendes Auftreten wirkt wie Sand im Getriebe.
Da würde ich als Konsulatsmitarbeiter auch schlicht und einfach sagen: "Der Nächste bitte... :evil: "

Meine Formulierungsvorschläge hatte ich insofern mit großer Bedacht gewählt. Hoffentlich hast Du deren Sinn nachvollziehen können und kannst den auch Deiner Freundin vermitteln.
Z.B. kappt man die Befürchtungen bzgl. des Verhältnisses zum Einlader (die man selbst hat) am einfachsten mit so einer Aussage wie "Wir sind gute Freunde, sogar sehr gute - und so soll es auch bleiben!"

Als meine Frau (bevor sie dies wurde) vor Jahren mal arg 'in die Mangel genommen' wurde mit der Frage, ob sie nach Deutschland wolle, um zu heiraten (wirklich so unverblümt) hat sie nett gelächelt und gesagt: "Ja, aber nicht bei diesem Besuch. Das haben wir für später vorgesehen."
Ich hatte sie entsprechend gebrieft, da ich wusste, dass sie sich womöglich sehr aufgeregt hätte.
Es hat ja schließlich auch niemand (hier in D) etwas gegen dt.-russ. Ehen - sofern sie diese Bezeichnung auch verdient haben.

Meine Güte. Man könnte dies jetzt endlos weiter auswalzen, ohne dabei allerdings mehr zum Ausdruck bringen zu können, als bislang schon geschrieben.

Zum Thema Aufenthaltsdauer hatte Manu sich schon geäußert - und dies wie ich eben sehe - nochmals ausgeführt.
30 Tage am Stück sind für einen Privatbesuch schon einiges. Für längere Aufenthalte bräuchte man schon andere Gründe und /oder liquide Mittel.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Husky
Grünschnabel
Beiträge: 16
Registriert: 15 Jan 2009, 13:07
Wohnort: Thüringen

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Husky »

Das für
360 Tage Visum gültig - 2x90=180 Tage Aufenthalt
180 Tage Visum gültig - 90 Tage Aufenthalt
klingt natürlich logisch.

90 Tage Visum gültig - 45 Tage Aufenthalt. Das habe ich immer so verstanden das ich wenn ich 90Tage bleibe, mein Kontingent an Besuchstagen verbraucht habe und für die nächsten 90Tage kein Möglichkeit des Besuchs mehr habe, da ich die 90Tage in 180Tagen schon ausgeschöpft habe.

Das zusätzlich noch die Aufenthaltsdauer beschränkt ist wusste ich nicht. Habe mich bei meinem letzten Antrag schon gefragt warum ich Zeitraum und Aufenthaltsdauer angeben muss. Dachte die wären zu faul oder zu blöd zum rechnen.

Hätte mir wahrscheinlich mehr Zeit zum lesen im Forum nehmen sollen. Dank dir das du dir trotzdem die Zeit zur Erklärung nimmst.
Husky
Grünschnabel
Beiträge: 16
Registriert: 15 Jan 2009, 13:07
Wohnort: Thüringen

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Husky »

von Zeppelin » 16 Jan 2009, 15:12
Meine Formulierungsvorschläge hatte ich insofern mit großer Bedacht gewählt. Hoffentlich hast Du deren Sinn nachvollziehen können und kannst den auch Deiner Freundin vermitteln.
Z.B. kappt man die Befürchtungen bzgl. des Verhältnisses zum Einlader (die man selbst hat) am einfachsten mit so einer Aussage wie "Wir sind gute Freunde, sogar sehr gute - und so soll es auch bleiben!"
*****
Damit verkaufe ich ja eigentlich eine Liebesbeziehung als gute Freundschaft, aber das sollte sie noch hinbekommen.
Eine Frage zum Thema Ehe würde sie ganz automatisch schroff aber bestimmt zurückweisen. Cochen ist da sicher eine gute Idee.

Zum Thema Mittellos: also ich lebe hier während meines Praktikums gerade schlechter in Deutschland

Wie lässt sich denn ein Aufenthalt für mehr als 30Tagen mit liquide Mittel ermöglichen? Durch Buchung eines Hotels?
Wenn 30Tage klappen ist das schon mehr als ich mir zu erhoffen wage.

Ich kann euch gar nicht genug für die Hilfe mit euren Erfahrungen danken.
Nikolaus
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2499
Registriert: 19 Nov 2008, 14:25

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Nikolaus »

manuchka hat geschrieben:
Husky hat geschrieben:Die Regel mit der Aufenthaltsdauer habe ich immer so verstanden das ich mich für 90Tage in 180Tagen im jeweils anderen Land aufhalten darf. Bei 45Tagen in 90 Tagen Gültigkeitsdauer für das Visum würde das ja noch eine zusätzliche Beschränkung auf die hälfte der Visumsdauer bedeuten.
Nein, warum?
360 Tage Visum gültig - 2x90=180 Tage Aufenthalt
180 Tage Visum gültig - 90 Tage Aufenthalt
90 Tage Visum gültig - 45 Tage Aufenthalt.
Eigentlich logisch.
Sorry, nicht logisch. Auf welcher gesetzlichen Basis, bitte?
Meines Wissens gibt es nur die Beschraenkung 90Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen ab erste Einreise (EU-Verordnung bzw. Aufenthaltsgesetz).
Wenn man also ein 90Tage-Visum mit 90Tagen Aufenthaltsdauer hat, kann man auch vom 1.-letztem Tag der Gueltigkeit des Visums bleiben.
Eine andere Frage ist, dass man keinen Rechtsanspruch auf so ein Visum hat. Man muss u.a. sehr ueberzeugend den Rueckkehrwillen belegen und den Bearbeiter ueberzeugen...
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Zeppelin »

Husky hat geschrieben:Wie lässt sich denn ein Aufenthalt für mehr als 30Tagen mit liquide Mittel ermöglichen? Durch Buchung eines Hotels?
Wenn 30Tage klappen ist das schon mehr als ich mir zu erhoffen wage.
Wenn man Geld hat, weist man dies einfach nach. Also, dass man in der Lage ist, sämtlich Kosten für Reise, Aufenthalt, Unterkunft, KV aus eigenen Mitteln bestreitet.
Doch wer hat schon mehr als 30 Tage Urlaub?
Und wer richtig dick Geld hat, braucht wohl weder eine VE, noch eine private Einladung. Ob man da um eine Hotelbuchung herum käme, weiß ich nicht.

Alternativen sind Sprachkurse, Studium, AuPair, Ehe oder 'Greencard' aufgrund von Höchstqualifikation mit entsprechender Anstellungszusage und Gehalt im höheren Bereich - oder eben Praktika, die über DAAD & Co. organisiert werden.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von manuchka »

Nikolaus hat geschrieben:Wenn man also ein 90Tage-Visum mit 90Tagen Aufenthaltsdauer hat, kann man auch vom 1.-letztem Tag der Gueltigkeit des Visums bleiben.
Richtig, wenn du so ein Visum hast, bei dem Gültigkeitszeitraum und Aufenthaltsdauer übereinstimmen. Meistens werden aber die Visa so ausgestellt, wie ich es beschrieben habe - gültig von ... bis ... und innerhalb dieses Zeitraums kannst du dann flexibel reisen, aber nur eine bestimmte Anzahl von Tagen in Schengen bleiben, und meistens sind das weniger als der Gültigkeitszeitraum.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Formulierung des Einladungsbriefes

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben: Meistens werden aber die Visa so ausgestellt, wie ich es beschrieben habe - gültig von ... bis ... und innerhalb dieses Zeitraums kannst du dann flexibel reisen, aber nur eine bestimmte Anzahl von Tagen in Schengen bleiben, und meistens sind das weniger als der Gültigkeitszeitraum.
Opps! Das ist mir aber jetzt auch neu.
Kann es sein, dass sich das auf Eure spezifische Konstellation bezieht? (Also Euer Wohnsitz, mehrere unbeanstandete Reisen hierher, verheiratet etc...)?

Soooo viele Leute habe ich ja nun doch noch nicht hierher (offiziell) eingeladen. Aber wenn, dann hatten die stehts Visa, bei denen Gültigkeits- und Aufenthaltszeitraum übereinstimmten.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“